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Optimale Absicherung der Arbeitskraft – Was mache ich, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Artikel aus dem IPV-Journal online 01-2016

Eine Familie gemeinsam unter einer Decke
Die Zukunft ohne Sorgen erleben

Es gibt Dinge im Leben von denen man weiß, dass sie notwendig sind, aber mit denen man sich dennoch nur sehr ungern beschäftigt. Dazu zählt die Beschäftigung mit der  Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Für viele Menschen ist die eigene Arbeitskraft die wichtigste Quelle zur Erzielung von Einkommen und für den Aufbau und Erhalt des persönlichen Wohlstands. Auch die Vorsorge für ein finanziell sorgenfreies Alter hängt davon ab. Ist die Leistungsfähigkeit von Körper und Geist, und somit die Arbeitskraft, aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt oder vollständig weggefallen, entfällt das Arbeitseinkommen. Dadurch kann die eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet sein.

Immerhin wird jeder 5. Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufs- oder sogar erwerbsunfähig. Das individuelle Risiko hängt allerdings vom ausgeübten Beruf ab. Jedoch in den vermeintlich ungefährlichen Berufen mit Bürotätigkeiten wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit häufig unterschätzt. Dabei sind es heute Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen, die für insgesamt etwa die Hälfte aller Berufsunfähigkeitsfälle ursächlich sind. Nur ein Zehntel ist auf Unfälle zurückzuführen.

Ursachen von Berufsunfähigkeit in Deutschland im Jahr 2016
Ursachen von Berufsunfähigkeit in Deutschland im Jahr 2016

Welche Leistungen sind aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten?

Arbeitnehmer und pflichtversicherte Selbstständige haben in der Regel Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und schränkt die gesundheitliche Situation die Leistungsfähigkeit derart ein, dass eine Tätigkeit – nicht nur die bisherige, sondern jedwede Art von Tätigkeit – weniger als 6 Stunden am Tag ausgeübt werden kann, ist der Versicherte teilweise erwerbsgemindert und es steht ihm die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Kann nur noch weniger als 3 Stunden gearbeitet werden gibt es die volle Erwerbsminderungsrente. Nur für vor 1961 Geborene spielt der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung ausgeübte Beruf für die Beurteilung durch die Gesetzliche Rentenversicherung noch eine Rolle und das auch nur im Fall der teilweisen Erwerbsminderung.

Einen ausreichenden Ausgleich zum wegfallenden Arbeitseinkommen stellt die Erwerbsminderungsrente allerdings nicht dar. So betrug der durchschnittliche Zahlbetrag der 1,26 Mio. Empfänger einer vollen  Erwerbsminderungsrente im Jahr 2014 in Westdeutschland 735 EUR und der 0,38 Mio. in Ostdeutschland 742 EUR. Bei den Rentenneuzugängen des Jahres 2014 sind die Beträge noch deutlich geringer, nämlich 662 EUR bzw. 673 EUR. Dies liegt unter dem aktuellen Grundsicherungsniveau.

Zusätzlicher Versicherungsschutz ist somit dringend erforderlich um den Lebensstandard im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen zu halten.

Wie sieht die Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Berufsständischen Versorgungswerken aus?

Selbstständige oder angestellte Angehörige von sog. Kammerberufen, also z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte und Apotheker, sind meist über Berufsständische Versorgungswerke pflichtversichert. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hier bereits eine Leistung bei eingetretener Berufsunfähigkeit und das meist ohne (nennenswerte) Versicherungs- und Wartezeiten. Allerdings leisten die Versorgungswerke nur, wenn der Versicherte vollständig berufsunfähig ist. Das heißt, dass die Fähigkeit zur Ausübung des versicherten Berufes umfassend entfallen sein muss. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder nicht vollständiger Aufgabe des Berufes (z.B. keine Rückgabe der Zulassung) erfolgt keine Leistung.

Die zu erwartenden Berufsunfähigkeitsrenten sind deutlich höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bedenkt man jedoch, dass die in den Versorgungswerken versicherten Berufsgruppen in der Regel über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen, wird auch hier das wegfallende Arbeitseinkommen nicht entsprechend ausgeglichen.

Eine private Absicherung, insbesondere der „nur“ verminderten Leistungsfähigkeit, ist auch hier zu empfehlen.

Selbstständige müssen selbst vorsorgen!

Nicht versicherungspflichtige Selbstständige  haben bei Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Leistungen aus einem gesetzlichen Sozialrentensystem. Es sei denn, es liegen in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungszeiten aus einer vorherigen abhängigen Beschäftigung vor. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht dann,  wenn entweder die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt wurden oder die allgemeine Wartezeit bereits vor 1984 erfüllt war und danach jeder Monat mit Beitragszeiten (z.B. Pflichtbeitrag, freiwilliger Beitrag) belegt ist.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund betrug das durchschnittliche Alter der 170.784 neuen Erwerbsminderungsrentner im Jahr 2014 51,2 Jahre. Bis zum Einsetzen der Altersrente liegt somit eine Zeitspanne von ca. 15 Jahren, die es zu überbrücken gilt.

Jeder, der nicht ausreichend Vermögen hat oder durch die Familie abgesichert ist und daher auf ein eigenes Erwerbseinkommen angewiesen ist, benötigt eine Absicherung der finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Welche Möglichkeiten der Absicherung von Berufsunfähigkeit gibt es?

Anders als bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ist bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Liegt eine gesundheitlich bedingte Leistungseinschränkung derart vor, dass dieser Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als

  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung

abgeschlossen werden. Sie kann als private Versorgung - auch mit steuerlicher Förderung (Basis-Rente) - oder als betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung) ausgestaltet sein. Es kann somit für jeden Versorgungsbedarf eine individuelle Lösung gefunden werden.

