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Kann ich mal bitte den Chefarzt sprechen?

Artikel aus dem Journal online 01-2019

Steigende Nachfrage nach Krankenhauszusatzversicherungen – mit dem IPV zum Chefarzt

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Bei einem Krankenhausaufenthalt auf einen erfahrenen Arzt vertrauen zu können und in einem ruhigen Zimmer untergebracht zu sein, das ist der Wunsch der meisten Patienten. So wie diese Leistungen für privat Krankenversicherte oft eine Selbstverständlichkeit sind, sollte der gesetzlich Krankenversicherte auch nicht darauf verzichten müssen. Durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann der gesetzlich Versicherte diese besonderen Leistungen vereinbaren. Mehr als sechs Millionen Bürger nutzen dieses leistungsstarke Angebot der Privaten Krankenversicherung. IPV-Mitglieder genießen exklusive Angebote bei Abschluss über die IPV-Vertragspartner.

Brauche ich eine private Krankenhauszusatzversicherung?

Natürlich zählt das deutsche Gesundheitssystem auch für gesetzlich Versicherte zu den besten der Welt. Das gilt auch für die stationäre Behandlung. Jedoch haben gesetzlich Krankenversicherte nur einen Anspruch auf Unterbringung in Mehrbettzimmern und Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Eine Behandlung durch den Chefarzt oder Oberarzt erfolgt nur in medizinischen notwendigen Ausnahmefällen.

Auch hat der gesetzlich Versicherte nicht unbedingt einen Anspruch auf freie Krankenhauswahl. Der einweisende Arzt wählt in der Regel immer ein Krankenhaus in der Nähe. Wünscht der Patient ohne zwingenden Grund in einer anderen Klinik behandelt zu werden, muss er die Mehrkosten entweder teilweise oder vollständig selbst tragen. Behandlungen in Privatkliniken bleiben sogar komplett ausgeschlossen. Gesetzlich versicherte Patienten können diesen Eigenanteil durch eine private Krankenhauszusatzversicherung mindern (bei stationären Aufenthalten in Privatkliniken) oder vermeiden.

Welche Leistungen beinhaltet eine private Krankenhauszusatzversicherung?

Je nach Tarif erstattet eine Krankenhauszusatzversicherung ihren Kunden nach erfolgtem stationären Aufenthalt die Kosten für die Wahlleistungen im Krankenhaus. Das bedeutet, dass die Behandlungen durch den Chefarzt, seinen Stellvertreter oder einen anderen ausgewählten Spezialisten abgesichert sind. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch Kosten für weiteren Komfort wie beispielsweise einen privaten Sanitärbereich können abgesichert werden. Darüber hinaus kann der Leistungsumfang einer Krankenhauszusatzversicherung auch Kosten für ambulante Operationen und belegärztliche Behandlungen umfassen. Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die im Krankenhaus Betten „reserviert“ haben und somit dort zum Beispiel operieren können. Weiterhin sind meistens auch die Mehrkosten für die freie Klinikwahl (auch Privatkliniken) enthalten.

Wie rechnet der Chefarzt ab?

Privatärztliche Leistungen werden immer im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In der GOÄ ist geregelt, dass grundsätzlich jeder Leistung ein Gebührensatz  zugeordnet ist. Je aufwendiger die Leistung ist, umso höher ist der entsprechende Gebührensatz.

In der Regel darf der Chefarzt seine medizinischen Behandlungskosten nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen. In der Praxis ist der Ansatz des 2,3fachen Gebührensatzes (Regelhöchstsatz) Standard und wird von den meisten Privaten Krankenversicherern übernommen.

Bei besonders aufwendigen oder schwierigen Behandlungen können Ärzte eine Gebühr bis zum 3,5fachen des Gebührensatzes (GOÄ-Höchstsatz) verlangen. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Begründung, in der die Besonderheit bzw. Schwierigkeit erklärt wird.

Wenn Ärzte höher als den 3,5fachen Satz abrechnen, müssen Patienten im Vorfeld einwilligen und unterschreiben, dass sie mit einer teureren Behandlung einverstanden sind.

Bei der Wahl des Krankenhauszusatztarifes ist daher unbedingt darauf zu achten, bis zu welcher Höhe das Chefarzthonorar übernommen wird.

Wenn Sie also Wert auf eine Behandlung durch Spezialisten legen, sollten Sie einen Tarif ohne Höchstsatzbegrenzung wählen. Ansonsten werden nur Behandlungskosten bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ erstattet. Da Spezialisten oft höhere Sätze verlangen, müssten Sie die Mehrkosten dann selbst tragen.

Was muss ich bei dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung beachten?

Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchte, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das bedeutet, dass in den Antragsformularen Fragen zum Gesundheitszustand und Vorerkrankungen der letzten Jahre wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Sollten Vorerkrankungen bestehen oder Behandlungen bereits geplant sein, kann der Private Krankenversicherer dafür einen Risikozuschlag verlangen, die entsprechende Erkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen oder die Annahme des Antrages ganz verweigern.

Krankenhauszusatztarife beinhalten in der Regel immer Wartezeiten, d.h. der Versicherungsschutz beginnt nicht gleichzeitig mit Beginn des Vertrages, sondern erst nach Ablauf der Wartezeit. Bei der Wartezeit wird zwischen der 3-monatigen „allgemeinen“ und 8-monatigen „besonderen Wartezeit“ unterschieden. Die besondere Wartezeit gilt für Entbindungen und Psychotherapie, während die allgemeine Wartezeit für alle anderen Behandlungsbereiche gilt. Bei stationären Behandlungen aufgrund eines Unfalls können die Wartezeiten je nach Tarif entfallen.

Weiterhin sollte man auch darauf achten, dass der gewählte Tarif Alterungsrückstellungen bildet, um den Beitrag mit steigendem Alter stabil zu halten.

Zusammenfassend sei gesagt: Wer sich also im Falle einer schweren Erkrankung von einem Spezialisten seiner Wahl behandeln lassen möchte, der vielleicht in einer Klinik fernab von seinem Wohnort tätig ist und den fünffachen Gebührensatz berechnet, sollte einen Krankenhauszusatztarif gewählt haben, der alle diese Leistungen beinhaltet. Einen entsprechenden unverbindlichen Versicherungsvorschlag mit IPV-Sonderkonditionen bei unserem Kooperationspartner erstellen wir Ihnen gern.

Falls Sie Interesse an weiteren Informationen oder einem entsprechenden Vorschlag haben, sind wir gern für Sie unter 030 206732 148 da.

Chefarzt
Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer kann man durch eine Krankenzusatzversicherung erhalten.

Krankenhauszusatzversicherung - Kann ich bitte mal den Chefarzt sprechen?

Krankenhauszusatzversicherung - Kann ich bitte mal den Chefarzt sprechen?
Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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