Was ändert sich jetzt?
Bisher mussten sich Kinder an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen, wenn sie als Alleinstehende mehr als 21.600 EUR netto im Jahr verdienten (Familien: 38.880 EUR netto jährlich).
Damit ist nun Schluss. Seit 01.01.2020 müssen Kinder nur noch dann für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt. Dies regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das gleiche gilt übrigens auch für unterhaltspflichtige Eltern, deren volljährige Kinder aufgrund einer beispielsweise starken Behinderung auf Hilfe von Pflegediensten angewiesen sind.
Unterhaltspflicht erst ab 100.000 EUR Jahresbruttoeinkommen
Zum relevanten Einkommen zählt das zu versteuernde Jahresbruttogehalt ebenso wie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen. Werbungskosten werden davon abgezogen.
Bei Selbstständigen wird der Jahresgewinn berücksichtigt, das heißt, Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Für wen gilt die Einkommensgrenze?
Das Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR gilt je unterhaltsverpflichteter Person, also pro Tochter oder Sohn. Das Einkommen des Ehepartners ist irrelevant. Selbst wenn der Mann beispielsweise über ein Jahresbruttoeinkommen von 150.000 EUR verfügt und die Frau lediglich 50.000 EUR verdient, muss die Frau für die Pflegekosten ihrer Mutter nicht aufkommen. Auch das Einkommen von Geschwistern wird nicht zusammengerechnet. Ein Gutverdiener muss nicht den Anteil von Geschwistern mittragen, die wenig verdienen.
Des Weiteren gilt die Vermutungsregel: Das Sozialamt geht erstmal grundsätzlich davon aus, dass das Jahresbruttoeinkommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 EUR nicht überschreitet. Nur in Ausnahmefällen, wenn also das Sozialamt ein Einkommen über dieser Grenze vermutet, können Einkommensnachweise verlangt werden.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll rund 90 % der bisher zahlungspflichtigen Angehörigen betreffen, also rund 275.000 Menschen. Somit wird dieses Gesetz für viele Angehörige eine finanzielle Entlastung sein.
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Pflegekosten - So werden Familienangehörige künftig entlastet
Pflegekosten - So werden Familienangehoerige entlastet_Journal online_01-2020.pdf- Tel.
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