Industrie-Pensions-Verein e. V.
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Vorteile der IPV-Akademie
- Seminare zu aktuellen komplexen Themen der privaten und betrieblichen Altersversorgung sowie zur Gesundheitsvorsorge
- als Referenten, externe Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
- umfangreiche Sammlung an Materialien rund um die Themen der Alters- und Gesundheitsvorsorge auf den Internetseiten
- Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen, sowie Rundschreiben der Spitzenverbände und Sozialversicherungsträger
- Fragen direkt per E-Mail an unsere Experten
Termine
- 28. April 2011
Aufbauseminar betriebliche Altersversorgung (bAV II) - 26. Mai 2011
Wertkonten und bAV - 30. Juni 2011
Expertenseminar - Im Fokus: Unterstützungskasse - 21. Juli 2011
Expertenseminar - Im Fokus: Pensionsfonds - 21. September 2011
2. Jahrestagung - 12. Oktober 2011
Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung - 27. Oktober 2011
Aktuelle Entwicklung in der GKV und PKV/Krankenversicherung der Rentner - 24. November 2011
Die Unternehmerversorgung - Vernetzung der drei Schichten der Altersversorgung
Altersvorsorge nach der Finanzkrise
Mythen, Fakten, Herausforderungen
In seinem Vortrag „Altersvorsorge nach der Krise“ räumte Prof. Dr. Bert Rürup mit einigen Mythen zum Thema Altersvorsorge auf. Hierbei konzentrierte er sich vor allem auf Fragestellungen, die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise akut wurden.
Prof. Dr. Dr. h.c. Rürup begann seinen Vortrag mit dem Mythos, die Rente mit 67 Jahren sei eine Rentenkürzung. Seiner Meinung nach sei die sowohl rentenpolitisch wie auch wachstumspolitisch richtige Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters sehr schlecht kommuniziert worden. Als Erstes legte er dar, dass der pauschale Vorwurf, die Rente mit 67 sei nichts anderes als eine Rentenkürzung, falsch sei. Falsch, da jedes Jahr, welches man länger arbeite, zu einer Erhöhung des Rentenanspruchs um etwa 2,3 v. H. führe und – da die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel verringert werde – die jährlichen Rentenanpassungen höher ausfielen. In seinem Vortrag vertrat Professor Rürup zudem die Ansicht, dass der vielleicht wichtigere Effekt wachstumspolitischer Natur sei. Die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter werde bis 2040 von derzeit 50 Mio. auf 38 Mio. sinken. Der damit zwingend verbundenen Dämpfung des Pro-Kopf-Wachstums könne man am ehesten mit einer das Erwerbspersonenpotenzial erhöhenden Verlängerung der Lebensarbeitszeit begegnen.
Auch dem Mythos, die Einführung der umlagefinanzierten Rentenversicherung unter Konrad Adenauer sei ein Fehler historischen Ausmaßes gewesen, widersprach Prof. Dr. Rürup. Er beschrieb, dass man Mitte der 1950er Jahre vor der Entscheidung stand, entweder eine Versicherungspflicht in einem kapitalgedeckten Versorgungssystem zu etablieren oder die – damals in Grundzügen existierende – umlagefinanzierte Pflichtversicherung auszubauen. Man habe sich aus guten Gründen für das Umlagesystem entschieden, da man auf diese Weise sofort die Erhöhung der sehr niedrigen Bestandsrenten aus den laufenden Beiträgen habe finanzieren können, während man bei der Versicherungspflichtlösung zur Erhöhung der Bestandsrenten die Steuern oder die Staatsschulden hätte anheben müssen. Heute gebe es laut Prof. Dr. Rürup einen Trend hin zu einem graduellen Rückbau der Umlagesysteme, da ein aus mehreren Schichten bestehendes Mischsystem größere Stabilität verspreche. In diesem Kontext merkte er an, dass der Aufbau eines kapitalgedeckten Systems ein historisches Verdienst Walter Riesters sei.
Dem dritten von Prof. Dr. Rürup diskutierten Mythos zufolge wird die Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz der kräftigen Bevölkerungsalterung relativ stabil bei drei Prozent bleiben. Der Grund: Die versicherungsfremden Leistungen zum Beispiel für Kriegsopfer, Fremdrenten, Ausbildungszeiten und Frühverrentung ohne Abschläge verlieren Prof. Dr. Rürup zufolge aus „biologischen Gründen“ an finanzieller Bedeutung. Da aber die Bundeszuschüsse nach makroökonomischen Kriterien festgesetzt und fortgeschrieben würden, komme es immer stärker zu einer die Beitragsrendite stabilisierenden steuerlichen Co-Finanzierung der beitragserworbenen Ansprüche. Die Stabilität der Beitragsrendite könne man daher nicht einer Überlegenheit des Umlagesystems zuschreiben, sondern sie sei das Ergebnis der steuerlichen Co-Finanzierung.
„Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die deutsche Rentenpolitik ein Irrweg gewesen ist“, zitierte Prof. Dr. Rürup einen weiteren Mythos. Richtig hieran sei, dass durch die Finanzkrise „eine Reihe von ökonomischen Gewissheiten infrage gestellt wurden“. Der Vorwurf im Hinblick auf die Reformen in der Altersvorsorge sei allerdings in dieser Form nicht gerechtfertigt. Denn wenn auf die Rentenreformen verzichtet worden wäre, wäre die gesetzliche Rente nicht sicherer, sondern teurer geworden, argumentierte Prof. Dr. Rürup. Denn ohne diese Reformen würde der Beitrag bis 2030 nicht nur bis auf 22 Prozent, sondern auf 26 Prozent ansteigen, und in der Konsequenz wäre die Finanzierbarkeit unsicherer, zumal wenn man akzeptiere, dass der Anteil der Löhne am Volkseinkommen eher rückläufig als steigend sei.
Der Eindruck, dass die Finanzkrise massive Verluste in den kapitalgedeckten Systemen hinterlassen hat, sei richtig. Allerdings würden in diesen Fällen regelmäßig Erfahrungen aus dem Ausland herangezogen, so Prof. Dr. Rürup in seinen Ausführungen. Einer OECD-Studie zufolge sei die Finanzkrise an der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersversorgung in Deutschland ohne tiefe Spuren vorbeigezogen, da die unstrittigen Risiken des Kapitalmarkts durch eine intelligente Regulierung deutlich begrenzt waren und sind. Gefahren bestünden in diesem Zusammenhang durch eine unzureichende Regulierung der kapitalgedeckten Systeme, erklärte er.
Abschließend entkräftete Prof. Dr. Rürup den Vorwurf, dass die Riester-Rente die Altersvorsorge teurer mache und dass, wenn man die Subventionen für dieses System in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen würde, alle Arbeitnehmer mehr davon hätten. Er argumentierte, dass sich die seit 2002 angefallenen kumulierten Zulagen für die Förderung der Riester-Renten auf etwa 6,5 Mrd. Euro beliefen, während in der gleichen Zeit etwa 600 Mrd. Euro in Form von Bundeszuschüssen in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen seien. Im Übrigen sei die Zielgenauigkeit der Riesterförderung weitaus höher als gemeinhin angenommen, und das Argument, dass die Riester-Rente die Alterssicherung für die Arbeitnehmer verteuere, beruhe auf einer Verteilungsillusion.
Abschließend widmete sich Prof. Dr. Rürup der Beschreibung der Herausforderungen, die der Gesellschaft zur Sicherung einer nachhaltigen Altersvorsorge bevorstehen. In diesem Zusammenhang thematisierte Prof. Dr. Rürup die Freiwilligkeit des kapitalgedeckten Systems. Private Rentenversicherungen würden auf freiwillig abgeschlossenen Verträgen basieren. Die Versicherungsunternehmen müssten sehr langfristige Annahmen zur Lebenserwartung machen und dabei – anders als die gesetzliche Rentenversicherung – Selbstselektionseffekte beim Vertragsabschluss berücksichtigen. Riester-Renten und betriebliche Altersversorgung beschreibt Prof. Dr. Rürup als sogenannte Push-Produkte, die beworben und aktiv vertrieben werden müssen. Für diese Altersvorsorge-Produkte gebe es nicht die „eine richtige Produktempfehlung“. Altersvorsorge müsse immer auf Alter, Familienstand usw. zugeschnitten sein. Ferner argumentierte Prof. Dr. Rürup, dass die Krise eine tiefe Verunsicherung nicht nur aufseiten der Sparer, sondern auch aufseiten der Berater verursacht habe. Berater hätten derzeit nicht selten „Scheu und Angst“, die Kunden anzusprechen. Darauf müsse man entsprechend reagieren. Deshalb sollten die Produkte für Sparer und Anleger transparent sein, damit der Kunde sie verstehen und der Berater sie erklären könne. In diesem Zusammenhang merkte Prof. Dr. Rürup an, dass Berater gelegentlich die von ihnen angebotenen Produkte selbst nicht verstünden. Vertriebe und Produktanbieter sollten daher überlegen, den Beratungsprozess zu zertifizieren, um Vertrauen auf beiden Seiten zu schaffen.
Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein
Preiswerter Schutz für betriebliche Versorgungszusagen
Seit inzwischen über 35 Jahren sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) preiswert die betrieblichen Versorgungszusagen der Mitarbeiter und Rentner seiner Mitgliedsunternehmen, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Gerade im Krisenjahr 2009, das für die Mitgliedsunternehmen des PSVaG unter anderem durch Großinsolvenzen wie Qimonda oder Arcandor Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro brachte, wurde deutlich, dass diese Sicherung ihren Preis wert ist. Das Solidaritätsprinzip des Vereins hat sich bewährt. „Es hat sich gezeigt, dass die gemeinsame Bewältigung der entstandenen Schäden für Deutschland ein entscheidender Vorteil im internationalen Wettbewerb ist“, sagt Dr. Herrmann Peter Wohlleben, Mitglied des Vorstandes des PSVaG. Diese Einschätzung bestätigt auch der ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Bert Rürup: „Der PSVaG ist eine Einrichtung, um die uns das Ausland beneidet“, sagte er auf der Jahrestagung des Industrie-Pensions-Vereins (IPV) am 16. September 2010 in Berlin.
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen hat der Insolvenzschutz der betrieblichen Versorgungszusagen ihrer Mitarbeiter durch den PSVaG Vorteile. Sie haben in der Regel keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt und können sich deshalb Deckungsmittel, die für eine vollständige Auslagerung ihrer betrieblichen Altersversorgung erforderlich sind, nicht kostengünstig beschaffen. Aber auch Großunternehmen profitieren davon, wenn sie Mitglied des PSVaG sind. Für Fremdkapital müssten sie sonst pro Jahr Risikozuschläge im Prozentbereich – gegenüber einem Beitragssatz im Promillebereich beim PSVaG – aufbringen und Eigenkapital wäre sogar noch „teurer“. Einschränkungen des PSVaG und damit des Insolvenzschutzes für betriebliche Versorgungszusagen würden daher zu einem Kapitalentzug in den Unternehmen führen und damit zu einem Weniger an betrieblicher Altersversorgung.
Aufgrund der hohen Schäden in 2009 musste der Beitragssatz des PSVaG im vergangenen Jahr allerdings auf 14,2 ‰ angehoben werden. Dieser hohe Beitragssatz – betrachtet man die letzten fünf Jahre, lag er im Durchschnitt bei 5,5 ‰ – sorgt für eine öffentliche Diskussion über die Gerechtigkeit eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Mitgliedsunternehmen, da viele Mitglieder des PSVaG durch die Wirtschaftskrise selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. „In den Beitragssätzen spiegelt sich immer die Insolvenzentwicklung des jeweiligen Jahres wider, da das gesetzlich festgelegte Finanzierungssystem des PSVaG nicht vorsieht, dass wir größere Reserven bilden“, sagt Dr. Wohlleben. Er geht allerdings davon aus, dass der Beitragssatz für 2010, der Anfang November festgesetzt wird, wieder „normal“ sein wird. Die allgemein negativen Erwartungen für 2010 werden durch die weltwirtschaftliche Erholung verdrängt. Der PSV ist nach der Krise zahlenmäßig wieder zurück in der Normalität.
Fachkräfte: Die neue Mangelware
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Instrument der Personalbindung und -aquise
Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in der deutschen Wirtschaft wird immer größer. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskam-mertages (DIHK). Bereits heute haben drei von vier Unternehmen Probleme, offene Stellen mit qualifizierten Mitarbeitern zu besetzen. Nach Aussage des DIHK-Präsidenten Hans Heinrich Driftmann fehlen der Wirtschaft inzwischen rund 400.000 Ingenieure, Meister und gut ausgebildete Facharbeiter. Jedes Jahr verzichtet Deutschland durch fehlende Fachkräfte auf rund 25 Milliarden Euro Wertschöpfung, was rund ein Prozent Wirtschaftswachstum ausmacht. Der Engpass bei Fachkräften werde sich in den nächsten fünf Jahren aus demografischen Gründen noch verschärfen, so Driftmann. Er warnt davor, die in der Vergangenheit hart erarbeiteten Wettbewerbsvorteile leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Vielmehr müssten noch nicht ausgeschöpfte Potenziale genutzt werden.
Ein solches Potenzial ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). „Besonders die vom Arbeitgeber finanzierte bAV wird eine Renaissance erleben“, sagt Frank Neuroth, Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung AG, auf der Jahrestagung des Industrie-Pensions-Vereins (IPV) am 16. September 2010 in Berlin. „Die bAV wird sich in Zukunft als ein ‚Hygienefaktor‘ für die Fachkräftegewinnung und -bindung erweisen, da sie durch die Förderung attraktiver ist als eigene Vorsorgebemühungen der Fachkräfte.“ Eine moderne bAV mache ein Unternehmen also als Arbeitgeber für Fachkräfte attraktiver, so Neuroth.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Arbeitgeber aber bei der Ausgestaltung der bAV für ihre Mitarbeiter einige Dinge beachten. So ist es zum Beispiel sinnvoll, die Arbeitnehmer an der Finanzierung der bAV zu beteiligen. „Hier entscheidet nicht die Qualität, es gilt der einfache Grundsatz: Was nichts kostet, ist auch nichts“, sagt Frank Neuroth. Eine finanzielle Beteiligung zeige dem Arbeitnehmer die Wertigkeit der bAV. Der Experte der ERGO Lebensversicherung AG empfiehlt das sogenannte Matching Contribution. Dabei wird in einem Beitragsplan anschaulich und leicht verständlich festgelegt, wer wie viel zur bAV beiträgt.
„Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter beteiligen sich an der Finanzierung der bAV und profitieren gemeinsam von der Förderung und den Kostenvorteilen“, erklärt Neuroth. So kann sich der Arbeitnehmer eine attraktive Zusatzversorgung aufbauen, die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei und die Vorteile durch die bAV steigern ihre Motivation. Die Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten, die Abwicklung der bAV ist einfach und sie steigert die Attraktivität des Unternehmens. Dass eine so ausgestaltete bAV aus Sicht der Unternehmen einen großen Nutzen hat, belegt eine Studie der Victoria Lebensversicherung AG und des F.A.Z.-Instituts. Rund 80 Prozent der befragten Personalverantwortlichen in mittelständischen und Großunternehmen gaben an, dass das Angebot einer bAV eine wichtige Rolle bei der Bindung und Gewinnung von Fach- und Führungskräften gespielt habe.
Die Kraft des Wettbewerbs
Vorschläge zur Finanzierung und Strukturierung des deutschen Gesundheitsmarktes.
Wie wollen wir ein längeres gesundes Leben finanzieren? Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Oberender von der Universität Bayreuth stellte als ausgewiesener Querdenker bei der Jahrestagung der IPV-Akademie Maßnahmen vor, die seiner Ansicht nach erforderlich sind, um eine dauerhafte Stabilität in der Finanzierung des Gesundheitswesens zu erreichen.
Als Kernpunkt sieht er das System wirtschaftlichen Wettbewerbs vor, das die Idee eines starken Staates vorsieht, der klare Regeln schafft, diese Regeln kontrolliert und ansonsten das System offen lässt, ohne die „ökonomischen Schwachen“ zu vernachlässigen. Seine Ausführungen unterlegte er mit vielen Zahlen und Fakten.
Prof. Dr. Oberender gab einen Überblick zur Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenkasse und erläuterte, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen in Deutschland von 1960 bis 2009 ungefähr doppelt so stark gestiegen seien wie das Bruttosozialprodukt. Der Gesundheitsmarkt sei somit der Wachstumsmarkt schlechthin. Die Entwicklung der Altersstruktur empfindet Prof. Dr. Oberender als positiv. Die Altersgruppe der über 65-Jährigen, deren Anteil an der Bevölkerung stetig steige, verursache zwar bereits heute 47 % der Kosten im Gesundheitswesen. Dennoch sei die Demografie das kleinere Problem für die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Steigerung der Pro-Kopf-Ausgaben aufgrund der Alterung bis 2060 um ca. 25 % sei laut Prof. Dr. Oberender relativ unbedeutend verglichen mit den Kostensteigerungen aufgrund von Fehlanreizen und des medizinisch-technischen Fortschritts. Bedingt durch diese Faktoren würden die Pro-Kopf-Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse bis 2060 voraussichtlich um 68 % steigen. In diesem Kontext wies er darauf hin, dass der Kostenanstieg verursacht durch Fehlanreize und den medizinisch-technischen Fortschritt um das 2,8-Fache höher sein werde als der Kostenanstieg, der durch den demografischen Wandel verursacht wird. Die Frage sei, wie diese Situation in den Griff zu bekommen ist.
Für eine dauerhafte Stabilität seien verschiedene Reformmaßnahmen zwingend notwendig, fordert Prof. Dr. Oberender. Das beste Instrument, um der Finanzierungskrise zu entkommen, sei der Wettbewerb mit entsprechenden Haftungsvorschriften. Um in diesem Zusammenhang mehr Spielraum zu haben, hält Prof. Dr. Oberender die Privatisierung der gesetzlichen Krankenkasse für zwingend notwendig. Damit sollten seiner Meinung nach ferner die Erhebung risikoadäquater Prämien sowie die Restrukturierung des Leistungskatalogs verbunden sein.
Er fordert mehr finanzielle Eigenverantwortung und eine höhere Selbstbeteiligung der Versicherten. Aufseiten der Leistungserbringer fordert er hingegen einen Nachweis für den Mehrwert von Innovationen. Ein Problem in diesem Zusammenhang stelle die Qualität der Ärzte dar, die ständig überprüft werden müsse, mit dem Nachweis echter zielgerichteter Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen.
