Industrie-Pensions-Verein e. V.
Partner von BDI und BDA
Telefon: 030 206 732-0
Telefax: 030 206 732-333
E-Mail: info@ipv.de
Hauptsitz
Industrie-Pensions-Verein e. V.
Niederwallstraße 10, 10117 Berlin
E-Mail: info@ipv.de
Verbands- &
Unternehmens-Service
Friedrich-Ebert-Str. 1
40210 Düsseldorf
Aktuelle Veröffentlichungen
- Journal online 01-13
- Report 03-2013
MiniJOB - MaxiRENTE - Report 02-2013
IPV-Basis-Rentenplan PLUS - Report 01-2013
Betriebliche Altersversorgung verdoppelt vermögenswirksame Leistungen - Journalonline 02-12
- IPV-Journal 01/2012
- IPV-Report 02/2012
Insolvenzsicherung soll für vorsorgende Unternehmen günstiger werden - IPV-Report 01/2012
Dem Fachkräftemangel begegnen
Auf einen Blick - IPV-Vorteile
- Sonderkonditionen zu Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen
- neutrale, individuelle Beratung
- Unterstützung bei unverschuldeten finanziellen Notlagen
- regelmäßig aktuelle Infos
- Gesundheits-Services
Seit mehr als 85 Jahren bietet der Industrie-Pensions-Verein e. V. (IPV) seinen inzwischen mehr als 403.000 Mitgliedern eine individuelle und neutrale Beratung bei Versorgungsfragen sowie attraktive finanzielle Vorteile.
Mitgliederversammlung des Industrie-Pensions-Verein e. V., Industrie-Hilfsverein e. V. und Industrie-Pensions-Management e.V.
Die Mitglieder des Industrie-Pensions-Verein e. V., Industrie-Hilfsverein e. V. und Industrie-Pensions-Management e. V. sind eingeladen, an den Mitgliederversammlungen am 04.06.2013 um 11:00 Uhr im IPV-Gebäude in der Niederwallstraße 10, 10117 Berlin, teilzunehmen. Möchten Sie teilnehmen, fordern Sie bitte telefonisch die Sitzungsunterlagen bei Frau Anja Klautzsch (Telefon 030 206732-201) an. Die Tagesordnungen können Sie hier herunterladen:
Aktuelles
Aktuelle BMF-Schreiben zur GGF-Versorgung
Mit zwei aktuellen BMF-Schreiben hat sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angeschlossen.
Rückdeckungsversicherung eines GGF unterliegt Pfändungsschutz nach § 851c ZPO
Nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbstständige genießen Pfändungsschutz. So stellt § 851c ZPO private Ansprüche auf Altersversorgung unter Pfändungsschutz, um Selbstständigen den Aufbau und Erhalt einer angemessenen Altersversorgung zu ermöglichen. Zu den geschützten Verträgen zählt beispielsweise die Basis-Rente.
Das neue Journalonline
Aus dem IPV-Journal wird das Journalonline
Ab sofort erhalten unsere Mitglieder das neue Journalonline per E-Mail oder als Download hier auf unserer Homepage. Wir folgen damit dem vielfachen Wunsch aus dem Kreis unserer Mitglieder.
Das neue Journalonline bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile:
- Durch das digitale Format entstehen vielfältige Möglichkeiten unsere Themen besser zu präsentieren, Fachinformationen können direkt online aufgerufen werden.
- Das Journalonline ist schneller bei Ihnen. Zusätzlich werden Kosten gespart, die wir sinnvoll für Serviceleistungen einsetzen können.
- Nicht zuletzt leisten wir durch die Papiereinsparung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Nutzen Sie gleich hier die Gelegenheit, sich für den E-Mail-Versand des Journalonline anzumelden.
Jahrestagung der IPV-Akademie am 20. September 2012 in Berlin
Bereits zum vierten Mal fand die diesjährige Jahrestagung der IPV-Akademie in Berlin statt. Für viele Teilnehmer der letzten Jahre, hat sich die Jahrestagung als Pflichttermin etabliert, und so konnte Dieter Joeres, Vorstand des IPV, auch in diesem Jahr nahezu 250 Teilnehmer im Haus der Deutschen Wirtschaft willkommen heißen.
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Aktuelles aus der betrieblichen Altersversorgung
Heubeck AG stellt Gutachten für PSVaG-Beitragsreform vor
Mit einem Gutachten, das die Heubeck AG jüngst in der Akademie des Industrie-Pensions-Vereins e.V. (IPV) vorgestellt hat, kommt Bewegung in die Diskussion um eine Reform des Beitragssystems der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Mehr Informationen...
Aktuelle Urteilsverkündung des Bundessozialgerichts zur gemischt-finanzierten Direktversicherung
Das Bundessozialgericht hat am 31.03.2011 in der noch anhängigen Rechtsfrage B 12 KR 24/09 R entschieden, dass Krankenkassen nur auf die Leistungen Beiträge erheben können, die auf Zahlungen beruhen, die in den Versicherungsvertrag für die Zeiträume flossen, in denen der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Somit ist es unerheblich, ob die Versicherung ursprünglich als private Lebensversicherung abgeschlossen und dann als Direktversicherung weitergeführt wurde oder ob eine als Direktversicherung abgeschlossene Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auf den (ehemaligen) Arbeitnehmer übertragen und dann mit eigenen Beiträgen privat bespart wurde.
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zur Beitragspflicht von Leistungen aus privat fortgeführten Direktversicherungen
Gesetzlich krankenversicherte Rentner sollten die Rechtmäßigkeit der Beitragszahlung auf Leistungen aus privat fortgeführten Direktversicherungen überprüfen und zu Unrecht gezahlte Beiträge direkt von der Krankenkasse zurückfordern. Welche Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung erfüllt sein müssen, erfahren Sie nachfolgend.
IPV-Kompakt zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des IPV ist die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Um einen vertiefenden Einstieg in dieses Thema zu bieten, hat der IPV eine neue IPV-Publikation, das aktuelle IPV-Kompakt zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung, entwickelt. Als Ergänzung der regelmäßig erscheinenden Publikationen bietet das IPV-Kompakt detaillierte Informationen zu dem speziellen Thema der Neuordnung und Auslagerung von Pensionszusagen. Weitere Informationen...
Rentenkürzungsrechner - Angebot des IPV für Mitglieder!
Zur Planung der individuellen Altersversorgung hat der IPV exklusiv für seine Mitglieder einen Rentenkürzungsrechner entwickelt. So können Sie abschätzen, um wie viel Euro sich Ihre gesetzliche Rente reduziert, wenn Sie vorzeitig in Altersrente gehen. Weitere Informationen...




