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Eine Win-win-Situation - Die betriebliche Krankenversicherung als wirkungsvolles Instrument zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung

Artikel aus dem IPV-Journal online 02-2018

Gemeinsam geht vieles besser als allein. Das gilt im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld. Dort ziehen etwa Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits bei der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) am gleichen Strang und nutzen gemeinsam den Mehrwert.

Was vielen aber unbekannt ist: Auch eine zusätzliche Gesundheitsvorsorge kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten. Dies erfolgt dann in der Regel im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Ob für Zahnersatz, Privatpatient im Krankenhaus oder Vorsorgeleistungen:
Trotz der oft noch großen Unbekannten im Gesundheitswesen erfreut sich die bKV wachsender Beliebtheit. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung ist die Zahl der auf diese Weise versicherten Arbeitnehmer in den letzten Jahren auf über 600.000 Personen gestiegen. Die Zahl der Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern diese Zusatzleistung anbieten, stieg auf fast 5.000. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen fragen die bKV zunehmend nach.

Zusätzliche Gesundheitsleistung durch den Arbeitgeber

Für die Betriebe stellt das Angebot eines zusätzlichen Gesundheitsschutzes eine der wichtigsten Sozialleistungen für ihre Mitarbeiter dar. Auch Angestellte stufen diese Form der Gesundheitsvorsorge oft wichtiger als andere Sozialleistungen ihres Arbeitgebers ein. Umfragen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben gezeigt, dass die bKV oft einen höheren Stellenwert genießt,  als Vergünstigungen wie beispielsweise Firmenwagen oder Diensthandys. Sogar jeder vierte Arbeitnehmer würde ein bKV-Angebot durch das Unternehmen einer Gehaltserhöhung vorziehen.

Fachkräftegewinnung und -bindung

Damit spielt die bKV eine nicht unbedeutende Rolle bei der Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften. Ob ein Unternehmen künftig qualifizierte Fachkräfte gewinnen und dauerhaft an sich binden kann, wird immer mehr davon abhängen, welche Zusatzleistungen es den Mitarbeitern anbietet. Das Angebot einer bKV durch den Arbeitgeber stellt für viele Arbeitnehmer eine hohe Wertschätzung dar. Außerdem können die Unternehmen damit eine verbesserte medizinische Versorgung ihrer Mitarbeiter sicherstellen. Dies stellt eine Win-win-Situation sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer dar. Zum einen können Krankheitstage oder auch Frühverrentungen reduziert oder vermieden werden, zum anderen liegt eine gute Heilbehandlung und somit eine schnelle Genesung auch im Interesse beider Seiten. Weiterhin hat der Arbeitnehmer den Vorteil, dass er durch die bKV bestehende Versorgungslücken schließen kann.

Es ist zwar nach wie vor so, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber zuerst nach den Kriterien Gehalt und Arbeitsbedingungen auswählt. Doch zusätzliche Leistungen wie Altersvorsorge oder eben insbesondere Gesundheitsvorsorge spielen eine immer größere Rolle. Wenn Mitarbeiter von zusätzlichen Angeboten wie Behandlungen im Krankenhaus als Privatpatient oder zusätzlichen ambulanten Vorsorgeuntersuchungen profitieren können, wird ihnen der Wert und Nutzen einer bKV sehr schnell klar.

An einem Strang ziehen
Gemeinsam geht es besser als allein
Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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030 206732-148
Fax
030 206732-312
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Leistungen der bKV

Die Leistungen bzw. Tarife der bKV  können je nach Bedarf flexibel an die Unternehmen angepasst werden. Hierbei können die Unternehmen aus verschiedenen Tarifbausteinen wählen. Dazu zählen die Zahnzusatzversicherung (Zahnvorsorge & -Behandlungen, Zahnersatz), Zusatzversicherung im ambulanten Bereich (Vorsorge, Heilpraktiker, Sehhilfe), Krankenhauszusatzversicherung sowie Krankentagegeld- und Reiseversicherung. Die Zahnzusatzversicherungen sowie die Angebote zur besseren Krankenhausbehandlung werden bislang am häufigsten nachgefragt. Auch Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, wie z.B. Brillen oder Behandlungen durch den Heilpraktiker, stehen stark im Fokus.

