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Digitale Rentenübersicht

Artikel aus dem Journal online 02-2020

Die Bundesregierung plant noch für dieses Jahr das Gesetz Digitale Rentenübersicht auf den Weg zu bringen. Mittels einer zentralen Plattform soll es jedem Bundesbürger ermöglicht werden, einen geordneten Überblick über seine individuelle Versorgungssituation zu erhalten.

Das Portal wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben und soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einer ersten Betriebsphase, die 12 Monate dauert, starten. Anschließend wird ein Stichtag festgelegt, ab dem Versorgungseinrichtungen verpflichtet werden, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die digitale Rentenübersicht wird einen Gesamtüberblick über die bereits getroffenen Vorsorgemaßnahmen bieten. Es werden die einzelnen Bausteine der drei Säulen der Altersversorgung abgebildet. Dabei werden in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgung ausschließlich die Absicherungen dargestellt, die tatsächlich für die Altersvorsorge gedacht sind. So bleiben Schutzmaßnahmen gegen Berufsunfähigkeit, die Hinterbliebenenabsicherung oder Vorsorgeprodukte, deren Ablauf deutlich vor Rentenbeginn liegen, außen vor.

Vorsorgeeinrichtungen, die sowieso bereits gesetzlich zur Übermittlung einer regelmäßigen Standmitteilung verpflichtet sind, müssen bei Abruf durch den Versorgungsberechtigten die letzte Standmitteilung zur Verfügung stellen. Versorgungseinrichtungen ohne diese Verpflichtung können sich freiwillig an die zentrale Stelle anbinden.

Folgende Informationen wird die digitale Rentenübersicht enthalten:

  • Allgemeine Auskünfte über die Versorgungseinrichtung
  • Allgemeines zum Altersvorsorgeprodukt
  • Werte zu den erreichten und erreichbaren Ansprüchen
  • Ergänzende Angaben zum Leistungsumfang (beispielsweise über Zusatzbausteine oder über Anpassungen der Versorgungsleistungen während der Rentenphase)
Digitale Rentenübersicht
Die digitale Rentenübersicht wird einen Gesamtüberblick über die bereits getroffenen Vorsorgemaßnahmen bieten.

Zusätzlich werden Informationen bereitgestellt, ob und wie die einzelnen Leistungen nach Stand des Abrufs zu versteuern und ob Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

Möchten Sie schon heute erfahren wie Ihre Altersversorgung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt wird? Die IPV-Versorgungsanalyse bietet Mitgliedern exklusiv einen Überblick über ihre persönliche Versorgungssituation.

Lassen Sie sich beraten. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 206732-140 oder per Mail unter: info@ipv.de

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