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/ Todesfallschutz

Individueller Todesfallschutz für Partner und Familie

Todesfallschutz

Haben Sie sich schon einmal vor Augen geführt, was passiert, wenn Ihnen etwas geschieht? Was würde auf Ihren Partner beziehungsweise auf Ihre Familie konkret zukommen? Reichen die finanziellen Rücklagen aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Wie hoch sind die gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen?

Neben dem persönlichen Verlust stellt der Tod des Versorgers für die Familie oft eine große finanzielle Belastung dar. Die laufenden Ausgaben müssen weiter gezahlt werden; Kredite und Finanzierungen weitergeführt werden. Die Ausbildung der Kinder führt zu Aufwendungen, für die Kapital zur Verfügung stehen muss.

Probleme anderer Art kommen auf die Familie zu, wenn die Person stirbt, die Haushalt und Kinder versorgt: So können plötzlich Aufwendungen für eine notwendige Kinderbetreuung und für eine Haushaltshilfe entstehen.

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Welche Leistungen können Sie vom Staat erwarten?

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt die Absicherung der Hinterbliebenen in Form einer großen und kleinen Witwen-/Witwerrente und die Zahlung einer Waisenrente.

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Große Witwen-/Witwerrente

Auf die große Witwen-/Witwerrente besteht ein Anspruch, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder bereits eine Rente bezogen hat und die Witwe bzw. der Witwer

  • das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
  • ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzieht oder
  • für ein behindertes Kind sorgt oder vermindert erwerbsfähig ist.

Die große Witwen-/Witwerrente beträgt circa 60 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten.

Seit dem 01.01.2002 haben wesentliche Veränderungen und Einschränkungen das gesetzliche Hinterbliebenenrecht verschlechtert. Dies gilt für alle Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind.

Für sie beträgt die Höhe der großen Witwen- /Witwerrente nur noch 55 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten. Zum Ausgleich wurde ein Zuschlag an Entgeltpunkten für Zeiten eingeführt, in denen die Witwe oder der Witwer Kinder erzogen hat.

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Änderung ab dem Jahr 2012

Analog zur Regelaltersrente erhöht sich auch die für den Bezug der großen Witwen- bzw. Witwerrente maßgebende Altersgrenze. Sie wird bei Todesfällen nach dem 31.12.2011 stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Witwen- bzw. Witwerrente.

Kleine Witwen-/Witwerrente

Sind die Voraussetzungen für die große Witwen-/Witwerrente nicht erfüllt, wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht ein Anspruch, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder bereits eine Rente bezogen hat und die Witwe beziehungsweise der Witwer

  • unter 45 Jahre alt ist und
  • kein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzieht und
  • nicht für ein behindertes Kind sorgt und
  • nicht vermindert erwerbsfähig ist.

Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt nur circa 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten.

Für alle Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind, wird die kleine Witwen-/Witwerrente nur noch für zwei Jahre befristet gezahlt.

Für alle Witwen-/Witwerrenten ist es künftig notwendig, dass die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden hat. Vor Ablauf dieses Zeitraumes besteht kein Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenleistung.

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Waisenrente

Die Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tod beider Elternteile gezahlt, sofern von dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wurde.

Waisenrenten werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt - darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Schul- oder Berufsausbildung etc.).

Die Halbwaisenrente beträgt circa 10 Prozent, die Vollwaisenrente circa 20 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten. Zu den Waisenrenten wird ein Zuschlag gewährt, der sich aus den rentenrechtlichen Zeiten der/des Verstorbenen errechnet.

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Wie hoch ist die gesetzliche Hinterbliebenenrente?

Beispiel für die Höhe der großen Witwen-/Witwerrente (Faustformel)

Bruttoeinkommen des Partners zu Lebzeiten



Nettoeinkommen
des Partners zu Lebzeiten
(ca. 70 % vom Brutto)

Volle EMR*des Partners zu Lebzeiten
(ca. 29 % vom Brutto)

Große Witwen-/Witwerrente
(ca.60 % der vollen EMR*)

* EMR = Erwerbsminderungsrente

3.000,00 EUR

2.100,00 EUR

   930,00 EUR

558,00 EUR

4.500,00 EUR

3.150,00 EUR

1.395,00 EUR

837,00 EUR

5.500,00 EUR

3.850,00 EUR

1.595,00 EUR

957,00EUR

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Hinterbliebenenrente erhöhen sich nicht weiter, auch wenn der Partner zu Lebzeiten mehr als 5.600,00 EUR (Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2012/alte Bundesländer) verdient hat.

Wichtig: Nahezu alle Einkünfte werden auf die gesetzliche Hinterbliebenenleistung angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitseinkommen, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

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Verlassen Sie sich nicht auf gesetzliche Vorsorge - handeln Sie!

Eines wird deutlich: Die Höhe der gesetzlichen Leistungen kann den Ausfall der Bezüge, die zu Lebzeiten des Partners zur Verfügung standen, nicht kompensieren. Die gesetzliche Versorgung kann nur einen Baustein in der persönlichen Hinterbliebenenvorsorge darstellen.

Um diese Versorgungslücke zu schließen, hilft die private Hinterbliebenenvorsorge.

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Individueller Todesfallschutz durch private Hinterbliebenenvorsorge

Für den privaten Hinterbliebenenschutz gibt es verschiedene Wege der Vorsorge. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie wahlweise eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ihre Angehörigen vereinbaren.

  • Kapitalauszahlung an die Hinterbliebenen
    Im Rahmen einer klassischen Risiko-Lebensversicherung oder einer Kapital-Lebensversicherung können Sie ein Kapital vereinbaren, dass im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird. Die Höhe legen Sie bei Vertragsabschluss fest. So ist sichergestellt, dass im Falle des Falles ein ausreichend hoher Kapitalbetrag zum Beispiel zur Ablösung einer Finanzierung zur Verfügung steht.

    Wichtig: Bereits ab dem ersten Beitrag besteht voller Versicherungsschutz und die Auszahlung im Todesfall erfolgt an Ihre Angehörigen steuerfrei!
  • Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente
    Im Rahmen einer privaten Rentenversicherung können Sie vereinbaren, dass nach Ihrem Tod eine lebenslange Hinterbliebenenrente an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird. Damit bildet die private Hinterbliebenenrente eine optimale Ergänzung zu den gesetzlichen Hinterbliebenenrenten. Durch die lebens-lange Zahlung der Rente ist sichergestellt, dass bis zum Ableben der Witwe/des Witwers ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

    Wichtig: Für Hinterbliebenenrenten gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung der Rente und es erfolgt keine Anrechung der Rentenleistung auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente!

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Kombination mit anderen Vorsorgemaßnahmen

Die Hinterbliebenenversorgung kann problemlos auch mit dem Aufbau der eigenen Altersversorgung oder der Absicherung bei Berufsunfähigkeit kombiniert werden. So erreichen Sie einen individuellen Versicherungsschutz für Ihre Hinterbliebenen, für Ihr Alter und bei Berufsunfähigkeit!

Auch im Rahmen der Riester-Rente, der neu eingeführten Basis-Rente und in den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist der Einschluss einer Hinterbliebenenvorsorge möglich.

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Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person einen vertraglich festgelegten Kapitalbetrag aus, mit dem die Hinterbliebenen Versorgungslücken schließen und ihren bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten können. Diese Versicherungsform stellt eine günstige Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung und der Kreditabsicherung dar, da es sich um eine reine Todesfallversicherung handelt. Für wenig Geld wird viel Versicherungsschutz geboten!

 

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