Durch einen sparsamen Umgang mit Ressourcen ließen sich mehr Leistungen als bisher finanzieren. Das Einsparpotenzial der gesetzlichen Krankenkasse für das Jahr 2007 bei Krankenhäusern, Arztpraxen und Arzneimitteln liege nach Berechnungen des RWI zwischen 5,6 und 9,8 Mrd. Euro. Ferner müssten bisherige Fehlanreize bei den Leistungserbringern beseitigt und der Umfang der solidarisch finanzierten Gesundheitsleistung auf einen Regelleistungskatalog begrenzt werden. Prof. Dr. Oberender schlägt eine Dreiteilung der Gesundheitsleistungen vor und unterscheidet in a) nicht versicherte Leistungen, b) Zusatz- oder Wahlleistungen sowie c) abwählbare Regelleistungen. Alle Leistungen müssten dabei gesundheitsökonomisch anhand des Verhältnisses von Kosten und Nutzen evaluiert werden. Kostensteigerungen bei Innovationen seien nur dann akzeptabel, wenn diesen ein Mehrnutzen gegenüberstehe. Durch sogenannte Transferleistungen an „ökonomisch Schwache“ müsse sichergestellt werden, dass der Einzelne finanziell nicht überbelastet werde und eine Mindestabsicherung im Krankheitsfall gewährleistet sei.
Perspektiven der Gesundheitsprämie
Der neue Zusatzbeitrag ist eine Weichenstellung. Die Frage ist, wohin.
Die Ziele der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sorgen für intensive Diskussionen in Politik, Gesellschaft, Versicherungswirtschaft und Wissenschaft. Der Gesundheitsökonom Dr. Thomas Drabinski engagiert sich in zahlreichen Vorträgen und Gesprächskreisen für eine nachhaltige und effiziente Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. In seinem faktenbasierten Referat zur Jahrestagung der IPV-Akademie thematisierte er die Auswirkungen der Gesundheitsprämie auf das deutsche Gesundheitssystem und die Zukunftssicherheit im System der gesetzlichen Krankenkassen.
Hintergrund der Ausführungen von Dr. Drabinski war der Referentenentwurf für ein Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesregierung, in dem ein neuer Finanzierungsansatz präsentiert wurde. Mit diesem neuen Ansatz soll der Einstieg in eine neue Gesundheitsprämie erfolgen. Die zentrale Frage sei, wie Versorgungsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zukunft ausgestaltet werden. Dominiert werde die darauf bezogene Diskussion von der Fragestellung, wie sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung senken lassen und in welchen Bereichen man Einsparungen vornehmen kann.
Auf Basis seiner wissenschaftlichen Ergebnisse gab Dr. Drabinski ein „Update“ über die derzeitigen Diskussionen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und erläuterte vor diesem Hintergrund die Inhalte der neuen Gesetzestexte. Ferner bewertete Dr. Drabinski in seinen Ausführungen die Perspektiven, die sich für die gesetzliche, aber auch für die Systemgrenze zur privaten Krankenversicherung ergeben, wobei er sich der Finanzierung des sozialen Ausgleichs und den Möglichkeiten der administrativen Umsetzung widmete.
Die Debatte um die Gesundheitsprämie bzw. den Zusatzbeitrag, wie er in den Gesetzestexten thematisiert wird, dominiere die politische Diskussion schon seit der letzten Bundestagswahl, so Dr. Drabinski. Wie die Anhörungen zu diesem Finanzierungsgesetz gezeigt hätten, werde der Weg in ein ordungspolitisch sauber justiertes Modell eines Zusatzbeitrages steinig sein – nicht nur bei der administrativen Umsetzung des Sozialausgleichs, argumentierte er.
Um das aktuelle Gesetz zu erläutern, wählte Dr. Drabinski eine konzeptionelle Darstellung, die der Frage folgt, wie man eine Gesundheitsprämie entwickelt. Wenn man plane, eine Gesundheitsprämie einzuführen, stelle sich zunächst die Frage, welcher Milliardenbetrag dafür aufgewendet werden soll. Laut Dr. Drabinski liefert der Gesetzgeber dazu allerdings keine Antwort. Das entsprechende Zielmodell sei im Moment unbekannt. Der nächste zu klärende Punkt sei die Frage, auf welchen Personenkreis die Gesundheitsprämie berechnet wird und wer letztendlich dafür zahlt, so Dr. Drabinski. In der „spannenden Frage“ der Umsetzung müsse der soziale Ausgleich spezifiziert werden. Dafür sei es vor allem notwendig, den Einnahmenbegriff zu definieren, für den man eine relative Bezugsgröße benötige. Im Prämienmodell werde das durch eine Belastungsgrenze festgelegt. Die Frage, wie der soziale Ausgleich letztendlich finanziert wird, sei zwar eine vermeintlich einfache Diskussion; ob steuerfinanzierte Zahlungen nachhaltig sind, sei aber fragwürdig. Neu auf der Agenda sei in diesem Zusammenhang hingegen die Frage, wie der soziale Ausgleich administriert wird, erläuterte Dr. Drabinski. Ursprünglich habe dies in der Verantwortung der Krankenkasse gelegen. Nach den neuen Vorhaben soll die Verantwortung nun auf Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger übergehen.
