Vorteile
- Der Arbeitgeber steht beim Sozialpartnermodell für die zugesagten Leistungen nicht mehr ein (Rechtssicherheit)
- Geringverdiener können aufgrund des Förderbetrags leichter von einer bAV profitieren
- Geringverdiener in der Grundsicherung erhalten zusätzliche Vorsorge „on top“
- Wegfall der Doppelverbeitragung von riestergeförderten bAV-Verträgen
Nachteile
- Die reine Beitragszusage ist für viele Betriebe und Branchen, gerade im KMU-Bereich, nicht nutzbar, da Tarifbindung nicht gewünscht
- Der Arbeitnehmer trägt das Kapitalmarktrisiko der reinen Beitragszusage allein, dies ist schwer zu kommunizieren
- Gut funktionierende bAV-Systeme könnten geschlossen, verdrängt oder dezimiert werden
- Die Zuschusspflicht ist verwaltungsaufwendig für Arbeitgeber, insbesondere die Einbeziehung des Bestands ab 2022