Tipp: Eine BUZ in Verbindung mit einer Risikoversicherung kann weniger Beitrag kosten als eine SBU. Lassen Sie sich beide Alternativen berechnen. Dann ist ggfs. noch ein Todesfallschutz zum „Nulltarif“ mit dabei.

Auf was sollte beim Abschluss geachtet werden?

Grundsätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. Je jünger man ist, desto gesünder ist man im Regelfall. Bestehen bereits Erkrankungen oder Unfallfolgen kann das zu Beitragszuschlägen führen. Eventuell sind auch Leistungsausschlüsse möglich.

Damit es im späteren Leistungsfall nicht zu Komplikationen kommt, ist es wichtig die gestellten Gesundheitsfragen bei Antragstellung wahrheitsgemäß zu beantworten.

Tipp: Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung kann es im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - bei der Direktversicherung - geben. Hier kann eine Bestätigung  des Arbeitgebers oder auch des Arbeitnehmers selbst ausreichen, dass der versicherte Arbeitnehmer arbeitsfähig ist und in den letzten Jahren keine längerfristige Arbeitsunfähigkeit bzw. medizinische Behandlung vorgelegen hat.

Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen reduziert sich der tarifliche Beitrag (Brutto-Beitrag) durch die Überschussbeteiligung und es ist tatsächlich ein geringerer Beitrag zu zahlen (Netto-Beitrag). Da sich die Überschussbeteiligung im Laufe der Zeit verändern kann sollte die Spanne zwischen Brutto- und Netto-Beitrag möglichst gering ausfallen.

Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sollen das gesundheitsbedingt wegfallende Arbeitseinkommen ersetzen.  Daher ist es wichtig, dass sich die versicherte Rente der Entwicklung des eigenen Einkommens anpassen lässt. Daher sollte auf eine Dynamik der Renten in der Anwartschafts- und der möglichen Rentenphase geachtet werden. Zusätzlich sollte eine Nachversicherungsgarantie bei familiären oder beruflichen Veränderungen Bestandteil des Vertrages sein.

Der Prognosezeitraum für die ärztlich nachzuweisende voraussichtliche Berufsunfähigkeit sollte nicht länger als 6 Monate betragen. Ist aus ärztlicher Sicht eine Prognose zunächst nicht möglich und führt der Gesundheitszustand dazu, dass die berufliche Tätigkeit für 6 Monate ununterbrochen nicht ausgeübt werden konnte, sollte dieser Zustand rückwirkend als Berufsunfähigkeit gelten.

In den Bedingungen sollte kein Verweis auf eine mögliche (aber nicht ausgeübte) Tätigkeit vorgesehen sein (sog. abstrakte Verweisung). Der Verweis auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die der bisherigen Lebensstellung entspricht ist dagegen akzeptabel.

Für den Zeitraum der Leistungsprüfung sollte die Möglichkeit gegeben sein, die Beiträge zur Versicherung zinslos stunden zu lassen. Dies kann nützlich sein, da in dieser Zeit meist nur das geringere Krankengeld bezogen wird.

Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Den umfangreichsten und besten Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es kann jedoch sein, dass man aufgrund der gesundheitlichen Vorgeschichte keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr bekommen kann oder einem der Beitrag hierfür zu hoch ist. Dann muss zur Arbeitskraftabsicherung auf Alternativen zurückgegriffen werden.

Hier gibt es zu einem die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie ist der Berufsunfähigkeitsversicherung am ähnlichsten. Sie leistet allerdings nur dann, wenn der Versicherte fast gar nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Dies bezieht sich auf jede Art von Tätigkeit, der eigene Beruf spielt hierbei keine Rolle. Der Versicherungsschutz ist deutlich günstiger als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings auch deutlich eingeschränkter.

Dann gibt es noch die Grundfähigkeitsversicherung. Hierbei werden grundlegende Fähigkeiten, wie Sehen, Hören, Gehen oder der Gebrauch der Hände abgesichert. Bei länger anhaltendem und fast vollständigem Verlust der versicherten Grundfähigkeiten erfolgt eine Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe. Versicherungsschutz besteht aber nur für die vom Versicherer genannten Grundfähigkeiten und bei Erfüllung der jeweiligen vom Versicherer gewählten Definition des Begriffs „Verlust“. Eine mögliche Rentenzahlung ist unabhängig von der Aufgabe des Berufes.

Als weitere Alternative gilt die Dread-Disease-Police (Schwere-Krankheiten-Versicherung). Diese Versicherung zahlt einen vereinbarten einmaligen  Kapitalbetrag bereits bei der Diagnose bestimmter festgelegter Krankheiten. Das sind meist bestimmte Krebserkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose. Die Leistung erfolgt auch dann, wenn die Erkrankung nicht zur Berufsunfähigkeit führt. Allerdings ist keine Leistung zu erwarten, wenn die Ursache hierfür nicht eine der versicherten Erkrankungen ist.

Relativ neu auf dem Markt ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung, die, vereinfacht ausgedrückt, eine Kombination aus einer Grundfähigkeitsversicherung, einer Dread-Disease-Police und einer Unfallversicherung darstellt. Um eine Rentenzahlung zu erhalten, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen die gesundheitlichen Einschränkungen zumeist dauerhaft und nicht mehr heilbar sein oder es müssen mehrere Fähigkeiten gleichzeitig verloren gegangen sein.

Die genannten Alternativen bieten nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz zur Arbeitskraftabsicherung, da sie nur ausgewählte Risiken absichern. Das ist jedoch besser, als keine Versorgung zu haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz, der der persönlichen Versorgungssituation angepasst werden kann und sollte auf jeden Fall die erste Wahl sein. Lassen Sie sich vom IPV beraten.

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