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Das PLUS für Freiberufler (Praxisfälle)

Zahlt ein Freiberufler Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk, zählen diese ebenfalls zu den Beiträgen der Basisversorgung. Sind die Höchstbeiträge (26.528 EUR bzw. 53.056 EUR bei Zusammenveranlagung) nicht erreicht, kann durch einen zusätzlichen Beitrag in eine Basis-Rente die maximale Absetzbarkeit erreicht werden.

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Beispiel

Zahlt ein Freiberufler Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk, zählen diese ebenfalls zu den Beiträgen der Basisversorgung. Sind die Höchstbeiträge (27.566 EUR bzw. 55.132 EUR bei Zusammenveranlagung) nicht erreicht, kann durch einen zusätzlichen Beitrag in eine Basis-Rente die maximale Absetzbarkeit erreicht werden.

Für Freiberufler ist eine Basis-Rente in der Kombination mit Berufsunfähigkeitsschutz besonders attraktiv. Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte stets mitversichert werden. Denn der Berufsunfähigkeitsschutz über die berufsständische Versorgung ist vielfach unzureichend und greift meist erst dann, wenn ein Freiberufler auf die bestehende Berufszulassung verzichtet. Der Beitragsanteil für die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente kann im Rahmen der Basis-Rente ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, sofern dieser weniger als 50 % des Gesamtbeitrages ausmacht.

Zahlt z. B. eine ledige Anwältin bisher 12.000 EUR jährlich in ihr berufsständisches Versorgungswerk, so kann sie 2024 zusätzlich 15.566 EUR steuerbegünstigt in eine Basis-Rente einbringen. Mit diesem Beitrag kann sie nicht nur ihre Altersversorgung aufstocken, sie hat auch die Möglichkeit mit der Basis-Rente ihre Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zu verbessern.

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