Industrie-Pensions-Verein e. V.
Partner von BDI und BDA
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Hauptsitz
Industrie-Pensions-Verein e. V.
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Verbands- &
Unternehmens-Service
Friedrich-Ebert-Str. 1
40210 Düsseldorf
Sonderkonditionen
Schließen Sie eine stationäre-Zusatzversicherung über einen unserer Kooperationspartner ab, erhalten Sie als IPV-Mitglied einen Rabatt.
Versicherungsvorschlag
Für unsere Mitglieder berechnen wir einen zugeschnittenen Vorschlag oder stellen auf Wunsch den Kontakt zum zuständigen Außendienst-Fachmann bzw. Vermittler her.
/ Mehr Wahlfreiheit!
Sicher ist es Ihnen wichtig, bei einem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt mit entscheiden zu können, wie Sie in einem Krankenhaus Ihrer Wahl untergebracht werden und von welchem Arzt Sie behandelt werden möchten.
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Einweisung grundsätzlich in das nächstgelegene, medizinisch geeignete Krankenhaus. Auf die Unterbringung zumeist im Mehrbettzimmer haben gesetzlich Versicherte keinen Einfluss. Die Behandlung wird dort vom jeweils diensthabenden Arzt durchgeführt. Denn gesetzlich Versicherte müssen sich bei einem Krankenhausaufenthalt mit den Regelleistungen zufrieden geben. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet dem Krankenhaus pro Tag eines Krankenhausaufenthaltes den „Allgemeinen Pflegesatz“ oder eine „Fallpauschale“. Mit diesem werden alle Leistungen des Krankenhauses pauschal abgegolten, sowohl Unterbringung und Pflege als auch sämtliche medizinische Leistungen, Medikamente und Verbandmittel.
Durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, bessere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Eine stationäre Zusatzversicherung bietet Ihnen:
- die freie Wahl des Krankenhauses und die Erstattung eines ggf. anfallenden Differenzbetrages zum jeweiligen Zuweisungskrankenhaus,
- privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt und Belegarzt,
- Unterbringung und Verpflegung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Krankenhaus?
Das Krankenhaus erhält von der gesetzlichen Krankenversicherung je Patient einen Pauschalbetrag. Nach dieser Vorleistung rechnet das Krankenhaus direkt den Wahlleistungszuschlag mit der Privaten Krankenversicherung ab. Dafür erhalten Sie bei Abschluss der stationären Zusatzversicherung eine „Card für Privatversicherte“.
Bei der Aufnahme im Krankenhaus legt der Versicherte die Card vor. Die versicherten Leistungen werden unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und der Versicherungsgesellschaft abgerechnet. Die Rechnungen der Chefärzte und Belegärzte für die privatärztliche Behandlung erhält der Patient direkt von den Rechnungsausstellern.
Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dürfen Ärzte für persönlich erbrachte Leistungen bis zum 3,5-fachen, für medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,8-fachen und bei Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweiligen Gebührenordnung abrechnen (Schwellenwert). In medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten.
Tipp:
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit dem Abschluss einer stationären Zusatzversicherung mit IPV-Vergünstigungen den Status eines Privatversicherten im Krankenhaus zu genießen.



