Industrie-Pensions-Verein e.V.
Partner von BDI und BDA
Telefon: 030 206 732-0
Telefax: 030 206 732-333
E-Mail: info@ipv.de
Hauptsitz
Industrie-Pensions-Verein e.V.
Niederwallstraße 10, 10117 Berlin
Verbands- &
Unternehmens-Service
Friedrich-Ebert-Str. 1
40210 Düsseldorf
Vorteile des IPM
- Günstige Konditionen
- Neutrale Beratung und Betreuung
- Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und private Altersversorgung über das Unternehmen
- Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus einem Mitgliedsunternehmen des IPV/IPM bleiben Sonder-
konditionen erhalten
Wir unterstützen Sie vor Ort
bei der Wahl der auf Ihr
Unternehmen optimal ab-
gestimmten Versorgungsform:
Verbands- und
Unternehmensservice
/ Industrie-Pensions-Management e.V. (IPM)
Ein zukunftsweisendes Versorgungskonzept mit vielen Möglichkeiten
Der Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV) hat mit Unterstützung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) ein Versorgungskonzept geschaffen, das auch kleineren und mittleren Betrieben mit 5 bis 500 Mitarbeitern den Zugang zu Konditionen öffnet, die sonst nur große Industriebetriebe ihren Mitarbeitern bieten können.
Durch das enge Vertriebsnetz mit unseren Kooperationspartnern und durch die Beratung des IPV/IPM ist zudem eine optimale Betreuung der Kunden gewährleistet und trägt damit zur Entlastung der Unternehmen und der Mitarbeiter bei. Zielsetzung des 1999 gegründeten Industrie-Pensions-Management e.V. (IPM) war es zunächst, einen Dachverband für überbetriebliche, kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen zu schaffen.
Erweiterung des IPM
Das große Interesse an diesem Versorgungskonzept veranlasste uns, den IPM auch für weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu öffnen. Wir bieten unseren Mitgliedern deshalb inzwischen Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen aller Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Vorsorge über das Unternehmen an. Damit ist es uns gelungen, jedem Versorgungsbedarf gerecht zu werden. Der IPM bewahrt Neutralität durch die Nähe zu den Spitzenverbänden BDI und BDA.
Individuelle Beratung
Bei der Einrichtung einer optimalen Versorgung ist eine intensive Beratung unerlässlich. Die Aufgabe des IPM besteht darin, für Unternehmen und Privatpersonen Versorgungskonzepte zu erstellen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestellt sind. Neben den Beratungsleistungen des IPM erfolgt eine optimale Betreuung vor Ort durch das ausgeprägte Vertriebsnetz unserer Kooperationspartner sowie die konsequente Unterstützung der Vertretungen durch Spezialisten der betrieblichen Altersversorgung.
Sonderkonditionen
Unabhängig davon, welche Versorgungsform im Einzelfall die geeignete Lösung darstellt, der IPM gewährt Sonderkonditionen. Dadurch erhalten unsere Mitglieder deutlich mehr Leistung. Die Mitgliedschaft im Industrie-Pensions-Verein e.V. für nur 12 EUR jährlich ermöglicht den Beitritt zum Industrie-Pensions-Management e.V. ohne zusätzliche Kosten.
Die besonderen Vorteile des IPM im Überblick
- Besonders günstige Konditionen
- Umfassende neutrale Beratung und Betreuung bei der Auswahl von Versorgungskonzepten durch den IPM
- Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sowie die private Altersversorgung über das Unternehmen sind möglich
- Selbst beim Ausscheiden aus einem Mitgliedsunternehmen des IPV/IPM können die Sonderkonditionen durch den Erwerb einer eigenen Mitgliedschaft dauerhaft gesichert werden.
Betriebliche Altersversorgung über den IPM
Über den IPM können alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung abgewickelt werden:
- Pensionszusage mit Rückdeckung
- rückgedeckte Unterstützungskassenzusage
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
Eine betriebliche Altersversorgung über den IPM kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert werden. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung (Entgeltumwandlung) wandelt der Arbeitnehmer Teile seines Gehaltes zugunsten einer Versorgungszusage des Arbeitgebers um.
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn diese aus seinem Entgelt finanziert wird. Dieses Recht besteht in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze in 2010: 5.500,00 EUR mtl.=> Umwandlungsbetrag 4 Prozent von 5.500,00 EUR = 220,00 EUR monatlich).
Die Durchführungswege unterscheiden sich besonders in ihrer steuerlichen und beitragsrechtlichen Behandlung. So bietet jeder Durchführungsweg spezielle Vorteile, was Ausgestaltung und Möglichkeiten der Versorgung oder auch Chancen und Risiken der Rendite angeht. Entscheidend für die Auswahl eines Durchführungsweges sind die persönlichen Lebensumstände.