Mögliche Tarifbausteine der bKV
Mögliche Tarifbausteine der bKV

Sonderkonditionen durch die bKV

Viele Private Krankenversicherungen bieten Tarife im Bereich der bKV an. Wenn ein Unternehmen an einer bKV interessiert ist, schließt es einen Gruppen- oder Rahmenvertrag mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Mit diesem Vertrag kann der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter eine bKV anbieten. Die Beitragskosten übernimmt dann in der Regel der Arbeitgeber. Durch den Gruppen- oder Rahmenvertrag profitiert der Mitarbeiter von Sonderkonditionen, wie etwa erleichterter Zugang zum Versicherungsschutz, z.B. durch Kontrahierungszwang oder Wegfall von Wartezeiten. Oft können auch die Angehörigen der Mitarbeiter diese Vorteile nutzen. Voraussetzung für den Abschluss eines solchen Gruppen- oder Rahmenvertrages durch den Arbeitgeber ist in aller Regel eine Mindestanzahl von versicherten Mitarbeitern.

Schematische Darstellung einer bKV
Schematische Darstellung einer bKV

Steuerliche Behandlung

Der Arbeitgeber entscheidet über die Art der Versteuerung der bKV und hat dabei mehrere Alternativen. So besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, zwischen der individuellen Versteuerung als geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer, der Nettolohnversteuerung oder der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu wählen (siehe Darstellung). Die Aufwendungen des Arbeitgebers (Beiträge zur bKV und eventuell übernommene Steuern und Sozialabgaben) sind aber als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Geldwerter Vorteil – Individuelle Versteuerung

Der Arbeitgeber erhöht das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters um den Beitrag zur bKV. Dieser Beitrag wird als Arbeitslohn behandelt, so dass sich für den Arbeitnehmer die Steuer- und Sozialabgaben erhöhen und sich das Nettoeinkommen reduziert. Der Arbeitgeber übernimmt den bKV-Beitrag und den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung.

Nettolohnversteuerung

Bei dieser Besteuerungsart wird der Beitrag zur bKV als Nettolohn betrachtet und auf das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters hochgerechnet.  Der Arbeitgeber übernimmt alle auf den bKV-Beitrag entfallenden Steuer- und Sozialabgaben. Dadurch entsteht ein weiterer geldwerter Vorteil, der zusätzlich zum bKV-Beitrag versteuert werden muss. Der Arbeitnehmer hat bei dieser Versteuerungsart keine Einbußen beim Nettoeinkommen.

Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Die auf den bKV-Beitrag anfallende Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber übernommen. Hierfür muss beim Betriebsstättenfinanzamt ein Antrag gestellt werden. Wird der Antrag auf Pauschalbesteuerung bewilligt, ermittelt das Finanzamt auf der Grundlage der Entgelte der versicherten Mitarbeiter einen individuellen Pauschalsteuersatz , der dann bei der Versteuerung berücksichtigt wird. Bei dieser Besteuerungsart werden die Beiträge zur bKV sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu übernehmen (Variante 1), wobei dies wiederum einen geldwerten Vorteil darstellt oder den Mitarbeiter seinen Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung selbst tragen zu lassen (Variante 2).

Alternativen der steuerlichen Behandlung der bKV
Alternativen der steuerlichen Behandlung der bKV

Ausblick steuerliche Behandlung

Die steuerliche Berücksichtigung der bKV-Beiträge könnte sich durch zwei Urteile des Bundesfinanzhofs positiv verändern (Urteil vom 07.06.2018 – VI R13/16; Urteil vom 04.07.2018 – VI R 16/17). Der Bundesfinanzhof vertritt deutlich die Ansicht, dass Beiträge des Arbeitgebers zur bKV Sachlohn sein können, wenn der Arbeitgeber die bKV-Beiträge zahlt, gleichfalls auch Versicherungsnehmer ist und der  Arbeitnehmer ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen kann. Sollte die Finanzverwaltung (Bundesministerium für Finanzen) diese Urteile akzeptieren, könnten die bKV-Beiträge des Arbeitgebers wieder als Sachlohn berücksichtigt werden, für den eine Freigrenze von 44 EUR/Monat (steuer- und sozialversicherungsfrei) gilt.

Fazit

Mit einer bKV nutzen Unternehmen eigenverantwortlich eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit für den Krankheitsfall und auch für sofort erlebbare Vorsorge, wie z.B. tarifliche Erstattung der Kosten einer Sehhilfe oder Zahnreinigung. Diese bietet viele Vorteile für alle Beteiligten und ist somit eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen unter 030 206732 - 148 zur Verfügung.

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