Industrie-Pensions-Verein e. V.
Partner von BDI und BDA
Telefon: 030 206 732-0
Telefax: 030 206 732-333
E-Mail: info@ipv.de
Hauptsitz
Industrie-Pensions-Verein e. V.
Niederwallstraße 10, 10117 Berlin
E-Mail: info@ipv.de
Verbands- &
Unternehmens-Service
Friedrich-Ebert-Str. 1
40210 Düsseldorf
/ Mehr Leistung bei günstigen Beiträgen!
Über acht Millionen Menschen haben es bereits erkannt. Die private Vollkostenversicherung stellt eine echte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar.
Was ist die private Vollkostenversicherung?
Die private Vollkostenversicherung wird als Ersatz zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen. Sie sieht Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Bereiche vor. Des Weiteren sind Krankentagegelder und die Pflegepflichtversicherung zu berücksichtigen. Weitere Ergänzungen sind möglich - je nach Wunsch und Bedarf des Kunden.
Wie bestimmt sich der Leistungsumfang?
Die persönlichen, familiären, beruflichen und finanziellen Anforderungen finden sich in den vielfältigen tariflichen Versicherungsmöglichkeiten wieder. So gibt es verschiedene zugeschnittene Tarife z. B. für Singles, Selbstständige, Freiberufler, Studenten oder Angestellte.
Der Umfang des Versicherungsschutzes könnte z. B. Chefarztbehandlungen, Unterbringungen im Ein- oder Zweibettzimmer oder optimale zahnärztliche Behandlungen vorsehen - und das kann bei geringen Beiträgen zum Plus werden; genau wie der Wegfall von langen Wartezeiten beim Arzt.
Wie bemisst sich der Beitrag?
Die Beiträge zur privaten Vollversicherung richten sich nach den vereinbarten Tarifen sowie nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Je nach Gesundheitszustand können sich Zuschläge aufgrund des erhöhten gesundheitlichen Risikos ergeben.
Ein altersbedingter Beitragsanstieg wird durch die Bildung so genannter Alterungsrückstellungen vermieden. Zusätzlich wird dafür seit 2000 ein gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag von zehn Prozent auf den Monatsbeitrag erhoben.
Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten kann sich ein geringerer Beitrag ergeben.
Für Arbeitnehmer gibt es weiterere Vorteile. Der Arbeitgeber hat einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu entrichten. Schließt der Arbeitnehmer einen Tarif mit Beitragsrückerstattung ab, so fließen dem Arbeitnehmer im Falle einer Beitragsrückerstattung ebenfalls die eingezahlten Arbeitgeberanteile zu.
Punkten mit Assistance-Leistungen
Zusätzlich zum individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten die Krankenversicherer ihren Kunden wertvolle im Versicherungsschutz enthaltene Assistance-Leistungen an.
Hierzu zählen beispielsweise
- der Rechnungs-Check
- der Spezialisten-Service (ein Service, der Vollversicherten schnelleren Zugang zu Fachärzten ermöglicht)
- Arznei- und Hilfsmittelmanagement o.ä.
Geben Sie sich nicht mehr nur mit der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden, wenn Sie doch mehr haben können.



