bKV nun Sachlohn bis 50-Euro-Grenze
Das vom Bundesrat beschlossene Jahressteuergesetz sieht diese Regelung nicht mehr vor. Das heißt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren können. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nur Krankenversicherungsschutz gewährt, der Mitarbeiter aber keine Geldleistung verlangen kann. Zahlt der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung aus, dass der Mitarbeiter selbst einen Krankenversicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen schließt, handelt es sich bei dieser Geldleistung um zu versteuernden Barlohn.
Eine bKV ist immer eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Vielen Arbeitnehmern ist eine bKV wichtiger als andere betriebliche Zusatzleistungen wie z. B. ein Firmenwagen oder Diensthandy.
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Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind steuerfreier Sachlohn
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