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Option: betriebliche Krankenversicherung

In vielen großen Unternehmen besteht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, zu günstigen Konditionen eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherung läuft über einen vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherer. In diesem Modell kann sich der Arbeitnehmer frei zu dem Abschluss einer solchen Versicherung entscheiden, zahlt die Beiträge selbst und muss sich auch einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Betriebliche Krankenversicherung (arbeitgeberfinanziert)
Betriebliche Krankenversicherung (arbeitgeberfinanziert)

Davon unterscheidet sich die betriebliche Krankenversicherung (bKV) in wesentlichen Punkten. Sie geht über eine reine Rabattierung deutlich hinaus. Auch bei der bKV schließt der Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherer ab. Die Beiträge der vom Arbeitgeber im Vorfeld ausgewählten Krankenzusatztarife werden in diesem Fall aber vom Arbeitgeber selbst bezahlt und sind für die Arbeitnehmer obligatorisch. Das bedeutet, dass entweder alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder alle Mitarbeiter einer objektiv definierten Personengruppe in der Belegschaft den Versicherungsschutz der bKV automatisch bekommen. Das hat den großen Vorteil, dass die Arbeitnehmer ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden und somit Leistungsausschlüsse, Beitragszuschläge sowie Wartezeiten entfallen. Der Arbeitnehmer hat gleich nach Beginn des bKV-Vertrags vollen Versicherungsschutz.

Es gibt einen weiteren wesentlichen Unterschied zu den privaten Angeboten der Krankenzusatzversicherungen. Bei der bKV sind die Tarife meist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Dadurch sind die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge wesentlich günstiger als die Beiträge, die ein Arbeitnehmer außerhalb seines Unternehmens für einen gleichwertigen Versicherungsschutz zahlen müsste.

Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber

Bei der Einrichtung einer bKV hat ein Unternehmen die Auswahl aus einer Vielzahl von Zusatzversicherungsprodukten. Damit kann der Arbeitgeber hinsichtlich Leistungsumfang und Beitragshöhe seine ganz individuelle betriebliche Krankenversicherung selbst gestalten. Die Bausteine, die der Arbeitgeber auswählen kann, reichen von Zuzahlungen zu Sehhilfen, Zahnersatz und Heilpraktiker über die Übernahme von Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu stationärem Schutz oder einem Krankentagegeld nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung.

Für den Arbeitgeber bieten sich weitere Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung, denn durch die verbesserte medizinische Versorgung und Vorsorge können krankheitsbedingte Fehlzeiten reduziert und somit die Produktivität gesteigert werden. Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die bKV als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einer Freigrenze in Höhe von monatlich 44,00 EUR gewähren. Die Beiträge für die bKV und die gegebenenfalls anfallenden Aufwendungen für Steuer und Sozialversicherung sind für das Unternehmen als Betriebsausgabe absetzbar. Beim Arbeitnehmer wirken die Beiträge oft nachhaltiger als eine gleich hohe Lohnerhöhung. Vor dem Hintergrund sinkender Ansprüche in der gesetzlichen Alters- und Gesundheitsversorgung bieten die betrieblichen Versorgungssysteme gute Chancen für Unternehmen, sich auch in Zeiten des Fachkräftemangels erfolgreich am Markt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Aus diesem Grund werden die betrieblichen Versorgungsleistungen in den kommenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen.

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