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Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind steuerfreier Sachlohn

Seit Ende letzten Jahres ist es nun offiziell: Im Rahmen der 50-Euro Freigrenze sind die Beiträge von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachlohn zu behandeln.

Lange Zeit hatte das Bundesfinanzministerium der bKV Steine in den Weg gelegt. Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sah zunächst vor, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV vom ersten Euro an als besteuerter „Barlohn“ behandelt werden sollten. Damit hätte man mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) ausgehebelt, der die Beiträge für die bKV als „Sachlohn“ angesehen hatte. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. lehnten diesen Entwurf des Jahressteuergesetzes einstimmig ab, da es sich um eine Steuererhöhung zu Lasten der Arbeitnehmer gehandelt hätte.

bKV nun Sachlohn bis 50-Euro-Grenze

Das vom Bundesrat beschlossene Jahressteuergesetz sieht diese Regelung nicht mehr vor. Das heißt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren können. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nur Krankenversicherungsschutz gewährt, der Mitarbeiter aber keine Geldleistung verlangen kann. Zahlt der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung aus, dass der Mitarbeiter selbst einen Krankenversicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen schließt, handelt es sich bei dieser Geldleistung um zu versteuernden Barlohn.

Eine bKV ist immer eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Vielen Arbeitnehmern ist eine bKV wichtiger als andere betriebliche Zusatzleistungen wie z. B. ein Firmenwagen oder Diensthandy.

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Neues Jahressteuergesetz

Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind steuerfreier Sachlohn

Beitrage zur bKV sind steuerfreier Sachlohn_Journal_online_01-2020.pdf
Ansprechpartner
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Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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