Seit April 2019 können gesetzlich Krankenversicherte, die 35 Jahre oder älter sind, die Gesundheitsuntersuchung Check-up ab 35 nur noch alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Vorher war dies alle zwei Jahre möglich. Bei diesem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen, wie z. B. Diabetes - Typ 2, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme, möglichst früh erkannt und behandelt werden.
Aufgepasst: Für Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung (Check-up).

Gesundheits-Check-up - Nur noch alle drei Jahre!
Gesundheits-Check-up - Nur noch alle drei Jahre - Journal online 02-2019
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