Wann pflege ich ehrenamtlich bzw. nicht erwerbsmäßig?
Bei der Pflege von Familienangehörigen oder Bekannten geht die gesetzliche Rentenversicherung grundsätzlich davon aus, dass die Pflege ehrenhalber ausgeübt wird. Auch wenn Pflegende eine finanzielle Anerkennung erhalten, wird keine erwerbsmäßige Pflege angenommen.
Selbst eine berufsmäßig tätige Pflegekraft eines sozialen Pflegedienstes, die ihren Angehörigen außerhalb ihrer Arbeitszeit pflegt, hat einen Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Pflegepersonen von den zu Pflegenden mehr Geld für den Pflegeeinsatz erhalten, als die Pflegekasse für selbst beschaffte Pflegehilfen zahlt. Unter Umständen kann dann eine Prüfung der Pflegekasse auf Vorliegen eines echten Pflege-Beschäftigungsverhältnisses erfolgen, weil es dann keine ehrenamtliche Pflege mehr wäre.
Welche Pflegegrade wirken sich auf die Rente aus?
Pflegende müssen mindestens einen Familienangehörigen oder Bekannten mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung pflegen. Dabei muss die pflegerische Tätigkeit mindestens 10 Stunden an wenigstens 2 Tagen pro Woche ausgeübt werden. Eine nebenbei ausgeübte berufliche Tätigkeit darf 30 Wochenstunden nicht übersteigen. Es ist auch möglich, sich die Pflege mit einer anderen Person zu teilen, wobei dann trotzdem jede Pflegeperson einen pflegerischen Aufwand von 10 Stunden pro Woche erreichen muss.
Es gibt noch weitere Voraussetzungen, die von der Pflegekasse geprüft werden:
- Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) muss die Notwendigkeit der Pflege aufgrund eines Pflegeantrages feststellen.
- Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung.
- Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort der Pflegeperson muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sein.
Wie hoch ist das Rentenplus bei der ehrenamtlichen Pflege?
Wie hoch die Beiträge sind, hängt davon ab, ob die Pflege allein durchgeführt wird und die Pflegekasse des Pflegebedürftigen nur Pflegegeld zahlt, oder ob Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in Form einer Kombinationsleistung oder Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird.
Wie hoch das Rentenplus im Monat für pflegende Angehörige für ein volles Pflegejahr ist, veranschaulicht die folgende Tabelle:

Zusätzlich zu den Beiträgen, die die Pflegekasse für die Rente zahlt, wird die ehrenamtliche Pflegezeit auch als Beitragszeit gezählt und auf die Wartezeit angerechnet.


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