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"Für den Euro müssen wir kämpfen!"

Dr. Christine Bortenlänger, Mitglied des Vorstands Bayerische Börse AG

Dies forderte Frau Dr. Bortenlänger in ihrem Eröffnungsvortrag „Währungskrisen, Staatskrisen, Umweltkrisen - Perspektiven für die deutsche Wirtschaft“ von den zahlreichen Teilnehmern aus Politik und Wirtschaft auf der diesjährigen Jahrestagung der IPV-Akademie.

In den letzten Jahren seien wir gleich von mehreren Krisen gebeutelt worden. Neben Umweltkrisen, wie dem Tsunami in Japan, habe uns wirtschaftlich die Bankenkrise, ausgelöst von der Lehman-Pleite und danach die Währungs- bzw. Staatsschuldenkrise ereilt.

Diese Krisen lösten Ängste aus und führten durch politische Unentschlossenheit der Staatsregierungen zum Vertrauensverlust an den Märkten. Das fehlende Vertrauen habe zuletzt die Börsen weltweit auf Talfahrt geschickt. Dr. Bortenlänger warf die Frage auf, wie wir diesen Ängsten begegnen sollten: Schockstarre, Angreifen oder Weglaufen? Ihrer Meinung nach befänden wir uns momentan in einer Schockstarre oder liefen sogar davon.

Um Deutschland und Europa wieder auf ein tragfähiges Fundament zu stellen, sollte die Devise jedoch Angriff lauten. „Für den Euro sollten wir kämpfen!“ forderte Dr. Bortenlänger. Sie begründete diese Aussage damit, dass Deutschland ohne den Euro nicht zu einer weltweit führenden Exportnation geworden wäre. Allein 40 Prozent unserer Exporte gingen in das europäische Ausland. Seit Einführung des Euros sei die Arbeitslosenquote stark gesunken, wir haben in der Eurozone keine Wechselkursrisiken mehr und eine im Durchschnitt geringere Inflation als zu Zeiten der Deutschen Mark. Der Euro helfe uns Probleme zu lösen und Deutschland auch zukünftig auf ein sicheres Fundament zu stellen, so Bortenlänger.

Die Schuldenkrise sei bis heute nicht gelöst. Letztendlich brauchen wir umfassende Maßnahmen, um die Krise Europas zu bewältigen und das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen. Neben nachhaltigen Reformen in der Peripherie der EU seien auch strukturelle Reformen notwendig, die zur Liberalisierung der Arbeits- und Produktmärkte führen. Auch die Teilnahme von Frauen und älteren Bürgern am Arbeitsmarkt solle gesteigert werden. Weiterhin forderte Dr. Bortenlänger Mechanismen, die den Mitgliedsländern Liquidität bereitstellt, wenn die Märkte begonnene Reformen noch nicht angemessen honorierten, wie es momentan der Fall sei. Eine weitere Maßnahme wäre, den Stabilitätsfonds als Bank zu registrieren. Diese Bank hätte dann, gegen Sicherheiten der einzelnen Länder Zugang, zur Liquidität der Europäischen Zentralbank (EZB).

Hochverschuldeten Staaten sollte es möglich sein, Verbindlichkeiten abzuschreiben oder langfristig zinsgünstige Darlehen zu erhalten. In letzter Konsequenz müsse ein Zahlungsausfall für alle Schuldner möglich sein. Wenn aber Staaten zahlungsunfähig werden können, müsse die EZB die hinterlegten Sicherheiten der Staaten risikoadäquat bewerten, so Dr. Bortenlänger. Nach Ansicht von Experten sollte sich die Abhängigkeit der EZB von Rating-Agenturen dringend verringern. Die Zentralbank sollte auf eigene Analysen zurückgreifen. 

Weiterhin hält Dr. Bortenlänger Eurobonds für ein geeignetes Mittel, da diese EU-Anleihen die Finanzierungskosten für alle Staaten senken würden, auch für Deutschland. Dafür müsse es im Vorhinein klare Regeln geben, die von allen akzeptiert und sanktioniert werden würden. Eine gemeinsame europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik sei dabei unumgänglich, so die allgemeine Expertenmeinung.