Laut Dr. Drabinski sind aber auch andere geplante Ausgestaltungsoptionen des Zusatzbeitrags dahingehend zu hinterfragen, unter welchen Kriterien daraus ein nachhaltiges Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen könne. Nachhaltigkeit definiert Dr. Drabinski in diesem Zusammenhang als ein „Prinzip, bei dem alle Versicherten nach ihren finanziellen Möglichkeiten an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung derart beteiligt werden, dass ein auf Dauer funktionsfähiges medizinisches Versorgungssystem für alle Versicherten und alle Generationen gewährleistet werden kann“. Die Empfehlungen der Monopolkommission seien in diesem Zusammenhang eine „ordnungspolitische Blaupause“ für eine langfristige Strategie.
Weitere aktuelle Gesetzesvorhaben beträfen unmittelbar die Systemgrenze von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wobei einige geplante Regelungen diese Systemgrenze schärfen, andere wiederum auf eine Vereinheitlichung der Systeme zielen würden. Deshalb wird Dr. Drabinski zufolge zu analysieren sein, welches ordnungspolitische Leitbild sich in den nächsten Jahren durchsetzen kann, vor allem auch im Zusammenspiel mit den Neuregelungen des Zusatzbeitrags.
Dr. Drabinksi schloss seinen Vortrag mit dem Ausblick, dass die gesetzlichen Regelungen und Inhalte so ausgestaltet seien, dass das System auf einen einheitlichen Markt hinausliefe, wie auch immer dieser letztendlich aussehe. Die Bundestagswahl 2013 sei eine richtungsweisende Wegmarke für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems.
Neue Chancen für die private Krankenversicherung
Produktpotenziale und Vertriebschancen im Kontext der demografischen Entwicklung
Im Zuge der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung Neuregelungen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. „Die Änderungen bieten gleichzeitig Potenzial für die private Krankenversicherung“, sagt Christian Molt, Mitglied des Vorstandes der Allianz Private Krankenversicherungs-AG. So können zum Beispiel alle Arbeitnehmer, deren Entgelt in 2010 über der Pflichtgrenze liegt, in die PKV wechseln, da zum Ablauf des Jahres deren GKV-Pflicht nach nunmehr einjähriger Laufzeit endet. Dadurch wird der Übergang von der GKV zur PKV für viele Arbeitnehmer einfacher. Gleichzeitig bleiben Selbstständige, die eine abhängige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt aufnehmen, das über der Pflichtgrenze liegt, ebenfalls GKV-frei. „Ab dem 1. Januar 2011 werden mehr Arbeitnehmer als bisher die Möglichkeit haben, sich privat gegen Krankheit zu versichern“, sagt Molt. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele diese Wechselmöglichkeit auch nutzen werden.“ Durch die gleichzeitige Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes für die GKV von 14,9 auf 15,5 % werde die Wechselwilligkeit aber noch steigen.
Ungeachtet dessen werden die Arbeitnehmer in Deutschland immer älter. Der demografische Wandel erfordert eine Umstellung in der strategischen Personalplanung, da die Lebenserwartung der Arbeitnehmer immer weiter steigt und die Zahl der Geburten sinkt. Durch diesen sogenannten doppelten Alterungsprozess wird die betriebliche Gesundheitsvorsorge immer wichtiger. Nach Ansicht von Molt wird dieses Thema von den Arbeitgebern allerdings noch zu wenig beachtet. „Unternehmen werden sich in Zukunft verstärkt damit auseinandersetzen müssen, die Gesundheit und die Arbeitskraft der Mitarbeiter zu erhalten, da sich das Durchschnittsalter der Belegschaft erhöhen wird“, sagt der Experte der Allianz Private Krankenversicherungs-AG. „Das Thema betriebliche Gesundheitsvorsorge wird in den kommenden Jahren deutlich an Relevanz gewinnen.“
Dabei wird es auch darum gehen, ein Unternehmen attraktiv für qualifizierte Mitarbeiter zu machen, so Molt. „Es wird zukünftig weniger junge Erwerbstätige geben. Deshalb müssen Unternehmen dafür sorgen, dass sie ein attraktiver Arbeitgeber sind und sie sich gegenüber den Wettbewerbern abheben.“ Den Nutzen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge dürfe man dabei nicht unterschätzen. So sei sie zum Beispiel ein wichtiges Instrument zur Mitarbeitergewinnung oder neben der betrieblichen Altersvorsorge eine weitere Zusatzleistung zur Bindung von Fach- und Führungskräften. Um das zu erreichen, müssen sich die Produkte, die dabei im Fokus stehen, allerdings stark an den Anforderungen und Bedürfnissen der Kunden orientieren. „Die private Krankenversicherung bietet bereits heute zahlreiche Möglichkeiten an und ist daher ein wesentliches Element der betrieblichen Gesundheitsvorsorge“, erklärt Molt. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen oder Vorsorge-Check-ups, aber auch eine Heilpraktikerabsicherung anbieten und dadurch nach Überzeugung Molts über den reinen Erhalt der Arbeitskraft und die Steigerung der Attraktivität hinaus von weiteren Vorteilen profitieren. „Arbeitgeber, die auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter Wert legen, betonen ihre soziale Verantwortung und ihr soziales Engagement und bekommen dadurch ein besseres Image.“
