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Garantiezinsabsenkung – Neufestlegung des Zinses zum 01.01.2017

Artikel aus dem Journal online 01-2016

Das Bundesministerium der Finanzen senkt zum Beginn des nächsten Jahres  den Höchstrechnungszins von zurzeit noch 1,25 % um 0,35 Punkte auf dann 0,9 %. Damit reagiert das Ministerium auf die aktuellen Verhältnisse der Märkte in der Niedrigzinsphase

Der Höchstrechnungszins wird verwendet um die Rückstellungen zu berechnen, die Lebensversicherer in ihren Bilanzen zur Deckung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern bilden müssen. Auf Grundlage der Rendite zehnjähriger europäischer Anleihen, unterbreiten die Deutschen Aktuarvereinigung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Vorschläge.

Zeitgleich gibt der Höchstrechnungszins die Verzinsung der Sparanteile an, die ein Versicherungsunternehmen seinen Kunden für Neuverträge klassischer Lebens- und Rentenversicherungen garantieren darf.  Die Garantieverzinsung ist jedoch nur ein Teilstück des Auszahlungsbetrages einer Lebensversicherung. Hinzukommen noch Gewinnanteile aus laufender Überschussbeteiligung, dem Schlussüberschuss und aus den Bewertungsreserven. Insgesamt werden somit deutlich höhere Leistungen erzielt. Im Jahr 2016 lag die Gesamtverzinsung marktdurchschnittlich bei 3,56 %.

Um der Niedrigzinsphase entgegenzuwirken, bieten die Unternehmen neben den klassischen Produkten schon länger  moderne Vorsorgemöglichkeiten an, die auf Renditechancen außerhalb des Garantiezinses setzen. Durch den Verzicht auf konventionelle Garantien sind die Lebensversicherer ungebundener in ihrer Kapitalanlagelage und können für ihre Kunden höhere Leistungen erzielen.

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