Dr. Bortenlänger schloss ihren Vortrag mit den Worten: „Ein starkes Europa liegt also in unserem ureigensten Interesse. Wir sollten uns mit Kraft und Überzeugung dafür einsetzen.“

 

Auswirkungen des BilMoG auf die betriebliche Altersversorgung

Dr. Reinhard Schubert, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der RöverBrönner GmbH & Co. KG

In seinem Fachvortrag zu den Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die betriebliche Altersversorgung konnte Herr Dr. Reinhard Schubert direkt aus der Wirtschaftsprüfungspraxis berichten. Das reformierte Handelsgesetzbuch (HGB) gilt für Jahresabschlüsse ab 2010 und enthält bedeutende Änderungen gerade für die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen. Dr. Schubert veranschaulichte die Bemühung des deutschen Gesetzgebers, internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) zur Altersversorgung in das deutsche Bilanzrecht (HGB) zu übernehmen. Ein Gleichlauf sei auch deshalb wünschenswert, weil börsennotierte Kapitalgesellschaften sowohl eine IFRS-Bilanz als auch eine Handelsbilanz nach HGB erstellen müssen.

In Sachen Bewertungsverfahren und Rechentrends, also Annahmen zu künftigen Gehalts- und Rentensteigerungen sei ein Gleichlauf der Systeme erreicht worden. Aufschlussreich war seine Untersuchung zu den tatsächlich verwendeten Trendannahmen in den Jahresabschlüssen für 2010: So wurde in einer repräsentativen Stichprobe im Durchschnitt ein Gehaltstrend von 2,38 % und ein Rententrend von 1,79 % verwendet. Trotz der arbeitsrechtlichen Rentenanpassungsprüfungspflicht wurden nicht wenige Rententrends mit Null bewertet. Die große Bandbreite von 0 bis 3,5 % für Gehaltstrends und 0 bis 3 % für Rententrends dürfte sich nach seiner Einschätzung in den zukünftigen Bilanzjahren deutlich verringern. Kein Gleichlauf besteht in den Abzinsungssätzen. Im HGB gebe die Bundesbank letztlich die Zinssätze vor, wohingegen für IFRS Unternehmensanleihen maßgeblich seien, deren Zinssätze nicht unerheblich differieren. 

Was die Aktivseite, also die Bilanzierung von Deckungsvermögen anbelangt, habe der deutsche Gesetzgeber eine Abkehr vom Vorsichtsprinzip vollzogen, da er Wertsteigerungen des Deckungsvermögens und sogar eine Saldierung des Deckungsvermögens mit Pensionsrückstellungen zulasse. Hier sei eine gewichtige Angleichung an IFRS vollzogen worden. So mancher HGB-Traditionalist bezeichne dies als „Teufelszeug“, ließ Dr. Schubert durchblicken. Am Schluss seines Vortrags wies Dr. Schubert auf einige Zweifelsfragen zum Deckungsvermögen, beispielsweise zur Ausweisung eigener Unternehmensanteile, Sachanlagen und vor allem Immobilien als Deckungsvermögen, hin. Bis zu einer einheitlichen Handhabung bedürfe es sicherlich noch einiger Jahresabschlüsse, schloss Dr. Schubert seinen überaus interessanten Vortrag.

 

„Entwicklung der Lebensversicherung im Spannungsfeld von Reregulierung und Rechtsprechung“

Dr. Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Herr Dr. Peter Schwark sprach auf der IPV-Akademie Jahrestagung zum Thema Entwicklung der Lebensversicherung im Spannungsfeld von Reregulierung und Rechtsprechung.

Dr. Schwark betonte dabei die auch zukünftig große Bedeutung der Lebensversicherung als Altersvorsorgeprodukt. „Lebensversicherungen sind langfristige Produkte - sie geben Garantien über mehrere Jahrzehnte“. Dr. Schwark wies daher auf die Wichtigkeit von „stabilen Rahmenbedingungen als zentrale Voraussetzung für ein vernünftiges Angebot von Versicherungsprodukten und insbesondere Produkten der Lebensversicherung“ hin. Jede Änderung von Rahmenbedingungen habe Auswirkungen, vor allem dann, wenn diese sich auf den Versicherungsbestand beziehe. 

Er äußerte sich daher kritisch zur teilweisen „Überregulierung“ des Versicherungsmarktes, speziell der Lebensversicherung. Diese als Folge von Rechtsprechung und daraus resultierenden zum Teil überschießenden gesetzlichen Regelungen wirken sich heute kontraproduktiv auf Kernkompetenzen der Lebensversicherer aus. 

