Industrie-Pensions-Verein e. V.
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Vorteile der IPV-Akademie

  • Seminare zu aktuellen komplexen Themen der privaten und betrieblichen Altersversorgung sowie zur Gesundheitsvorsorge
  • als Referenten, externe Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
  • umfangreiche Sammlung an Materialien rund um die Themen der Alters- und Gesundheitsvorsorge auf den Internetseiten
  • Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen, sowie Rundschreiben der Spitzenverbände und Sozialversicherungsträger
  • Fragen direkt per E-Mail an unsere Experten

Termine

  • 23. Februar 2012
    Grundlagend betrieblicher Altersversorgung (bAV I)
  • 22. März 2012
    Restrukturierung von Pensionszusagen
  • 29. März 2012
    Tatbestand Pflege: Leistungen, Kosten, Beratung und Vorsorge
  • 19. April 2012
    Expertenseminar: Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
  • 26. April 2012
    Aufbauseminar betriebliche Altersversorgung (bAV II)
  • 24. Mai 2012
    Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
  • 21. Juni 2012
    Altersicherung der Frau
    Versorgungsausgleich

Beitragspflicht für Kapitalleistung aus privat fortgeführter Direktversicherung in voller Höhe ist verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung auf die Kapitalleistung einer privat fortgeführten Direktversicherung verfassungswidrig ist, wenn nicht zwischen betrieblichem und privatem Anteil differenziert wird.

BVerGE 28 09 2010 Beschluss im Volltext

Gespaltene Rentenformel - mögliche Nachschusspflichten des Arbeitgebers

Mit Urteil vom 21.04.2009 (3 AZR 695/08) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Versorgungsordnungen mit einer sogenannten gespaltenen Rentenformel durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 um monatlich 500 EUR regelmäßig lückenhaft geworden und daher entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan zu ergänzen sind.

Bei Versorgungen mit gespaltener Rentenformel handelt es sich um gehaltsabhängige Zusagen. Bei der Höhe der zugesagten Versorgung wird der Teil des Gehalts, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) liegt, stärker berücksichtigt, als der Gehaltsteil bis zur BBG.

Im entschiedenen Fall hat das BAG für die Betriebsrente die außerplanmäßige Erhöhung der BBG daher nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der zugesagten Rente ist von einer um 500 EUR reduzierten Beitragsbemessungsgrenze ab 2003 auszugehen. Von der daraus errechneten Betriebsrente ist allerdings der infolge der Anhebung der BBG höhere Anspruch auf gesetzliche Rente abzuziehen.
BAG Urt. v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

Aktivierung einer Rückdeckungsversicherung

Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung resultiert, ist als einheitliches Wirtschaftsgut zu aktivieren. Dies gilt auch nach Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalls. Für die Bemessung der Anschaffungskosten ist der Rechnungszinssatz maßgeblich, den der Versicherer für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung verwendet hat. Insbesondere wird dadurch der Aktivwert des Rückdeckungsanspruchs nicht auf den Wert der von der Klägerin gemäß § 6a EStG zu bildenden Pensionsrückstellung begrenzt.
BFH v. 10.06.2009, Az. I R 67/08

Krankenversicherung: Revision der BaFin wegen Tarifstrukturzuschlags anhängig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VerwG) Frankfurt (AZ: 1 K 3082/08.F) eingelegt.

Das Urteil des VerwGs betrifft den Tarifstrukturzuschlag, den privat Krankenversicherte beim Wechsel des Tarifs in einigen Fällen zahlen müssen. Hiernach wird bei Versicherten, die in der Vergangenheit älteren Tarifen unterlagen und nun in einen neuen Tarif wechseln wollen, ein Pauschalrisikozuschlag erhoben. Dies geschieht selbst dann, wenn keine Vorerkrankung vorliegt.

Nach Ansicht der BaFin ist dies unwirksam. Daher untersagte sie dem Versicherer den Risikozuschlag. Das Urteil des VerwG Frankfurt vom 23. Juli 2009 fiel zugunsten des Versicherers aus. Hiergegen legte nun die BaFin Revision ein, um den Sachverhalt abschließend klären zu lassen.

 

Keine SV-Pflicht auf ursprünglichen Privatvertrag

Wird eine Kapitallebensversicherung zunächst privat abgeschlossen und bedient und erst später in eine Direktversicherung umgewandelt, so ist als Versorgungsbezug aus einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung nur jener Teil der Kapitalleistung nach Vertragsende beitragspflichtig, der auf den Beiträgen beruht, die während der Laufzeit als Direktversicherung gezahlt wurden
SG Ulm v. 08.10.2009, Az. S 13 KR 1374/09

 

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