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Altersrenten

Die verschiedenen Altersrenten im Überblick

Die deutsche Rentenversicherung sieht verschiedene Formen von Altersrenten vor

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente erhalten vor dem 1.1.1947 geborene Versicherte auf Antrag, wenn sie

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben
  • und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.

Vor dem 1. Januar 1964 Geborene erhalten die Regelaltersrente auf Antrag, wenn sie frühestens das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.
Das Renteneintrittsalter wird ab dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Weitere Informationen, ab welchem Lebensalter Sie die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 Geborene erhalten die Regelaltersrente auf Antrag, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten Versicherte auf Antrag, wenn sie

  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen,
  • die Hinzuverdienstgrenzen einhalten und
  • das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie vor 1949 geboren sind.

Für Jahrgänge ab 1949 wird die Altersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Welche Altersgrenze für Sie gilt, können Sie direkt bei derDeutschen Rentenversicherung Bund erfahren. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen möglich.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Versicherte, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren

Diese Altersrente wird grundsätzlich ohne Abschläge geleistet. In einer Übergangszeit ist eine Inanspruchnahme frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Diese Altersrente erhalten schwerbehinderte Menschen auf Antrag, wenn sie

  • das 63. Lebensjahr vollendet haben,
  • bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50), berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind
  • und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. 

Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten.

Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren wurde auf das 63. Lebensjahr angehoben. Als Berechtigter können Sie aber weiterhin mit Abschlag ab 60 in Rente gehen. Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird für Sie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von heute 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.

Welche Altersgrenze für Sie gilt, können Sie direkt bei derDeutschen Rentenversicherung Bund erfahren.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1946 geborene Versicherte auf Antrag, wenn sie

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren,
  • innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.

Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.

Die Altersgrenze wurde auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben.
Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen.

Für die Geburtenjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.

Altersrente nach Altersteilzeit

Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit erhalten vor 1946 geborene Versicherte auf Antrag, wenn sie

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben,
  • innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.

Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten.

Die Altersgrenze wurde auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben.
Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen.

Für die Geburtenjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.

Altersrente für Frauen

Die Altersrente erhalten vor 1952 geborene versicherte Frauen auf Antrag, wenn sie

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.

Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wurde auf das 65. Lebensjahr angehoben (auch nach der Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre).
Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Sie mit Rentenabschlägen rechnen.
Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.

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