Dr. Schwark beleuchtete vor allem die Diskussion zum Thema Intransparenz der Berechnung von Rückkaufswerten und die negativen Folgen einer vorzeitigen Kündigung für den Versicherungsnehmer. Die BGH-Urteile zum Thema Mindestrückkaufswerte sowie die anschließende VVG-Reform, mit der Festlegung der Verteilung von Abschlusskosten in Versicherungsverträgen auf fünf Jahre, waren zwar auch aus Sicht der gesellschaftlichen Entwicklung notwendig, so Dr. Schwark. Er bezeichnete diese Entwicklung als „eine Form der Modernisierung der Branche“. 

Der Ausweiszwang garantierter Rückkaufswerte über die gesamte Vertragslaufzeit, ungeachtet der Kapitalmarktentwicklungen, sei jedoch eine Form der heutigen „überschießenden Regulierung“. Diese „hat gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden volatilen Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten gravierende Bedeutung“ für die Lebensversicherer und ihre Fähigkeit langfristige Garantien auszusprechen, so Dr. Schwark.

Als zweiten wichtigen Punkt, welcher auch noch heute durch Regulierung weiter fortwirke, bezeichnete Dr. Schwark das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2005 zum Thema Überschussbeteiligung, speziell die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven. An diesen müssen Versicherer seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reform) im Jahr 2008 ihre Versicherungsnehmer zur Hälfte beteiligen. Die zinsbedingten Bewertungsreserven seien jedoch nicht nachhaltig, und eine vorzeitige Ausschüttung derselben ebenfalls kontraproduktiv. 

Angesichts der derzeitig bereits länger andauernden Niedrigzinsphase werden Lebensversicherer somit vor schwierigen Herausforderungen gestellt. Gerade in dieser Zeit benötigten Versicherer die Zinsreserven, um damit die langfristigen Garantien absichern zu können. Der Zwang, gerade dann diese Bewertungsreserven auskehren zu müssen, schwäche somit die Versicherer in ihrer langfristigen Garantievergabe. 

Letztendlich nähmen Regulierung und Rechtsprechung so „massiven Einfluss auf die Lebensversicherung als langfristig ausgerichtete Vorsorgeverträge“, so Dr. Schwark.

In der betrieblichen Altersversorgung könnten die angesprochenen Probleme angesichts der Vergleichbarkeit der Produktkonzeptionen zwar grundsätzlich auch wirken. Doch durch die betriebsrentenrechtlich fehlende Rückkaufsmöglichkeit und die Ausnahme der regulierten Pensionskassen von der Bewertungsreservenbeteiligung seien die Auswirkungen auf diese Vorsorgeform durch den Gesetzgeber deutlich abgemildert. 

Dr. Schwark resumiert: „Risikoausgleich über die Zeit aber auch im Kollektiv trifft auf sehr individualisierte Vorstellungen im Bereich der Verbraucherschutzrechte und schwächt letztendlich die Fähigkeit der Lebensversicherung, die Ziele der Sozialpolitik an nachhaltiger und sicherer Altersvorsorge zu erfüllen“. Dies sei jedoch keineswegs Vorgabe der Rechtsprechung, sondern politische Gestaltung. „Wir brauchen Korrekturen, was diese Regulierungsvorhaben anbelangt“ forderte Dr. Schwark. 

Gefährlich seien auch Eingriffe in die biometrischen Rechnungsgrundlagen. Er spielte damit auf das EUGH-Urteil und der Abschaffung daraus resultierender geschlechtsabhängiger Tarife ab dem 21.12.2012 an. Zwar wird seiner Meinung nach die Lebensversicherung an Unisex-Tarifen nicht zugrunde gehen. Die Neukalkulation würde jedoch zu geringerer Effizienz und Fairness der Angebote führen. Es müsse allerdings bei anderen Kalkulationsmerkmalen, wie Alter und Behinderung, mit allem Nachdruck darauf geachtet werden, dass die Tariffreiheit hier erhalten bleibe. Hier stünde in jedem Fall die Existenz von ganzen Versicherungszweigen auf dem Spiel. 

