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Vorsorgestrategie für Gesellschafter- Geschäftsführer

Besondere Situation der Gesellschafter-Geschäftsführer*Innen

Gesellschafter-Geschäftsführer*Innen1 (GGF) unterliegen einer besonderen Situation hinsichtlich ihrer eigenen Altersvorsorge. Mehr noch als bei „normalen“ Arbeitnehmern und leitenden Angestellten fordert die Versorgungsplanung des GGF Eigeninitiative.

Der GGF einer Kapitalgesellschaft genießt unter den Unternehmern das Privileg, sich über die Kapitalgesellschaft betriebliche Versorgungsleistungen zusagen zu können. Diese Versorgungsmöglichkeit ist sowohl für die Gesellschaft als auch für den GGF interessant.

Steuerliche, arbeits-, sozial- und insolvenzrechtliche Besonderheiten bei der Einrichtung sind zu berücksichtigen und eine Vorsorgestrategie zu entwickeln.

 

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer (m/w/d) werden im Folgenden geschlechtsneutral Geschäftsführer genannt.

Versorgungssituation

Ist ein Gesellschafter einer GmbH zugleich Geschäftsführer, so kann er als Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, also versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) sein. Er kann aber auch unternehmerisch im eigenen Betrieb tätig und damit von der Sozialversicherungspflicht befreit sein. Das ist mehrheitlich der Fall.

Gesellschafter-Geschäftsführer sind oftmals von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Besteht eine Rentenversicherungspflicht, sind sie in der Regel nur unzureichend abgesichert, da Gehaltsbestand­teile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr rentenwirksam sind. 

Eine betriebliche Altersversorgung durch das Unternehmen selbst hat daher eine zentrale Bedeutung für die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers.

Vorsorgestrategie

Die Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine bedarfsorientierte Versorgungskombination für die 
Zukunftssicherung. Zur Ermittlung der passenden Vorsorgestrategie ist eine Bestandsaufnahme zwingend. Die Beratungs-
praxis zeigt, dass die Vorsorgestrategie für GGF vielfach aus drei möglichen Vorsorgebausteinen besteht:

  • die Direktversicherung als Grundversorgung,
  • die rückgedeckte Unterstützungskasse als Aufbauversorgung und
  • die rückgedeckte Pensionszusage als Flexi-Versorgung.

Mit der individuellen Kombination der Bausteine lässt sich eine steueroptimierte, verlässliche und insolvenzgesicherte 
Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung aufbauen.

Neben dem Aufbau einer Versorgung für das Alter kann auch für die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen im Todesfall gesorgt werden. Für den Erhalt des Lebensstandards im Falle des Verlustes der Arbeitskraft kann mit einer Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung vorgesorgt werden.

Ansprechpartner
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Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer

Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer
Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer
Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer

Vorsorgebausteine

Direktversicherung

Es handelt sich um eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den GGF abschließt. Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten­versicherung (West) können steuerfrei als Beitrag aufgewendet werden (2019: 6.432 EUR). 

Durch die Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für den GGF ist die Direktversicherung im Insolvenzfall der GmbH geschützt. 

Die Versorgungsleistungen werden vom Versicherer 
direkt an den GGF oder ggf. seine Hinterbliebenen gezahlt und werden nachgelagert versteuert. 

Im Gegensatz zu den beiden anderen Vorsorgebausteinen ist in der Regel keine Wartezeit einzuhalten und eine sofortige Umsetzung möglich.

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber erteilt eine Versorgungszusage mittelbar über eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber lagert die Versorgungsverpflichtung auf einen externen Träger aus und erhält sich so eine Bilanz, in der diese Verpflichtung nicht ausgewiesen wird (Bilanzneutralität).

Der Arbeitgeber zahlt an die Unterstützungskasse Zuwendungen für die Übernahme der Versorgung. Die Unterstützungskasse schließt zur Finanzierung der Versorgungszusage eine passgenaue Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab, die zur Insolvenzsicherung an den GGF verpfändet wird. 

