Industrie-Pensions-Verein e. V.
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Stellungnahme des BMF
Im Schreiben vom 20.09.2005 hat das Bundesministeriums der Finanzen zu einigen Zweifelsfragen in der praktischen Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes Stellung genommen:
BMF-Schreiben vom 20.09.2005
Spezielle Informationen
- IPV-Report 01/2009
Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung - Fachartikel August 2007
Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird unbefristet festgeschrieben. - Vervielfältigung
Steuern sparen bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Wir unterstützen Sie vor Ort
bei der Wahl der auf Ihr
Unternehmen optimal ab-
gestimmten Versorgungsform:
Verbands- und
Unternehmensservice
/ Direktversicherung
Einleitung
Die Direktversicherung stellt eine sichere und attraktive Variante dar, die Versorgungslücke im Alter zu verringern. Die gesetzliche Rente allein kann den erworbenen Lebensstandard im Alter nicht sichern, denn sie liegt schon heute weit unter dem letzten Einkommen.
Auch nach den Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) bleibt die Direktversicherung als Absicherung für den Lebensabend aktuell.
Seit 2005 gilt für die Direktversicherung die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG, wie für den Pensionsfonds und die Pensionskasse. Danach besteht Steuerfreiheit für die Beiträge, und die Leistungen sind zu versteuern.
Für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, ist die Fortführung der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG möglich.
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherungen ist eine Lebensversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer des Vertrages und überweist die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
Als Leistung aus einer Direktversicherung kann eine Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden.
Die Direktversicherung kann vom Arbeitgeber finanziert werden oder im Rahmen der Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern fließt in die Versicherung.
Nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften steht diese Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung offen.
Was passiert bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis?
Bei Abschluss einer Direktversicherung gegen Gehaltsumwandlung wird in der Regel ab Beginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu Gunsten des Arbeitnehmers vereinbart. Damit ist sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer die Ansprüche aus dem Vertrag erhalten bleiben. Er hat die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen oder ihn auf einen neuen Arbeitgeber übertragen zu lassen.
Die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
Seit dem 01.01.2005 gilt für die Direktversicherung die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG. Danach können Beiträge von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG 2012: 4 Prozent von 67.200 EUR = 2.688 EUR) steuerfrei in eine Direktversicherung eingebracht werden. Für Neuzusagen erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag um 1.800 EUR.
Voraussetzung für die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ist, dass der Versorgungsvertrag eine Leistung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres vorsieht und diese als lebenslange Rente oder in Form eines Auszahlungsplanes mit Restverrentung erbracht wird.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen für gesetzlich Krankenversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Beiträge, die im Rahmen der Gehaltsumwandlung steuerfrei in die Direktversicherung eingebracht werden, bleiben auch über 2008 hinaus sozialversicherungsfrei. Jedoch gilt zu beachten, dass für den Erhöhungsbetrag von 1.800 EUR Sozialversicherungspflicht besteht.
Besteuerung der Leistung
Die Rentenleistungen sind als sonstige Einkünfte im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung zu versteuern. Es gilt jeweils der individuelle Steuersatz. Diese Verlagerung der Steuerlast in das Alter ist für den Arbeitnehmer von Vorteil, da für ihn in der Regel dann ein geringerer Steuersatz gilt, als in der Aktivzeit.Der Arbeitnehmer kann den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR geltend machen, sowie den Altersentlastungsbetrag, der jedoch bis zum Jahr 2040 auf Null schmilzt.
Die Direktversicherung nach § 40b EStG
Für Direktversicherungszusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden, können die Vorteile der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG auch weiterhin genutzt werden.
Bis zu 1.752 EUR jährlich können pauschal mit nur 20 Prozent versteuert in die Direktversicherung eingebracht werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Sieht der Versicherungsvertrag eine Rentenleistung oder einen Auszahlungsplan mit Restverrentung vor, entfällt nach den gesetzlichen Regelungen die Pauschalversteuerung, und der § 3 Nr. 63 EStG ist vorrangig anzuwenden. Zur weiteren Inanspruchnahme der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG hatte der Arbeitnehmer bis zum 30.06.2005 ein Wahlrecht.
Bei einer Fortführung der pauschalversteuerten Direktversicherung bleibt bei einem späteren Arbeitgebewechsel die Möglichkeit der Pauschalversteuerung erhalten. Ein Verzicht auf die Anwendung des § 3 Nr. 63 ist in diesem Fall dem neuen Arbeitgeber gegenüber bis zur ersten Beitragszahlung zu erklären.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen für gesetzlich Krankenversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Schreiben vom 20.09.2005 hat das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu einigen Zweifelsfragen in der praktischen Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes Stellung genommen.
Für die pauschalbesteuerte Direktversicherung bleibt danach im Fall eines Versicherungsnehmerwechsels auf einen neuen Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bestehen, sofern keine wesentlichen Vertragsänderungen vorgenommen werden.
Die Pauschalbesteuerung bleibt auch dann bestehen, wenn im Zuge eines Versicherungsnehmerwechsels auf einen neuen Arbeitgeber die Direktversicherung ebenfalls auf einen neuen Versicherer übertragen wird.
Wird eine pauschalbesteuerte Direktversicherung nach Ausscheiden beim Arbeitgeber zunächst privat fortgeführt und erfolgt im Anschluss ein Versicherungsnehmerwechsel auf einen neuen Arbeitgeber, bleibt es ebenfalls bei der Besteuerung nach § 40b EStG.
Werden die Versicherungsbeiträge aus Sonderzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) finanziert, fallen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Besteuerung der Leistungen
Erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen im Leistungsfall oder bei Vertragsablauf eine Kapitalzahlung, ist diese steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren aufweist. Wird eine Rentenleistung erbracht, ist diese nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil zum Beispiel 18 Prozent.
Direktversicherung im Rahmen der Vervielfältigung
Arbeitnehmer, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können sich durch eine Direktversicherung im Rahmen der Vervielfältigungsregelung Steuervorteile sichern und gleichzeitig ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung wirksam ergänzen.