Dr. Schwark forderte abschließend eine „ganzheitliche Sicht bei der Regulierung“ des Lebensversicherungsmarktes, welche die Besonderheiten der Branche berücksichtige und deren wichtigsten Eigenschaften im Interesse der Bürger an effizienten Produkten und langfristigen Garantien bewahre. 

 

 

Solvency II und betriebliche Altersversorgung

- Keine Eins-zu-eins Übersetzung des Regelwerks auf die bAV -

Klaus-Peter Flosbach, MdB Finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Herr Klaus-Peter Flosbach fordert auf der Jahrestagung der IPV-Akademie im Haus der Deutschen Wirtschaft individuelle Regelungen bei der Umsetzung von Solvency II auf die betriebliche Altersversorgung. In den letzten Jahren sei deutlich geworden, dass aufgrund schattenwerfender Krisen, die Finanzpolitik sich nicht nur mit Haushalt und Steuern beschäftigen, sondern auch die Finanzmärkte steuern müsse. 

Jeder Markt, jedes Produkt und jeder Marktteilnehmer der Finanzwirtschaft müsse kontrolliert werden, da ein Ungleichgewicht hinsichtlich des Wissenstandes über Finanzprodukte zwischen Anbieter und Verbraucher herrsche. 

Fraglich sei, ob denn alles gleich reguliert werden müsse, so Flosbach.

Ziel sei es, negative Auswirkungen in der betriebliche Altersversorgung zu vermeiden. Schließlich habe die betriebliche Altersversorgung in Deutschland bei 12 Millionen Anwärtern auch wegen des sozialen Einflusses eine zentrale Bedeutung für die Altersversorgung jedes Einzelnen. Derzeitige Niedrigrenditen bei Privatanlagen sowie bestehende Unsicherheiten bei Fondsanlagen würde dies zusätzlich verschärfen. Diese nationalen Besonderheiten müssten durch die europäische Finanzaufsicht berücksichtigt werden.

Durch ein Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer würden sich beide verstärkt innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses binden. Ziel des Arbeitnehmers sei ein sicheres Umfeld, in dem er Einkommen erzielen und seine Familie ernähren kann. Dazu gehöre auch, dass seine Alterseinkünfte gesichert und er letztlich sein Leben auf einer sicheren Basis planen könne. Die Politik, sagt Flosbach, hätte in der Vergangenheit viel für die Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung getan und müsse künftig Stabilität für diese wertvolle Einrichtung gewährleisten. Diese müssten nachhaltig unterstützt werden, sowohl für die heute 20 Millionen Rentner als auch für zukünftige Rentnergenerationen, die zusätzliche Einnahmequellen neben der gesetzlichen Rentenversicherung benötigten.

Die Anweisungen zur Kapitalausstattung, die Anforderungen an das Risikomanagement sowie die Vorschriften zur Offenlegung durch Solvency II würden nicht auf das betriebliche Versorgungssystem passen, da beispielsweise die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nicht erfasst und abgebildet werden würde. Je individueller eine Einrichtung, desto individueller müssten ihre Vorschriften sein.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) hätte ermittelt, dass durch Solvency II das Eigenkapital, das zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kapitalausstattung nötig sei, sich um das acht- bis zehnfache erhöhe. Flosbach sieht darin den Wegfall der Geschäftsgrundlage im Absicherungsbereich der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden die Gefahr der Schließung von derzeitigen betrieblichen Versorgungssystemen. 

Flosbach unterstrich, dass die betriebliche Altersversorgung kein Finanzprodukt sondern eine Sozialleistung sei und folgert daraus, dass Nichtgleiches, wie in diesem Fall, auch nicht gleich reguliert werden dürfe. Er forderte daher individuelle Regelungen für die betriebliche Altersversorgung.

 

 

 

Reform der Pflegeversicherung - aus Sicht der Politik

Jens Spahn, MdB Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

In seinem kurzweiligen Vortrag betonte Herr Jens Spahn, dass man die aktuelle Debatte über eine Pflegereform nicht nur auf das finanzpolitische reduzieren dürfe, sondern vielmehr gesellschaftlich einbetten solle. Von dem Thema Pflege sei jeder auch persönlich betroffen, denn „nicht jeder hat Kinder, aber alle haben Eltern“, unterstrich Spahn. Auch unter arbeitsmarktpolitischen Aspekten hätte das Thema Pflege eine große Bedeutung. Im Gesundheitssegment seien etwa 4,5 Millionen Menschen tätig, von denen knapp einer Million Menschen im Pflegebereich beschäftigt seien. Als krisenresistenter und nicht ins Ausland verlagerbarer Arbeitsplatz liefere der Pflegebereich einen großen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt. 

