1. Beitrag zur Basis-Rente
Der Selbstständige bringt einen Einmalbeitrag von 55.132 EUR in eine Basisversorgung ein (Höchstbetrag 2024 für Zusammenveranlagte). Der Beitrag kann steuerlich vollumfänglich geltend gemacht werden. Daraus folgt unter Berücksichtigung seiner persönlichen Steuersituation eine Steuerersparnis von ca. 25.316 EUR.
2. Leistung aus der Basis-Rente
Aus dem Einmalbeitrag von 55.132 EUR in eine Basis-Rente erhält er ab Vollendung des 67. Lebensjahres eine garantierte, lebenslange Rente von monatlich 147 EUR*. Der Beitragsaufwand dafür beträgt nach Berücksichtigung der Steuerersparnis 29.291 EUR EUR (55.132 EUR – 25.841 EUR). Die Garantierente erhöht sich unter Berücksichtigung der (nicht garantierten) Gewinnbeteiligung auf monatlich ca. 509 EUR*.
3. Kapitalanlage
Die Steuerersparnis von ca. 25.841 EUR legt er bis zum Rentenbeginn in einem Aktienfonds an. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von
jährlich 3 % steht ihm ein zusätzliches Endkapital nach Steuern (Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % bereits berücksichtigt) von ca. 52.530 EUR zur freien Verfügung.
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