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Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente – ein sinnvoller Weg für mehr betriebliche Altersversorgung?

Vortrag von Alexander Gunkel - Jahrestagung der IPV-Akademie 2015

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit dem Sozialpartnermodell Betriebsrente einen Vorschlag zur Verbreiterung der betrieblichen Altersvorsorge gemacht, der aber nach Ansicht der Arbeitgeber, so Gunkel, an zahlreichen Stellen nachjustiert werden muss

Alexander Gunkel, Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) referierte zum Sozialpartnermodell Betriebsrente, einem Gesetzesvorhaben aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die generelle Haftung  des Arbeitgebers für Versorgungszusagen behindert aus Sicht des BMAS eine stärkere Verbreitung der bAV. Die Quote der Begünstigten stagniert seit Jahren bei etwa 60 Prozent.  Das Sozialpartnermodell Betriebsrente setzt hier an und entlässt Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen aus der Haftung für Betriebsrenten. Das BMAS hatte hier bereits im Oktober 2014 Vorschläge gemacht und später nachgebessert.  Ein Gesamtkonzept ist erst Anfang 2016 zu erwarten, so Gunkel.

Nach den aktuellen Plänen des BMAS soll die bAV über eine reine Beitragszusage möglich sein, wenn

  • die Zusage tarifvertraglich vereinbart ist,
  • die Durchführung über eine sog. gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien erfolgt und
  • die Berechtigten auf dem Mindestniveau versorgt werden, für deren Erfüllung der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSVaG) einsteht.

Die Beseitigung der Arbeitgeberhaftung begrüßte Gunkel, äußerte aber Kritik daran, dass die ausschließliche Begünstigung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifparteien zu einer Auszehrung bestehender, gut funktionierender Versorgungswerke führen dürfte, worin er sich einig ist mit der Gewerkschaftsseite. Außerdem gebe es kein sachliches Argument dafür, als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner allein die Durchführungswege Pensionskasse und Pensionsfonds, nicht aber die Direktversicherung, anzuerkennen. Auch die Rolle des PSVaG, der bei Absicherung der gemeinsamen Einrichtung reine Kapitalanlagerisiken anstelle von Insolvenzrisiken übernehmen solle, werfe eine Reihe von Folgefragen auf.

„Allgemeinverbindliche bAV-Tarifverträge sind gefährlicher Weg“

Noch kritischer sah Gunkel die Privilegierung lediglich von tarifvertraglichen Zusagen. Denn mit dieser Voraussetzung entstehe die konkrete Gefahr der flächendeckenden Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen, worauf das Sozialpartnermodell angelegt sei. Der flächendeckende Abschluss von Tarifverträgen mit arbeitgeberfinanzierter bAV werde im Ergebnis  eine Flucht aus der Tarifbindung bewirken, da viele Arbeitgeber die bAV als freiwilliges Instrument, nicht als Zwangsveranstaltung sehen und damit verbundene Zusatzkosten scheuten. Als Gegenreaktion drohe dann die Allgemeinverbindlicherklärung von bAV-Tarifverträgen, sodass die Tarifautonomie letztendlich ausgehebelt werde. Diese Sorge teilten im Übrigen auch Gewerkschaften.

Es seien noch viele Änderungen am Sozialpartnermodell erforderlich, darunter die Nutzung von vorhandenen Versorgungswerken als gemeinsame Einrichtung sowie die zusätzliche Möglichkeit zur Einbindung der Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer (Protektor) als Haftungsträger.

Gunkel machte deutlich, dass die Politik geeignete Anreize setzen müsse, um die bAV auf freiwilliger Basis zu stärken. Dazu gehörten zweifelsohne Haftungserleichterungen für Arbeitgeber, wie vom BMAS vorgeschlagen. Mindestens genauso wichtig seien aber steuer- und beitragsrechtliche Entlastungen für Arbeitgeber, um die Folgen der Niedrigzinsphase zu mildern.  Im Übrigen gebe es bereits nach dem geltenden Betriebsrentengesetz (BetrAVG)  zahlreiche Möglichkeiten für Arbeitgeber, Ihre Haftung zu minimieren, die aber häufig ungenutzt blieben.

Alexander Gunkel Jahrestagung 2015
Alexander Gunkel Mitglied der Hauptgeschäftsführung, BDA