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Das PLUS für Führungskräfte (Eine echte Alternative zur bAV)

Selbstständige müssen sich um Ihre Altersversorgung meist selbst kümmern.
Aber auch für angestellte „Gutverdiener“ ist eine freiwillige Vorsorge zur Erhaltung des Lebensstandards zwingend und mit staatlicher Förderung möglich. Wie man auch ohne betriebliche Altersversorgung, die für viele Selbstständige gar nicht möglich ist, sicher, steueroptimiert und trotzdem relativ flexibel vorsorgen kann, beweist ein seit Jahren bewährtes IPV-Vorsorgekonzept: Der IPV-Basis-Rentenplan PLUS.

Thema/Kategorie

Die Basis-Rente bietet sich auch für angestellte „Gutverdiener“ mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen oder mit einmaliger Abfindungszahlung als Alternative an, wenn die betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung als Steuersparmodell ausgeschöpft ist oder aufgrund der anschließenden Belastung der Betriebsrente mit gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen vermieden werden soll. Derjenige, der Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung oder im Rahmen einer sozialversicherungsfreien Abfindung umwandelt, hat keine Sozialversicherungsersparnis, muss aber später bei Fälligkeit der Betriebsrente meist Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Diese Beitragspflicht „durch die Hintertür“ kann er verhindern: durch eine Basis-Rente.

Beispiel

Ein angestellter, rentenversicherungspflichtiger Geschäftsführer, 62 Jahre, hat ein jährliches Einkommen von 150.000 EUR, das dem Spitzensteuersatz unterliegt (42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag zzgl. 9 % Kirchensteuer) und möchte fünf Jahre vor Rentenbeginn seine jährliche Nettotantieme von 20.000 EUR für die Altersversorgung anlegen. Seine Ehefrau verfügt über keine Einnahmen. Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Vorteil Basis-Rente:

Anstelle der Umwandlung der Tantiemen in eine betriebliche Altersversorgung entscheidet er sich zur Auszahlung der Tantiemen und Einzahlung in eine Basis-Rente. Auf diese Weise vermeidet er Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Leistungsphase, die für eine Betriebsrente anfallen würden. Steuerlich hat er kaum Nachteile:
Zwar ist der Beitrag zur Basis-Rente erst ab 2025 zu 100 % steuerlich abziehbar (Entgeltumwandlung zu 100 %). Dafür ist die Basis-Rente in der Leistungsphase teilweise steuerfrei (die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig, vgl. Schaubild). Durch die jährliche Einzahlung der Tantieme in die Basis-Rente lässt sich nach fünf Jahren eine veritable Versorgung erzielen, die in der Leistungsphase auch noch sozialversicherungsfrei ist (siehe Beispielrechnung).

bAV versus Basis-Rente (Versorgungsberechtigter ist Mitglied der KVdR)
bAV versus Basis-Rente (Versorgungsberechtigter ist Mitglied der KVdR)

1 Die Abfindung ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Bei anschließender freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Abfindung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.
2 Ausnahme: Pauschalversteuerung gemäß § 40b EStG a. F.
3 IPV-Tarif bei einer unserer Vertragsgesellschaften

Basis-Rente für Führungskräfte - Beispielberechnung
Beispielberechnung für Führungskräfte
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