Industrie-Pensions-Verein e. V.
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Schließen Sie eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung über einen unserer
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Versicherungsvorschlag
Für unsere Mitglieder berechnen wir einen zugeschnittenen Vorschlag oder stellen auf Wunsch den Kontakt zum zuständigen Außendienst-Fachmann bzw. Vermittler her.
/ Vermeiden Sie Versorgungslücken!
Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Unfall oder werden aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit arbeitsunfähig. Sind Sie dafür ausreichend finanziell abgesichert?
Gesetzliches Krankengeld für Arbeitnehmer
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Im Anschluss daran erhalten sie ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dies beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (2012 also max. 70 Prozent von 3.825,00 EUR = 2.677,50 EUR), höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgeltes. Dieses Krankengeld reduziert sich zudem noch um die Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für jeden Kalendertag ab der siebten Woche, wobei das Krankengeld auf 86,63 EUR pro Tag begrenzt ist. Hieraus entstehen für den Arbeitnehmer finanzielle Lücken. Je nach Verdiensthöhe beträgt die Einkommenslücke bei längerer Krankheit mehr als 20 Prozent von Ihrem gewohnten Netto-Einkommen! Je höher das Einkommen ist, desto größer die Lücke.
Unser Tipp:
Ergänzen Sie Ihren Gesundheitsschutz mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung! Mit dieser Zusatzversicherung erhält man für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Summe. Damit werden die Versorgungslücken reduziert.
Der Beginn der Zahlung des Krankentagegeldes kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden. Bei Arbeitnehmern kann die Auszahlung eines Krankentagegeldes frühestens beginnen, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.
Vorteile, die für den Abschluss einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung sprechen:
- Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes nach einer vereinbarten Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit.
- Zahlung ohne zeitliche Begrenzung (max. bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung)
- Krankentagegeld steht zur freien Verfügung
- Das Krankentagegeld ist im Gegensatz zum Krankengeld steuerfrei und wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt - auch an Sonn- und Feiertagen.
- Arbeitnehmer haben das Recht, das Krankentagegeld zu erhöhen, wenn eine Erhöhung des Nettoeinkommens vorliegt.
- Krankentagegeld wird auch infolge einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Schwangerschaft gezahlt (Ausnahme: während der Mutterschutzfristen).
Selbstständige/Freiberufler
Selbstständige haben zwei Möglichkeiten, sich einen Krankengeldanspruch zu sichern.
- Zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent, erhalten sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld ab dem 43. Tag.
- Sie können ergänzend zum gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld eine Wahltarif abschließen.
Das alles birgt jedoch Nachteile:
- Bindung für drei Jahre an eine gesetzliche Krankenkasse
- Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
- Verwehrung des Wechselrechtes in die private Krankenversicherung für drei Jahre
- das gesetzliche Krankengeld unterliegt dem steuerlichen Progressionsvorbehalt
Es ergeben sich auf jeden Fall Einkommenslücken, die zu schließen sind.
Der Selbstständige kann zusätzlich oder alternativ zum Wahltarif „Krankengeld“ der gesetzlichen Krankenkasse eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung über den nicht gedeckten Tagessatz abschließen.
Liegt bei der Krankenkasse ein Versicherungsschutz ohne Krankengeldanspruch vor, kann eine private Zusatzversicherung für das volle Krankentagegeld abgeschlossen werden (was oft günstiger ist). Das Ganze ist letzten Endes eine Beitragsfrage. Das heißt: In dieser Situation sollte jeder den Kassenbeitrag für Krankengeld mit dem günstigen Beitrag für eine private Krankentagegeldversicherung vergleichen.
Es gibt eine Vielzahl an Versicherungstarifen, die unterschiedliche Leistungsbeginne vorsehen. Abhängig von der Berufsgruppe ergeben sich auch unterschiedliche Tageshöchstsätze.