Bei der Unterstützungskassenzusage können – wie bei der Pensionszusage – Zahlungen ohne Obergrenze steuerfrei in die Versorgung eingebracht werden.
Allerdings sind hier jedoch laufende Beitragszahlungen (gleichbleibend oder steigend) notwendig. Bei den Versorgungsleistungen sind Höchstgrenzen zu beachten.
 
Die von der Unterstützungskasse erbrachten Versorgungsleistungen stellen steuerpflichtige Einkünfte dar. Bei einer einmaligen Kapitalzahlung kann die progressionsmildernde Fünftelungsregelung angewendet werden. Dies führt beim Versorgungsberechtigten in der Regel zu einer geringeren Steuerlast auf die Kapitalauszahlung.

Rückgedeckte Pensionszusage

Die Pensionszusage mit Rückdeckung ist insbesondere für Spitzenverdiener interessant. Hiermit können Versorgungssysteme optimal individuell ergänzt werden. So können Tantiemen, Gratifikationen und andere Sonderzahlungen in die Versorgung einfließen.

Speziell für Führungskräfte und den Kreis der Gesellschafter-Geschäftsführer bietet diese Versorgungsform ein hohes Maß an Flexibilität bei der Gestaltung der Altersversorgung.

Bei der rückgedeckten Pensionszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass des Dienstverhältnisses Versorgungsleistungen zu. Der Arbeitgeber hat diese Versorgungsverpflichtungen in der Bilanz auszuweisen. 
Um bei Eintritt des Versorgungsfalls über ausreichende Mittel zu verfügen, schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherer Rückdeckungsversicherungen ab und lagert somit das Versorgungsrisiko voll oder teilweise auf den Versicherer aus. Der Insolvenzschutz für den GGF wird ebenfalls durch die Verpfändung der Versicherung erreicht. 

Die Beiträge, die in die Rückdeckungsversicherung einfließen, sind der Höhe nach unbegrenzt. 

Die Versorgungsleistungen werden beim GGF genauso behandelt wie Leistungen aus einer Unterstützungskasse.

Lassen Sie sich von Experten beraten

Egal, ob es sich um Existenzgründer, bereits etablierte Unternehmer oder Geschäftsführer handelt, die kurz vor dem Ruhe­stand stehen, die Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer lässt sich bedarfsgerecht auf die jeweilige Situation anpassen.

Die Beratung durch einen kompetenten Fachmann ist bei der Umsetzung der Vorsorgestrategie für Gesellschafter-Geschäftsführer ebenso unerlässlich, wie die Einbindung eines steuerlichen Beraters.

Der Industrie-Pensions-Verein e.V. – Ein starker Partner für Ihre Vorsorge

Der Industrie-Pensions-Verein e. V. (IPV) wurde 1925 von den 
Vorgängerorganisationen des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) und der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.) gegründet.
 

Mit fast 400.000 Mitgliedern bildet der IPV eine starke Gemeinschaft von Unternehmern und Führungskräften der deutschen Industrie und bietet zahlreiche Vorteile und Dienstleistungen rund um das Thema private und betriebliche Alters- und Gesundheitsvorsorge.
 

Für komplexe rechtliche Beratungen und für versicherungsmathematische Tätigkeiten zur betrieblichen Altersversorgung steht die Industrie-Pensions-Management GmbH (IPM GmbH) zur Verfügung. Als registrierter Rechtsdienstleister erbringt die IPM GmbH Leistungen neutral, provisions- und produktunabhängig. Weitere Informationen zur IPM GmbH unter: www.ipm-bav.de

Vorsorgestrategie für GGF

Ihre Vorteile im Überblick

  • Steuerfreier Aufbau der Altersvorsorge für den GGF
  • Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers sind Betriebsausgaben
  • Insolvenzgeschützte Altersvorsorge für den (Mit-) Unternehmer
  • Absicherung der Arbeitskraft und der Hinterbliebenen möglich
  • Wahlweise Renten- oder Kapitalauszahlung
  • Flexible und kalkulierbare Finanzierung
  • Bedarfsorientierte Gestaltung der Vorsorgestrategie
  • Geringer Verwaltungsaufwand

Profitieren Sie von den Vorteilen einer IPV-Mitgliedschaft

  • Attraktive Tarife bei unseren Versicherungspartnern
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12€ Jahresbeitrag
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