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Private Vorsorge – Versorgung richtig planen
IPV-Report 2020

Die Altersversorgung ist ein zentrales Thema jeder Lebensplanung. Die Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung allein ist in aller Regel nicht ausreichend, um das gewohnte finanzielle Niveau im Alter beizubehalten. 

Für viele Berufsstände wird gar keine Absicherung geboten. Um zielgerichtet mit der privaten Vorsorge beginnen zu können, müssen die finanziellen Lücken im Versorgungsfall bekannt sein. Für den Fall eines langen Lebens ist ausreichender finanzieller Schutz notwendig.

Welche ergänzende Vorsorgeform die beste ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Individuelle Lebensumstände und Bedürfnisse sind entscheidend für die richtige Wahl. So muss ganzheitlich und umfassend die aktuelle Situation analysiert werden und so letztlich der passende Vorsorgemix für den Einzelnen gefunden werden.

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Titelbild IPV-Report 2020: Private Vorsorge - Versorgung richtig planen

Individuelle Lebensumstände

Viele Umstände beeinflussen die Versorgungsnotwendigkeiten nach Art und Höhe. Wichtige Faktoren sind dabei der berufliche Status, der Familienstand sowie das zur Verfügung stehende (Familien-)Einkommen. Finanzielle Einschränkungen können sich durch bereits vorhandene Verpflichtungen oder konkrete Wünsche ergeben. Neben den persönlichen Umständen dürfen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht gelassen werden. Da diese Faktoren sich jederzeit und auch unregelmäßig ändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungssituation notwendig. Die Versorgung kann dann an die neuen Bedingungen angepasst und optimiert werden.

Altersrente

Durchschnittlich beträgt die Höhe der gesetzlichen Altersrente bei Rentenbeginn 38 % des zuvor erzielten Bruttoeinkommens. Dies reicht in der Regel nicht zur Deckung des Bedarfs. Das Versorgungsziel sollte bei 100 % des letzten Netto (entspricht in etwa 70 % des Brutto) liegen.

Wichtig neben der ausreichenden Höhe der Altersversorgung ist, dass das Gesparte bis zum Lebensende reicht. Auszahlungspläne mit Kapitalverzehr sind irgendwann abgespart. Kapitalanlagen ohne Verzehr werfen in der Regel nur geringe Entnahmen ab.

Dass Versicherungen eine lebenslange Leistung garantieren können, ist ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Anlageformen. Diese Einzigartigkeit gilt es zu nutzen.

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Säulenmodell vs. Schichtenmodell

Die Versorgungsmöglichkeiten in Deutschland sind in Säulen beziehungsweise in Schichten unterteilt. Die Säulen gruppieren die Versorgungen dem jeweiligen Träger zu. Bei den Versorgungsschichten wird hingegen nach der steuerlichen Behandlung unterschieden.

Die erste Schicht stellt die Grundversorgung dar. In ihr sind Pflichtversicherungen zu finden sowie die diesen Systemen nachempfundene Basis Rente. Die staatlich geförderte zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente. „On top“ in der dritten Schicht befinden sich die sonstigen privaten Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen.

Schichten der Altersversorgung
Schichten der Altersversorgung

Versorgungsmöglichkeiten

Basis-Rente

Die Basis-Rente ist der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden und unterliegt in Abgrenzung zu anderen privaten Produkten strikten Verfügungsbeschränkungen.

Wenn die Versicherung eine lebenslange Leibrente als monatliche Zahlung auf das Leben des Steuerpflichtigen vorsieht, werden die Beiträge zur Basis-Rente steuerlich gefördert. Die Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erbracht werden. Zudem darf die Basis- Rente nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Ein Vorteil der Basis-Rente ist unter anderem die flexible Gestaltung der Beitragszahlung. Beispielsweise kann ein geringer monatlicher oder jährlicher Sockelbeitrag vereinbart werden. Jährlich kann durch eine Sonderzahlung bis zur steuerlichen Höchstgrenze aufgestockt werden.