Stabil, gerecht, transparent
Die Reform der Bundesregierung zur Finanzierung des Gesundheitswesens
Daniel Bahr, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, hat zum Abschluss der Jahrestagung der IPV-Akademie die dort diskutierten Reformansätze im Gesundheitswesen in den Kontext politischer Machbarkeit gestellt. Insbesondere die im Bundeskabinett beschlossene Gesundheitsreform ist seiner Ansicht nach ein wesentlicher Schritt zu zahlreichen Paradigmenwechseln im Krankenversicherungssystem. Als besonderes Merkmal der Reform machte Bahr deutlich, dass aus einem bestehenden System heraus reformiert werden muss. Dabei seien allein im System der GKV Defizite in Höhe von 9 bis 10 Mrd. Euro zu finanzieren gewesen.
Als zentralen Bestandteil der Reform stellte er die Stärkung des Wettbewerbs unter den gesetzlichen Krankenversicherungen heraus. „Im Mittelpunkt steht die autonome Entscheidung des Versicherten“, so Bahr. „Unser Ziel ist gerade nicht die Einheit, sondern die Vielfalt der Angebote. Nur dann kann es Wettbewerb geben.“ Als Beispiele für die Vielfalt nannte er die Art der Krankenkasse, die Höhe der Verwaltungskosten, das Servicemanagement oder die Kreativität der angebotenen Leistungen. „Wir hatten auch mal einen Unterschied in der Höhe der Beitragssätze“, erinnerte Bahr an die Ursprünge der GKV-Finanzierung. Die Aussage von Kritikern, dass Wettbewerb beim Preis schädlich für die Qualität der Versorgung sei und der einheitliche Beitragssatz zu einem Wettbewerb um die beste Versorgung führen würde, läuft nach Ansicht Bahrs ins Leere. „Wir wissen, dass Wettbewerb nur funktioniert, wenn es einen Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung gibt. Die Beitragsautonomie kommt mit dem Zusatzbeitrag zurück. Wir wollen einen Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. Aber wir müssen diesen Wettbewerb so organisieren, dass Anbieter, die viele Geringverdiener unter ihren Versicherten haben, nicht benachteiligt sind. Die Lasten müssen bei der Grundversorgung fair verteilt werden.“
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Reform ist für Bahr die Einführung des Zusatzbeitrages. Nach seiner Ansicht ist die langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems aufgrund der demografischen Entwicklung nur durch die Entkopplung von den Lohnkosten zu gewährleisten. „Wenn jemand sich diesen Zusatzbeitrag nicht leisten kann, erhält er einen aus Steuermitteln finanzierten Sozialausgleich. So werden alle Steuerzahler unabhängig von ihrem Versichertenstatus an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt“, so Bahr. „Wir trennen endlich die Krankenversicherung von den Lohnzusatzkosten – das ist der wesentlichste Wendepunkt, den wir mit dieser Reform erreicht haben.“
Der medizinisch-technische Fortschritt verschärfe die stark steigende Kostenentwicklung noch. Dennoch sei es seiner Ansicht nach ein Zeichen von Stärke, dass in der pharmazeutischen und medizintechnologischen Industrie immer bessere Produkte entwickelt werden, die den Menschen zum Beispiel bei Demenz immer besser helfen. In Deutschland sei aber ein Perspektivwechsel notwendig: Es bedaure kein Wirtschaftspolitiker, dass die Ausgaben im Tourismus in Deutschland stark steigen würden. Bei den Ausgaben im Gesundheitswesen sei das aber nahezu täglich der Fall. „Und das liegt insbesondere an der Finanzierung, da jeder Kostenanstieg zu einer Steigerung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen führt und so ausschließlich den Faktor Arbeit belastet“, sagte Bahr im Rahmen der Jahrestagung der IPV-Akademie. „Und genau dieses Konstrukt heben wir mit der Einführung des Zusatzbeitrages auf.“
Ein weiterer Paradigmenwechsel werde mit der Reform im Kartellrecht eingeführt. Mehr Wettbewerb funktioniere nur, wenn sich die gesetzlichen Krankenversicherungen den Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts unterziehen müssen. „Wir wollen damit marktbeherrschende Stellungen einzelner Krankenkassen, die es bei den AOKen teilweise gibt, kartellrechtlich aufbrechen, um andere Krankenkassen nicht zu benachteiligen“, so Bahr.
