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Quo vadis Brexit?

Artikel aus dem Journal online 01-2019

Mehr als 500.000 Deutsche besitzen eine britische Lebensversicherung – Von überstürzten Aktionen wird abgeraten - „keep calm!“

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Niemand weiß, wie der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verlaufen wird. Das Risiko eines „No-Deal-Szenarios“ wächst indes täglich. Angesichts der Zerstrittenheit im britischen Parlament, dem Unterhaus, ist ein sog. No-Deal inzwischen sogar überwiegend wahrscheinlich.

Der Austritt Großbritanniens wird unzählige Folgen auch auf dem Kontinent haben. Er kann auch die Vorsorge in Deutschland betreffen. Versicherer mit Zulassung in Großbritannien durften bislang aufgrund der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in jedem Land der EU ihre Produkte vertreiben (sog. Passporting). Falls der Brexit ungeregelt abläuft, endet dieses Privileg.

Seit den Zeiten des Börsenbooms Ende der 1990er Jahre fanden hierzulande „britische Policen“ guten Absatz, die traditionell mit einer relativ hohen Chancenorientierung (sprich: Aktienquote) daherkommen. Für die in Deutschland verkauften Policen gilt deutsches Recht (Versicherungsvertragsgesetz), die Versicherungsaufsicht richtet sich aber nach dem Unternehmenssitz, also nach englischem Recht.

Damit weiterhin europäisches Binnenrecht gilt, überträgt derzeit der größte betroffene Versicherer, die Standard Life, ihre „kontinentalen“ Policen auf eine Tochter in Irland. Der Verbraucher hat damit allerdings den Nachteil, dass es nach irischem Recht keine Insolvenzsicherung gibt, wie es in Großbritannien der Fall wäre. Weitere Versicherer wie die Clerical Medical oder Friends Provident dürften ähnliche Maßnahmen beabsichtigen, um weiterhin die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in der EU zu behalten.

Was bedeutet das nun für Inhaber einer britischen Lebensversicherung in Deutschland?

Festzuhalten ist, dass selbst ein ungeregelter Brexit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf bei betroffenen Versicherten in Deutschland auslöst. Der britische Versicherer ist an den Versicherungsvertrag, der deutschem Recht unterliegt, gebunden. Pacta sunt servanda – Verträge sind zu halten, heißt es nicht nur im deutschen Recht. “Till death do us part”.

Der Umstand, dass die Versicherungsaufsicht über die Verträge künftig außerhalb der EU ausgeübt wird, ändert nichts an den zivilrechtlichen Pflichten der involvierten Parteien des Versicherungsvertrags. Hier bleibt alles beim Alten.

Dies betrifft auch die Durchsetzung von Rechten aus dem Vertrag. Klagen aus dem Versicherungsverhältnis sind auch nach dem Brexit beim Gerichtsstand des Versicherungsnehmers anhängig zu machen (§ 215 VVG). Auch hier ergeben sich grundsätzlich keine Verschlechterungen für den Versicherten.

Der IPV empfiehlt, die Verträge grundsätzlich fortzuführen, jedenfalls dort, wo sich bislang eine positive Rentabilität der unterlegten Kapitalanlage abzeichnet. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.

Brexit
Quo vadis Brexit?

Quo vadis Brexit? Auswirkungen auf die britische Lebensversicherung in Deutschland

Quo vadis Brexit? Auswirkungen auf die britische Lebensversicherung in Deutschland
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