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Das PLUS für Freiberufler (Praxisfälle)

Zahlt ein Freiberufler Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk, zählen diese ebenfalls zu den Beiträgen der Basisversorgung. Sind die Höchstbeiträge (25.787 EUR bzw. 51.574 EUR bei Zusammenveranlagung) nicht erreicht, kann durch einen zusätzlichen Beitrag in eine Basis-Rente die maximale Absetzbarkeit erreicht werden.

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Beispiel

Zahlt eine ledige Anwältin bisher 12.000 EUR jährlich in ihr berufsständisches Versorgungswerk, so kann sie 2021 zusätzlich 13.787 EUR steuerbegünstigt in eine Basis-Rente einbringen. Mit diesem Beitrag kann sie nicht nur ihre Altersversorgung aufstocken, sie hat auch die Möglichkeit mit der Basis-Rente ihre Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zu verbessern.

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Für Freiberufler ist eine Basis-Rente in der Kombination mit Berufsunfähigkeitsschutz besonders attraktiv. Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte stets mitversichert werden. Denn der Berufsunfähigkeitsschutz über die berufsständische Versorgung ist vielfach unzureichend und greift meist erst dann, wenn ein Freiberufler auf die bestehende Berufszulassung verzichtet. Der Beitragsanteil für die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente kann im Rahmen der Basis-Rente ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, sofern dieser weniger als 50 % des Gesamtbeitrages ausmacht.

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