Dementsprechend leitete Spahn drei Aufgaben ab, mit denen sich die Koalition vorrangig beschäftigen müsse: Das Thema Demenz müsse in der Pflegeversicherung ausreichende Berücksichtigung finden, die häusliche Pflege durch Familienangehörige müsse stärker unterstützt werden und die Finanzierung der Pflegeversicherung reformiert werden. 

Bezogen auf den Finanzierungsbedarf der Pflegeversicherung sieht Spahn die Herausforderung in der Abfederung der Generation der „Baby-Boomer“. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steige in der Gruppe der über 80-jährigen auf bis zu 40 Prozent. Somit sei fest davon auszugehen, dass in den Jahren zwischen 2030 und 2050 durch die „Baby-Boomer“ der Anteil der über 80-jährigen und damit der Pflegefälle dramatisch ansteigen werde. So wie jedes private Unternehmen für ein solches zukünftiges Risiko Rücklagen bilden würde, sollte dies auch der Staat machen. Spahn stellte seinen Vorschlag vor, über einen lohnunabhängigen monatlichen Festbeitrag von 5 Euro für alle Versicherten jährlich 3 Milliarden Euro innerhalb des gesetzlichen Pflegesystems anzusparen, um damit die Spitzenbelastung durch die „Baby-Boomer“ zu finanzieren.

Auf die Nachfrage, ob ein Zusatzbaustein für die Pflege nicht auch über die private Krankenversicherung aufgebaut werden könnte, antwortet Spahn, dass bei obligatorischen Prämien in die PKV dies nicht ohne Sozialausgleich und den damit verbundenen hohen bürokratischen Aufwand möglich sei.

Neben dieser „kollektiven Rücklage im gesetzlichen Versorgungssystem“ solle begleitend die freiwillige private Pflegevorsorge gestärkt werden. Hier sieht Spahn die beste Lösung in einer Integration der Pflegeabsicherung in die bereits bestehenden steuerlich geförderten Altersvorsorgemöglichkeiten, wie z. B. der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Rente und der Rürup-Rente, bei einer gleichzeitigen Anhebung der steuerlichen Freigrenzen. 

Eine besondere Herausforderung der Reform der Pflege sei, dass sie auf bereits historisch gewachsene Strukturen aufbaue und im laufenden Alltagsbetrieb der Pflege umgesetzt werden müsse. So betonte Spahn abschließend, dass eine Pflegereform vernünftig, zukunftssicher und vor allem auch politisch durchsetzbar sein müsse. 

Reform der Pflegeversicherung - aus Sicht der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Dr. Hans Josef Pick , Mitglied des Vorstands der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV)

Herr Dr. Hans Josef Pick wies in seinem Vortrag auf der 3. Jahrestagung der IPV-Akademie darauf hin, dass das Pflegerisiko und die demographische Entwicklung dazu führe, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren stark steigen werde.

Statistisch gesehen sei die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden ab dem 80. Lebensjahr sehr hoch. Aufgrund der „Baby-Boomer-Jahre“ (1950-1970) würden die Kosten durch die Aufbringung von Pflegeleistungen ab dem Jahr 2030 dramatisch steigen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen stiege dann auf ca. 3,3 Mio. Pflegebedürftige im Jahr 2030. 

Soziodemographische Probleme führen zusätzlich zu einem Kostendruck. Es gibt immer mehr Singlehaushalte, weniger Kinder und eine höhere Arbeitsplatzmobilität und somit weniger potentiell pflegende Partner und Angehörige.

Laut Dr. Pick müsse man den Mut haben, über eine Kapitalteildeckung zu diskutieren, da die aktuelle Pflegeversicherung ohne Frage reformiert werden müsse. Weiterhin ist Dr. Pick der Meinung, dass das Pflegerisiko eine Aufklärung und Zusammenarbeit der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sowie der Politik erfordere. Man müsse in der Zusammenarbeit prüfen, wie der Kapitalstock sicher anzulegen sei.

