Industrie-Pensions-Verein e.V.
Partner von BDI und BDA

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Hauptsitz
Industrie-Pensions-Verein e.V.
Niederwallstraße 10, 10117 Berlin

Verbands- &
Unternehmens-Service

Friedrich-Ebert-Str. 1
40210 Düsseldorf

Aktuelle Veröffentlichungen

Auf einen Blick - IPV-Vorteile

  • Sonderkonditionen zu Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen
  • neutrale, individuelle Beratung
  • Unterstützung bei unverschuldeten finanziellen Notlagen
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  • Gesundheits-Services
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Seit 85 Jahren bietet der Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV) seinen inzwischen über 394.000 Mitgliedern eine individuelle und neutrale Beratung bei Versorgungsfragen sowie attraktive finanzielle Vorteile.

Aktuelles

Jahrestagung 2010

Der IPV lädt ein zur großen Jahrestagung am 16. September 2010 in Berlin.

Diskutieren Sie mit Referenten und Teilnehmern aktuelle Themen aus dem Bereich der Alters- und Gesundheitsvorsorge.
Weitere Informationen...

Zeitwertkonten nach Flexi II-Seminar am 27.05.2010 in der IPV-Akademie

Als Referenten konnten wir für das Seminar Herrn Hansjörg Müllerleile, Arbeitgeberverband Südwestmetall (Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.), gewinnen. Herr Müllerleile ist bei Südwestmetall im Referat Soziale Sicherung ein ausgewiesener Experte im Bereich der Zeitwertkonten (Flexi-, Langzeit- und Altersteilzeitkonten). Weitere Informationen...

Krankenversicherungsbeiträge von Kindern steuerlich geltend machen

Seit dem 01.01.2010 können die Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, die der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer unterhaltsberechtigter Kinder bezahlt, steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus können aber auch Beiträge abgesetzt werden, wenn das Kind selber Versicherungsnehmer ist und der Steuerpflichtige die Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Vorraussetzung hierfür ist, dass ein Anspruch auf einen kindbedingten Freibetrag oder Kindergeld besteht. In der Praxis gilt dies insbesondere für Kinder, die in der studentischen Krankenversicherung selbst versichert sind.

Tipp: Besteht kein Anspruch mehr auf einen kindbedingten Freibetrag oder auf Kindergeld und Sie zahlen den Beitrag, dann sollten Sie prüfen, ob Sie Versicherungsnehmer für die Krankenversicherung Ihres Kindes werden können.

Der neue Sitz des IPV

Niederwallstraße 10

Die IPV-Verwaltung wurde zum 01.07.2009 von Varel nach Berlin in die Niederwallstraße 10 verlegt. Die im Jahre 2007 entschiedene Sitzverlegung rundet die von den Vorständen Jost Etzold und Dieter Joeres geplante Zukunftsstrategie ab. Ziel ist es unter anderem, eine stärkere Verknüpfung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Spitzen von Industrie und Politik zu schaffen. Mit dem Wechsel nach Berlin wird außerdem die Gründung einer IPV-Akademie erfolgen. Sie soll primär zur Fort- und Weiterbildung im Bereich der privaten und betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Krankenversicherung genutzt werden.

Neue Anschrift und Rufnummer:
Industrie-Pensions-Verein e.V.
Niederwallstraße 10

10117 Berlin
Telefon 030 206732-0

Patientenverfügung

Etwa 8 Millionen Menschen in Deutschland haben heute bereits eine Patientenverfügung. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts hat die Bundesregierung nun erstmals die Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Weitere Informationen…

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung 2010

Zum 01.01.2010 werden erstmals unbegrenzt alle Vorsorgeaufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Weitere Informationen...

Kapitalabfindungen aus Rentenversicherungen eventuell beitragspflichtig

Bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Rentner kann die Kapitalabfindung aus einer rein privaten Rentenversicherung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Baden-Württemberg hervor. Ausschlaggebend für dieses Urteil war, dass die Beitragspflicht in der Satzung der gesetzlichen Krankenkasse verankert war. Eine endgültige Entscheidung über den Fall muss das Bundessozialgericht in der Revision treffen. Betroffen von dem Urteil sind nur freiwillig in der GKV versicherte Rentner. Obwohl es sich bei dem Urteil des LSG Baden-Württemberg um eine Einzelentscheidung handelt, sollten betroffene Rentner die Satzung ihrer Krankenkasse prüfen und gegebenenfalls den Wechsel in eine andere Krankenkasse erwägen.

 

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Am 21. Mai 2008 wurde vom Bundeskabinett das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Hiermit werden für die Zukunft das materielle Recht sowie das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs grundlegend neu geregelt. Weitere Informationen...

 

IPV-Kompakt zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des IPV ist die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Um einen vertiefenden Einstieg in dieses Thema zu bieten, hat der IPV eine neue IPV-Publikation, das aktuelle IPV-Kompakt zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung, entwickelt. Als Ergänzung der regelmäßig erscheinenden Publikationen bietet das IPV-Kompakt detaillierte Informationen zu dem speziellen Thema der Neuordnung und Auslagerung von Pensionszusagen. Weitere Informationen...

 

Rentenkürzungsrechner - Angebot des IPV für Mitglieder!

Zur Planung der individuellen Altersversorgung hat der IPV exklusiv für seine Mitglieder einen Rentenkürzungsrechner entwickelt. So können Sie abschätzen, um wieviel Euro sich Ihre gesetzliche Rente reduziert, wenn Sie vorzeitig in Altersrente gehen. Weitere Informationen...

Krankenversicherungsbeitragspflicht auf alle Direktversicherungen!

Der 12. Senat des Bundessozialgerichtes hat am 12.11.2008 darüber entschieden, dass auch die Direktversicherungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, die nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers privat fortgeführt wurden.
Jedoch können die Krankenversicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Weitere Informationen...

Bei Direktversicherungen können die Krankenversicherungsbeiträge auf die ausgezahlten Leistungen steuerlich abgesetzt werden

Werden Leistungen aus Direktversicherungsverträgen fällig, müssen gesetzlich krankenversicherte Personen aus diesen Leistungen Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse entrichten. Diese Krankenversicherungsbeiträge können seit dem 01.01.2010 als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich  berücksichtigt werden.

Personen, die privat krankenversichert sind, müssen keine Beiträge an den privaten Krankenversicherer zahlen.

 

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