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Der Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG).

Was ist ein Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugunsten des Arbeitnehmers zusagt. Der Pensionsfonds ist Träger der Versorgung.

Ein Vorteil dieses Durchführungsweges liegt darin, dass auch hier das Versorgungsrisiko auf den Pensionsfonds ausgelagert wird. Das heißt, die Bilanz des Unternehmens weist kein betriebsfremdes Risiko aus. Der Arbeitgeber wird von der Verwaltung der Versorgung entlastet. Er zahlt dafür einen Beitrag an den Pensionsfonds.

 

Wie werden die eingezahlten Beiträge und die Leistungen des Pensionsfonds steuerlich behandelt?

Die Beiträge zum Pensionsfonds können unter Beachtung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG in dessen Grenzen steuerfrei gezahlt werden. Wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung können in den Pensionsfonds Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingebracht werden. Die Pauschalversteuerung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Zusage nicht möglich.

Die späteren Leistungen sind nach § 22 Abs. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig, soweit sie auf nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Zuwendungen beruhen. Der Arbeitnehmer kann auch hier - wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung - den Altersentlastungsbetrag geltend machen.

 

Welche Sozialversicherungspflicht entfällt auf Beitrag und Leistung des Pensionsfonds?

Beiträge, die in einen Pensionsfonds eingezahlt werden, bleiben in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Diese Grenze gilt für Beiträge aus Entgeltumwandlung sowie für arbeitgeberfinanzierte Beiträge.

Die Leistungen unterliegen für gesetzlich Krankenversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung analog zur Direktversicherung.

 

Ist die Riester-Förderung im Rahmen eines Pensionsfonds möglich?

Beim Pensionsfonds ist - wie bei der Pensionskasse - die Nutzung der staatlichen Riesterförderung nach § 10a EStG möglich. Für diese Beiträge können Zulagen bzw. ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Die Beitragszahlung zu einem Riestervertrag erfolgt aus dem Nettogehalt. Der verbleibende Altersvorsorgebeitrag wird durch den Staat dann in Form einer Zulagengewährung und eventuell eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer steuerlich gefördert. Die Förderung ergibt sich dabei aus einer vom Gesetzgeber für das Finanzamt vorgeschriebenen Günstigerprüfung. 

Ist der Sonderausgabenabzug vorteilhafter, fließt die Differenz zwischen dem hieraus abzuleitenden Steuervorteil und der Zulage in das Privatvermögen des Mitarbeiters. Die Leistungen ab Rentenbezug sind in voller Höhe steuerpflichtig.

 

Stand: 31.01.2024