Die PKV würde sich hier als kompetenter Partner anbieten, um eine ergänzende obligatorische kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung zu realisieren und die Deckung der verbleibenden Finanzierungslücke mittels freiwilliger Pflegeergänzungsversicherung zu erhöhen. Denn man sollte in der Frage der Pflege nicht nach dem Kölner Motto leben „Et hätt noch immer jot jejange“ - denn es kann nicht gut gehen.

 

Prof. Dr. Klaus Heubeck skizziert Vorschläge für eine Beitragsreform des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG)

Prof. Dr. Klaus Heubeck, HEUBECK AG

Vor voll besetzten Rängen im Haus der Deutschen Wirtschaft fand am 21.09.2011 die Jahrestagung der IPV-Akademie statt. Den gelungenen Höhepunkt und Abschluss für die Tagung stellte Prof. Dr. Klaus Heubeck mit seinen Vorüberlegungen zur „Strukturreform der PSV-Beiträge“. Ein entsprechendes Gutachten wurde von der IPV-Akademie in Kooperation mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bei der Heubeck AG in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll ein von der BDA entwickeltes Reformmodell zur Beitragsstruktur des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung von Betriebsrenten, aufnehmen und weiterentwickeln. Ziel ist es, eine übergreifend konsensfähige Lösung zu finden, die als mögliche Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren dient.

Prof. Dr. Heubeck bezeichnete den PSVaG, der mit Einführung des Betriebsrentengesetzes im Jahre 1974 ins Leben gerufen worden war, als echtes Erfolgsmodell. „Das gilt für die Leistungen und die Finanzierung des PSVaG über ein Umlageverfahren, hieran gibt es nichts zu rütteln“, so Prof. Dr. Heubeck. Gleichwohl sei es notwendig, das seit Einführung unveränderte Beitragssystem an gewandelte Versorgungs- und Rückdeckungsstrukturen anzupassen. Da die Beiträge an den PSVaG ausschließlich von der Arbeitgeberseite aufgebracht werden, hat diese auch die Aufgabe, der Politik Reformvorschläge zu unterbreiten.

Derzeit differenziert die Beitragspflicht allein nach dem Durchführungsweg, nicht nach dem Risiko des Kapitalausfalls bei Insolvenz. So zahlt ein Unternehmen, das seine Pensionszusagen extern finanziert hat, den gleichen Beitrag wie ein Unternehmen, das keine Deckungsmittel zur Finanzierung ausgelagert hat. Tritt der Insolvenzfall ein, muss die „Versichertengemeinschaft“ in dem einen Fall mehr oder weniger, eventuell auch gar keine Deckungsmittel zuschießen, während im anderen Fall das komplette Ausfallrisiko von den beitragspflichtigen Arbeitgebern solidarisch zu tragen ist. Das sei zwar rechtens, aber nicht unbedingt gerecht und wünschenswert, führte Prof. Dr. Heubeck aus.

„Je niedriger das Risiko des Kapitalausfalls bei Insolvenz ist, desto geringer sollte der Beitrag bemessen werden“, formulierte der renommierte Mathematiker die Kernaussage des Gutachtens. Technisch bleibe es beim Beitragssatz des PSVaG. Der sollte aber auf eine Netto-Beitragsbemessungsgrundlage (Netto-BBG) angewendet werden. Die Netto-BBG ist die Differenz zwischen dem Verpflichtungsumfang des Arbeitgebers abzüglich des betrieblichen Vorsorgevermögens. Das Vorsorgevermögen müsse qualitativ und quantitativ im Hinblick auf Insolvenzfestigkeit bewertet werden. Dass dabei eine zugriffsfreie klassische Lebensversicherung einer anderen Risikoklasse zugehöre als zum Beispiel eine Bürgschaft, liege auf der Hand. In welchem Maß sich das auf die Netto-BBG auswirke, sei nach derzeitigem Stand der Gutachtenerstellung noch offen. Hier warnte Prof. Dr. Heubeck in der anschließenden Fragerunde vor überzogenen Erwartungen an eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Fest stehe allein, dass sich am Gesamtbeitragsaufkommen der Arbeitgeber nichts ändere. Mit den Worten „Politisch erwarte ich keinen Druck, aber sicher heftige Diskussionen.“ hielt sich Prof. Dr. Heubeck zu den Konsequenzen seines Gutachtens eher bedeckt.

 

 

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