Industrie-Pensions-Verein e.V.
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Veröffentlichungen
IPV-Spezial "Riester-Rente": Riester-Rente für Höherverdienende
IPV-Journal 01/2007
Vorteile für IPV-Mitglieder
- Darstellung der steuerlichen Förderung
- Individuelle Beratung
- Berechnung von Versicherungsvorschlägen
- IPV-Beitragsvorteil
- Mögliche Unterstützung aus den IPV-Hilfseinrichtungen
- Regelmäßige Informationen (IPV-Journal)
/ Riester-Rente
Sichern Sie sich staatliche Förderung für den Aufbau Ihrer Altersversorgung!
Längere Ausbildungszeiten, frühere Rentenbeginne, steigende Lebenserwartung. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Dies sind Ursachen dafür, dass eine umfassende Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr gesichert ist. Rentenkürzungen sind die Folge. Versorgungslücken werden weiter zunehmen. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist existenzieller denn je.
Der Gesetzgeber hat mit der Rentenreform 2001 die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die Riester-Rente nach § 10a EStG, eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Rentenkürzungen auszugleichen. Durch Zulagen und mögliche Steuerersparnisse wird diese ergänzende Altersvorsorge vom Staat gefördert.
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes gehört sie, neben der betrieblichen Altersversorgung, zur zweiten Schicht der Altersvorsorgeprodukte. Verbesserte Modalitäten wie zum Beispiel ein vereinfachter Zulagenantrag sowie die Möglichkeit der Teilkapitalisierung in Höhe von 30 Prozent machen sie noch attraktiver.
Das Altersvorsorgesystem gliedert sich in drei Schichten
1. Schicht | Basisversorgung | gesetzliche Rente, berufständische Versorgungswerke, Basis-Rente etc. |
2. Schicht | Zusatzversorgung | betriebliche Altersversorgung, |
3. Schicht | Kapitalanlageprodukte | Kapitallebensversicherung |
Für wen ist die staatliche Förderung interessant?
Riesterverträge eignen sich besonders für Familien mit Kindern. Hierbei wird eine optimale Förderung durch Zulagen bzw. volle Absetzbarkeit der Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gewährt. Sofern nur ein Ehepartner die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, kann auch der andere Partner einen Zulagenvertrag abschließen. Dies ist besonders für den Personenkreis der Hausfrauen interessant.
Darüber hinaus erzielen Höherverdienende mittels des Sonderausgabenabzugs eine hohe staatliche Förderung.
Seit 2006 gelten geschlechtsneutrale Tarife für Männer und Frauen. Unterschiedliche Lebenserwartungen werden bei der Beitragskalkulation nicht mehr berücksichtigt.
Wer kann die staatliche Förderung erhalten?
Sie können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
- Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Beamte, Richter
- Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Landwirte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld)
- Mütter und Väter in Erziehungszeit
- Geringfügig Beschäftigte, die auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Personen in Berufsausbildung
- Behinderte in anerkannten Werkstätten und nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen
Für nicht förderberechtigte Ehepartner besteht ebenfalls die Möglichkeit der Förderung, sofern eine Zusammenveranlagung gemäß § 26 Abs. 1 EStG erfolgt. Voraussetzung ist, dass ein eigener Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Welche Zulagen gibt es?
Die staatliche Zulage besteht aus zwei Elementen:
- Grundzulage
- Kinderzulage(n)
Die Grundzulage bekommen Sie als Förderberechtigter. Schließt Ihr Ehepartner einen eigenen Riestervertrag ab, so wird diese ebenfalls gewährt.
Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das Kindergeld bezogen wird. Werden Eltern steuerlich zusammenveranlagt, wird das Kind der Ehefrau zugeordnet. Soll davon abgewichen werden, muss dieses beantragt werden.
Wie hoch sind die Zulagen?
Die Zulagen sind betragsmäßig festgeschrieben und werden im vorgegebenen Rhythmus bis 2008 angehoben.
* in Prozent des jeweiligen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen oder der im Vorjahr bezogenen Besoldung oder Amtsbezüge; Mindesteigenbeitrag = Eigenanteil + Zulage. | ||||
Jahr | jährlicher Mindesteigenbeitrag* | Grundzulage | Kinderzulage | Höchstbeitrag |
ab 2008 | 4 % | 154 EUR | 185 EUR | 2.100 EUR |
Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 EUR erhöht. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es bei der bislang festgelegten Kinderzulage von 185 EUR.