Ein weiterer zentraler Reformansatz sei im Arzneimittelmarkt geplant. Bislang konnte ein Hersteller nahezu frei festlegen, zu welchem Preis er ein Produkt anbietet. Sobald das Arzneimittel zugelassen war, war es erstattungsfähig. „Mit unserer Reform behalten wir zwar den Grundsatz, dass ein zugelassenes Medikament sofort erstattungsfähig ist und somit unmittelbar zur Verfügung steht“, sagte Bahr. „Aber wir setzen auch eine Frist von einem Jahr, in der nachgewiesen werden muss, ob das neue Medikament einen tatsächlichen Fortschritt darstellt oder nicht und ob sich ein vergleichsweise höherer Preis rechtfertigt.“ Dadurch sei die Balance aus der Förderung medizinischen Fortschritts und notwendiger Regulierung wiederhergestellt worden.
Auch bei der Gruppe der Nichtbeitragszahler würden wesentliche Neuerungen eingeführt. Bislang musste man keine wesentlichen Einschränkungen in der Versorgung befürchten, wenn man seine Krankenversicherungsbeiträge nicht beglichen hatte. „Diesen Missstand, der zugleich für einige Menschen ein Anreiz war, ihre Beiträge nicht zu zahlen, haben wir behoben. Wir sehen jetzt vor, dass diejenigen, die ihren Beitrag nicht zahlen und die sich damit der Solidarität der Gemeinschaft entziehen, die volle Härte von Säumnis- und Strafgebühren zu spüren bekommen“, sagte Bahr. „Wir setzen auf Eigenverantwortung und Solidarität. Wir wissen, dass man eine starke Solidargemeinschaft braucht, um im Falle einer schweren Krankheit versorgt zu werden. Wir wissen aber auch, dass die Solidarität der Gemeinschaft nicht funktioniert, wenn alle bei Solidarität zuerst an die anderen denken.“ Darum brauche man jetzt auch die richtigen Anreize für eigene Vorsorge. Mit der Reform werde das Verhältnis stärker zugunsten der Eigenverantwortung ausjustiert.
Ein weiterer Paradigmenwechsel entstehe durch die Stärkung des Wettbewerbs zwischen der GKV und der PKV. Die Regierung senke die Wartefrist für den Wechsel in die private Krankenversicherung wieder auf ein Jahr. „Damit führen wir wieder das gleiche Niveau wie unter der rot-grünen Koalition ein. Dabei wird uns immer unterstellt, wir betrieben Klientelpolitik zugunsten der PKV, obwohl wir lediglich wieder einen reellen Wettbewerb zwischen den Systemen einführen“, so Bahr. Er stellte zudem heraus, dass die PKV in ihrer Finanzierung inzwischen ebenfalls schwieriger geworden sei. Es gebe auch hier enorme Steigerungen der Prämien, auch wegen der Unterschiedlichkeit der Systeme. Jeder mündige Versicherte könne nun selbst entscheiden, welches System für ihn attraktiver ist.
Als weiteren Schritt nach Umsetzung dieser Reform nannte er abschließend die Notwendigkeit zur Bildung einer Kapitaldeckung in der Pflege und Krankenversicherung. Die demografische Entwicklung sei nicht aufzuhalten, geschweige denn umzukehren. Daher müsse unser Sozialversicherungssystem an diese Begebenheiten angepasst werden, durch eine höhere Gewichtung der Eigenvorsorge und durch die Eigenverantwortung zur Bildung einer Kapitaldecke. „Wir müssen uns auf die demografische Entwicklung einstellen und dürfen die Kostensteigerungen durch Alterung und Geburtenschwäche nicht allein auf die Lohnkosten abwälzen. Dieser Erkenntnisgewinn ist nicht neu, er gilt ja schon in der Rentenversicherung. Warum dann nicht bei Pflege und Gesundheit? Darum setzen wir hier an.“ Das sei in der Pflegeversicherung das große Thema für 2011. Hier will die Regierung die Kapitaldeckung sukzessive einführen. Diese sollte nicht gesellschaftlich aufgebaut, sondern individuell bedient werden. So umgehe man auch die Zugriffsmöglichkeit des Staates auf Kapitalrücklagen.















