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/ Archiv

2009

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind kein anrechenbares Einkommen bei Ermittlung des Arbeitslosengeldes II

Mit Urteil vom 25. November 2008 (Az.: L 3 AS 118/07) hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Weitere Informationen...

 

2008

2007

 

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