IPV Spezial

zum IPV-Basis-Rentenplan: flexibler, steueroptimierter und sicherer Aufbau der Altersversorgung

Vorteile für IPV-Mitglieder

Der Vorstellung des steuerlich attraktiven Vorsorgekonzeptes folgt auf Wunsch die umfassende Beratung und die Berechnung eines individuellen Versicherungs-vorschlages zu IPV-Konditionen. Der IPV steht Ihnen zu allen Fragen der Versorgung jederzeit zur Verfügung.

Das PLUS für

Hinweis für Rentner

Nutzen auch Sie attraktive Steuervorteile der Basis-Rente: IPV Journal 1/2006

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/ IPV-Basis-Rentenplan PLUS

IPV-Basis-Rentenplan PLUS - steueroptimiert, flexibel und sicher

Basisrentenplan PLUS

Speziell für Selbstständige, Freiberufler und Führungskräfte hat der IPV den IPV-Basis-Rentenplan PLUS entwickelt. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass den bisher beliebten Steuersparmodellen, wie zum Beispiel Schiffs-, Medien- und Windkraftfonds, seit 2005 die steuerliche Förderung größtenteils versagt ist.

Der IPV-Basis-Rentenplan PLUS kombiniert eine steuerlich geförderte Basis-Rente mit einem Kapitalanlageprodukt. Der besondere Vorteil ist, dass sich so Sicherheit einer lebenslangen Rente und finanzielle Flexibilität für alle Lebenslagen verbinden lassen.

Im IPV Spezial werden die Besonderheiten der Basis-Rente vorgestellt und der IPV-Basis-Rentenplan PLUS anhand von Beispielen erläutert.

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Steuergeförderte private Altersrente mit der Basis-Rente

Mit der Einführung der Basis-Rente ist es nun auch Einzelunternehmern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Freiberuflern möglich, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
Die Beiträge zur Basis-Rente kann der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. So beteiligt er den Staat am Aufbau seiner Alterversorgung. Die Basis-Rente bietet hierfür eine solide Grundlage.

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Steuerliche Behandlung der Basis-Rente

Die Beiträge zur Basis-Rente können mit einem jährlich steigenden Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. In 2010 beträgt der Sonderausgabenabzug 70 Prozent der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR (40.000 EUR bei Zusammenveranlagung). Im Gegenzug werden die Leistungen aus der Basis-Rente nachgelagert besteuert. Bis 2040 werden jedoch Freibeträge gewährt.

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Besonderheiten der Basis-Rente

Die Leistung aus der Basisversorgung wird als lebenslange Rente erbracht und darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Zudem bestehen gesetzliche Verfügungsbeschränkungen: Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein.

Dadurch ergibt sich besonders für Selbstständige der positive Effekt, dass der Kapitalstock "insolvenzsicher" aufgebaut wird. Sie können so steuerbegünstigt vorsorgen. Im Fall einer Insolvenz sind die Vermögenswerte aus der Basis-Rente auf Grund der gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen nicht verwertbar. Im Leistungsbezug sind die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.

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Merkmale der Basis-Rente

  • Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug
  • garantierte lebenslange Altersrente ab dem 60. Lebensjahr
  • steuerbegünstigte Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • sichere Anlage
  • für Selbstständige neue Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge

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Günstigerprüfung

Vor den Steuerabzug nach neuem Einkommensteuerrecht hat der Gesetzgeber die Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG gestellt.
In einem Übergangszeitraum wird geprüft, ob das bis 2004 geltende Steuerrecht vorteilhafter ist als die neuen Regelungen nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Für den Steuerpflichtigen wird der jeweils günstigere Wert angesetzt. 

Bisher konnten zum Beispiel für Selbstständige ohne Beträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen und für Arbeitnehmer mit einem niedrigen Einkommen die Beiträge für eine private Basis-Rente nicht ab dem ersten Euro steuerlich wirksam werden. Dieser sogenannte Verpuffungseffekt wurde durch das Jahressteuergesetzes 2007 rückwirkend zum 01.01.2006 beseitigt. Folglich sind private Basis-Rentenbeiträge mindestens mit dem jeweils geltenden Prozentsatz und bis zum Höchstbetrag steuerlich abziehbar.  

Der IPV-Basis-Rentenplan PLUS berücksichtigt die Ergebnisse der Günstigerprüfung und prüft in einem vom IPV entwickelten Berechnungsprogramm die individuelle Situation des Steuerzahlers. So wird die optimale Beitragsstrategie für seine steuerbegünstigte Altersversorgung ermittelt.

Obwohl die Notwendigkeit einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung allgemein unbestritten ist, hatten insbesondere Selbstständige bisher Probleme, flexible, steueroptimierte und sichere Lösungen zu finden.

Dies ist der Ansatz für den IPV-Basis-Rentenplan PLUS. Er kombiniert die Basis-Rente mit einem Kapitalanlageprodukt.

Die für den Beitrag zur Basis-Rente erzielte Steuerersparnis wird wieder angelegt. Aus dieser einmalig oder wiederholt erzielten und wieder angelegten Steuerersparnis wächst ein ansehnlicher, liquider Kapitalstock, der entsprechend der individuellen Kundenbedürfnisse vielfältigen Zwecken dienen kann. Primär sollte er jedoch für eine zusätzliche Altersversorgung parallel zur Basis-Rente reserviert sein.

 

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