Zudem wurde für junge Berufseinsteiger ein zusätlicher Anreiz für de Altersvorsorge geschaffen. Diese erhalten ab 2008 bei Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, vorausgesetzt sie haben das 25. lebensjahr noch nicht vollendet.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie den Mindesteigenbeitrag, jedoch nicht mehr als den festgelegten Höchstbeitrag, zahlen. Ihr Eigenanteil errechnet sich aus dem Mindesteigenbeitrag abzüglich der Zulagen und muss mindestens 60 EUR pro Jahr (Sockelbeitrag) betragen. Zahlen Sie weniger, reduziert sich die Förderung anteilig.
Beispiel:
Familie, ein Pflichtversicherter, Ehefrau hat eigenen Zulagenvertrag (mittelbar förderberechtigt), zwei Kinder (beide kindergeldberechtigt), Vorjahreseinkommen von 70.000 EUR (oberhalb BBG RV West/2010: 66.000 EUR).
4 % von 65.000 EUR = 2.800 EUR, aber |
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abzgl. Grundzulage Zulagenberechtigter | 154,00 EUR |
abzgl. Grundzulage Ehefrau | 154,00 EUR |
abzgl. Kinderzulage (2 x 185,00 EUR) | 370,00 EUR |
= Jährlicher Mindesteigenbetrag 2010 | 1.422,00 EUR |
monatlicher Mindesteigenbeitrag | 118,50 EUR |
Die Zulagen der Ehefrau werden bei ihrem Ehemann zwar mit angerechnet, fließen jedoch in ihren eigenen Zulagenvertrag ein.
Zusätzliche Steuerersparnis
Zusätzlich können Sie Ihre getätigten Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen. Anhand einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug oder der Anspruch auf Zulage für Sie vorteilhafter ist.
Ergibt sich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulage, wird Ihnen der übersteigende Betrag gutgeschrieben. Die Höhe des steuerlichen Vorteils ist von der individuellen Steuerlast abhängig.
Die Höchstsätze für den Sonderausgabenabzug entsprechen den förderfähigen Höchstbeiträgen (2010 = 2.100 EUR).
Beispiel:
Ein Single mit einem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen von 35.000 EUR und einem angenommenen Steuersatz von 34 Prozent zahlt im Jahr 2010
- den Mindestbeitrag von 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens - den Höchstbetrag
jeweils abzüglich der Grundzulage in seinen Riester-Vertrag ein.
* Die steuerlichen Werte dienen zur Orientierung, hinzukommen noch Rückzahlungen aus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. | ||
| Beispiel 1 (Mindestbeitrag) | Beispiel 2 (Höchstbeitrag) |
Beitragsermittlung | 1.400,00 EUR | 2.100,00 EUR |
Gesamtbeitrag |
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abzüglich Grundzulage | 154,00 EUR | 154,00 EUR |
Eigenbeitrag | 1.246,00 EUR | 1.946,00 EUR |
fiktiver Steuersatz | 34 % | 34 % |
Steuervorteil vom Gesamtbeitrag | 34 % von 1.400,00 EUR | 34 % von 2.100,00 EUR |
Zusätzliche Einkommens-Steuerersparnis* (Steuervorteil abzgl. Zulage) | 322,00 EUR | 560,00EUR |
Die Einkommenssteuerersparnis nimmt mit steigendem Einkommen zu. Sie wird im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung vom Finanzamt gutgeschrieben.
Riester-Rente - Dauerzulagenantrag
Durch das Alterseinkünftegesetz profitiert die Riester-Rente von positiven Neuerungen. So hat sich das Antragsverfahren durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags erheblich vereinfacht. Sie können Ihren Riester-Anbieter nun einmalig bevollmächtigen den jährlichen Zulagenantrag bei der Zulagenstelle für Sie zu beantragen. Für Sie entfällt damit die Notwendigkeit der jährlichen Beantragung. Lediglich Veränderungen, die sich auf Ihren Zulagenantrag auswirken, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
Auch können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent des angesparten Kapitals in Anspruch nehmen.
Ist die Riester-Rente interessant für Sie?
Verlieren Sie keine Zeit und sichern Sie sich Ihre staatliche Förderung, denn Zulagen und mögliche Steuerersparnisse können erst ab dem Jahr des Vertragsabschlusses gewährt werden.
Unsere Empfehlung
Überprüfen Sie Ihre individuelle Versorgungssituation. Für Fragen oder individuelle Angebote stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



