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Vermögensschutz im Pflegefall – wie kann ich vorsorgen?

Artikel aus dem Journal online 02-2020

Durch die stetig steigende Lebenserwartung sind immer mehr Menschen im Alter auf eine Pflege angewiesen. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, kann jeden zu jeder Zeit treffen. Für rund 3,3 Millionen Deutsche ist dies schon jetzt Realität. Doch die Kosten für eine angemessene Versorgung sind hoch, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Pflegeheim gepflegt werden. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung als eine Art Teilkaskoversicherung konzipiert wurde, deckt diese bei Weitem nicht alle Kosten ab, die im Pflegefall entstehen. Die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. In einigen Fällen können auch die Angehörigen zur Zahlung herangezogen werden. 

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„Pflegevorsorge ist wichtig“, sagt Dieter Hallervorden, der sich in seinen Filmen „Honig im Kopf“ und „Das letzte Rennen“ intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Davor habe auch er sich gesträubt, über eine mögliche Pflegebedürftigkeit nachzudenken. „Es führt aber kein Weg daran vorbei, irgendwann betrifft es jeden. Mit meinem Engagement für die Pflegevorsorge übermittle ich eine Botschaft, die ich auch privat vertreten kann.“

Was kostet die Pflege?

Was die Pflege kostet, ist von der Art der Betreuung abhängig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bestimmen sich danach. Die Pflege zu Hause durch einen Angehörigen oder Bekannten ist die günstigste Alternative. Die teuerste Variante ist die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Je höher der Komfort, umso höher sind in der Regel auch die stationären Pflegekosten. Zurzeit müssen Pflegebedürftige für die stationäre Versorgung im Schnitt 1.958,60 EUR pro Monat aus der eigenen Tasche zuzahlen. Dieser Eigenanteil setzt sich aus den unmittelbaren Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) sowie den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen zusammen (siehe Grafik).

Wie setzt sich mein monatlicher Eigenanteil im Pflegeheim nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zusammen?

Monatlicher Eigenanteil Pflege - Grafik - Stand 2020

Um die Kosten der stationären Pflege auf Dauer tragen zu können, sollte der Pflegebedürftige ausreichend finanzielle Rücklagen gebildet haben. Andernfalls müssen diese Kosten vom Sozialhilfeträger oder gegebenenfalls von den Angehörigen übernommen werden.

Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung

(ohne privat Pflegeversicherte)1

Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen

Eine passende Vorsorge – Die Pflegezusatzversicherung

Aktuelle Pflegestatistiken des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weisen rund 3,3 Millionen Pflegebedürftige aus. Auch für die Zukunft ist aufgrund des demografischen Wandels nicht mit einem Rückgang der Zahl der Pflegebedürftigen zu rechnen. Laut den Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung von 2019 des BMG liegen für die Jahre 2030 und 2050 Schätzungen von rund 4,6 Millionen bzw. 5,8 Millionen Pflegebedürftigen allein in der sozialen Pflegeversicherung vor. Aus diesen Gründen wäre es unklug, sich nur auf die Teilkaskoversicherung durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu verlassen. Welche Möglichkeiten hat der Einzelne aber, um für den Pflegefall vorzusorgen?

Um das Pflegerisiko abzusichern, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Pflegezusatzversicherung. Dabei gibt es drei Versicherungsarten: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung. Die Pflegetagegeld- sowie die Pflegerentenversicherung zahlen Pflegebedürftigen, bei denen die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt ist, monatlich einen vorher vereinbarten Betrag aus. Ab welchem Pflegegrad und in welchem Umfang der Pflegebedürftige Leistungen erhält, hängt vom gewählten Tarif ab. Die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten.

In der Regel gilt bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung eine Wartezeit von drei Jahren, bevor der Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen kann. Allerdings verzichten viele Private Krankenversicherer mittlerweile auf diese Wartezeit.

Auch wer im Alter ins Ausland zieht, muss nicht zwangsläufig auf die Leistungen seiner Pflegezusatzversicherung verzichten. Die meisten privaten Versicherungsunternehmen leisten auch dann, wenn der Pflegebedürftige im europäischen Ausland lebt. Manche Versicherer bieten auch einen weltweiten Versicherungsschutz an.

Wer die finanziellen Belastungen für sich und gegebenenfalls seine Angehörigen infolge einer Pflegebedürftigkeit verringern möchte, sollte Vorsorge treffen. Jeder kann unter den Angeboten der privaten Pflegezusatzversicherung den für sich passenden Versicherungsschutz finden.

Als IPV-Mitglied können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von attraktiven finanziellen Vorteilen auch im Bereich der Pflegevorsorge profitieren. Sprechen Sie uns einfach an unter 030 206732-148.

Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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Pflegevorsorge - Journal online 02-2020

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