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Die private und betriebliche Krankenversicherung im aktuellen Umfeld

Vortrag von Dr. Jan Esser - Jahrestagung der IPV-Akademie 2016

Laut einer aktuellen Umfrage der GfK ist aus Sicht der Arbeitgeber die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal ihre aktuell größte personalpolitische Herausforderung.

„Da ist ‘ne echte Story drin….“, so das Resümee von Dr. Jan Esser, Vorstandsmitglied der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und damit der Appell an die Arbeitgeber, mit der Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ihren personalpolitischen Herausforderungen entgegenzutreten:

Laut einer aktuellen Umfrage der GfK ist aus Sicht der Arbeitgeber die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal ihre aktuell größte personalpolitische Herausforderung.

Dabei überschätzen sie aber die Wichtigkeit des eigenen Images gegenüber Personalzusatzleistungen und insbesondere der Wichtigkeit einer bKV. In Mangelbranchen zeigt sich dieser Dissens besonders deutlich: Arbeitnehmer in Pflegeberufen schätzen die bKV um 138% wichtiger ein als ihr Arbeitgeber.

Aus Sicht der Arbeitnehmer bildet die bKV zusammen mit bAV und VL die TOP3 wichtigsten Personalzusatzleistungen. Für den Arbeitgeber besonders interessant: Sie ist von diesen mit Abstand die günstigste. Die Einrichtung einer bKV im Unternehmen sei zudem ein wirksames Instrument die Zufriedenheit und die Weiterempfehlungsbereitschaft der eigenen Mitarbeiter zu steigern und die Fluktuationsquote zu senken. Hier würden Chancen bei der Bindung von qualifiziertem Fachpersonal vergeben.

Herr Dr. Esser machte klar, dass eine bKV die Chance bietet, die Attraktivität eines Unternehmens signifikant zu steigern.

Ein weiteres Thema im Vortrag von Dr. Esser befasste sich mit den aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen, geschuldet den steigenden Kosten durch medizinischen Fortschritt und dem demographischen Wandel.

Bereits derzeit gäbe es große Unterschiede in der Höhe des Zusatzbeitrages bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Künftig seien deutliche Beitragssteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erwarten.

Ursache dafür sei neben steigenden Gesundheitsausgaben auch eine alternde Bevölkerung.

Diesem begegne die Private Krankenversicherung (PKV) durch ihr Kalkulationsmodell: Ansparung und bestmögliche Verzinsung von höheren Beiträgen in jüngeren Lebensjahren sollen den steigenden Gesundheitskosten im Alter weitestgehend entgegenwirken. Dabei sorgt jedes Alter für sich vor – der demografische Wandel bleibt außen vor.

Besonders wichtig für Versicherte in der PKV: Auch in einem Niedrigzinsumfeld kann eine attraktive Verzinsung von Beitragsrückstellungen erwirtschaftet werden, führt Dr. Esser weiter aus, wenn das Versicherungsunternehmen die Größe und die Kompetenz hat z. B. in Infrastrukturprojekte wie Straßen zu investieren.

Das Modell der Bürgerversicherung hingegen löse diese aktuellen Herausforderungen nicht. Der Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV müsse erhalten bleiben - für ein weiterhin hohes Niveau des Gesundheitssystems in Deutschland.

Berichtet man über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen, kommt man an dem Thema Pflegeversicherung nicht vorbei. Zukünftig werden 3 von 4 Frauen und jeder 2. Mann pflegebedürftig sein, so Dr. Esser.

Die Einführung der Pflegestärkungsgesetze (PSG) I und II tragen dieser Entwicklung Rechnung: Während im PSG I 2015 im Zuge einer Beitragserhöhung von 0,3 Prozentpunkten neben Leistungsausweitungen auch der Pflegevorsorgefonds geschaffen wurde um zumindest ansatzweise für die Pflegebedürftigkeit der Baby-Boomer vorzusorgen, befasst sich nun das PSG II mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der Änderung des Begutachtungsverfahrens:

Die Einstufung einer Pflegebedürftigkeit erfolgt zukünftig in fünf Pflegegraden anstatt wie bisher in drei Pflegestufen. In der Begutachtung werden dazu die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen bewertet. Dabei werden insbesondere körperliche und geistige Einschränkungen in den Fokus gestellt, um dem individuellen Pflegebedarf besser gerecht zu werden. So können z. B. an Demenz Erkrankte deutlich früher als bisher Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen – eine große Entlastung für Erkrankte und ihre Familien, verdeutlicht Dr. Esser den Mehrwert des neuen Verfahrens.

Diese Leistungsausweitungen werden durch eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung finanziert.

Wie alle sozialen Sicherungssysteme ist auch die Pflegeversicherung als Teildeckung konzipiert, so Dr. Esser weiter. Für Vermittler ist sie darüber hinaus gleich aus drei Gründen ein attraktives Betätigungsfeld: Denn 60 Prozent der Kunden halten eine Pflegeversicherung für notwendig, allerdings nur 4 Prozent haben sich dahingehend bereits privat zusätzlich abgesichert. Die aktuelle mediale Präsenz bietet darüber hinaus einen idealen Anspracheanlass.