Besonders geeignet ist diese Vorsorgemöglichkeit für Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk abgesichert sind und so die Basis-Rente als deren Ersatz nutzen können.

Betriebliche Altersversogung

Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer im Rahmen der Beschäftigung eine Versorgung zu. Arbeitnehmer haben so die Möglichkeit, durch Entgeltverzichtüber die betriebliche Sphäre vorzusorgen. Spart der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang Sozialversicherungsbeiträge, muss er bei den Versorgungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds pauschal 15 % des Umwandlungsbetrages zugeben.

Besonders die Möglichkeiten der Steuerersparnis und der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung machen diese Versorgungsmöglichkeit attraktiv.

Zu beachten ist allerdings, dass die Leistungen sozialabgabenpflichtig und zu versteuern sind.

Diesen Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge können vor allem Arbeitnehmer, aber auch beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer gut nutzen.

Riester-Rente

Die Riester-Förderung des Staates kann durch eine Rentenversicherung beansprucht werden. Die Förderung erfolgt mittels jährlicher Zulagen. Diese setzen sich zusammen aus einer Grundzulage in Höhe von 175 EUR und Zulagen in Höhe von 300 EUR je Kind (nach 2008 geboren). Junge Menschen können vor dem 25. Lebensjahr einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 EUR erhalten.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, sind vier Prozent des (sozialversicherungspflichtigen) Vorjahreseinkommens abzüglich aller Zulagen zu leisten. Der jährliche Mindesteigenbeitrag beträgt 60 EUR, der Höchsteigenbeitrag 1.925 EUR.

Als Leistung ist eine lebenslange Rente vorgesehen. Einmalig können zu Rentenbeginn 30 % des Angesparten als Kapitalleistung abgerufen werden.

Besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Förderberechtigte mit geringeren Einkommen sowie kinderreiche Familien. Förderfähige Personen mit besonders hohen Einkünften können von zusätzlichen Steuerersparnissen profitieren.

Berechnungsbeispiel Riester-Rente für Kinder nach 2008 geboren
Berechnungsbeispiel Riester-Rente für Kinder nach 2008 geboren

Private Rentenversicherung

Können die geförderten Vorsorgemaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden oder sind die Förderrahmen ausgeschöpft, bietet eine private Rentenversicherung eine gute Alternative bzw. Ergänzung.

Vorteilhaft ist, dass eine private Rentenversicherung sehr flexibel gestaltet werden kann. Beispielsweise in Bezug auf die Beitragszahlungsdauer, die Höhe der Beiträge oder das Bezugsrecht. Weiterhin kann im Leistungsfall auch uneingeschränkt eine Kapitalzahlung gewählt werden. Darüber hinaus ist sie vererbbar, übertragbar und veräußerbar.

Wegen der hohen Flexibilität ist eine private Rentenversicherung für beinahe jeden interessant.

Steuerliche Unterschiede

Steuerliche Behandlung der einzelnen Versorgungsbausteine
Steuerliche Behandlung der einzelnen Versorgungsbausteine

Besonders zu beachten ist die unterschiedliche Besteuerung der einzelnen Versorgungsschichten.

Die erste Schicht, die Grundversorgung, zeichnet in steuerlicher Hinsicht aus, dass die Beiträge überwiegend steuerfrei eingezahlt werden können. Im Gegenzug ist die Rente größtenteils zu versteuern. 

Die Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 EUR im Jahr als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Im Gegenzug unterliegen die Leistungen in der gesamten Höhe der nachgelagerten Besteuerung.

Die Beiträge zu privaten Renten- und Lebensversicherungen werden grundsätzlich aus dem Nettoeinkommen geleistet. Spätere Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängig ist.

In der betrieblichen Altersversorgung, die zur zweiten Schicht gehört, ist nach dem Durchführungsweg zu differenzieren. Beiträge zu einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen (gesetzlichen) Rentenversicherung steuerfrei. Die Leistungen, die aus diesen steuerfreien Beiträgen entstehen, sind als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig.

Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede in der Krankenversicherung

Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Rentner sind ebenfalls Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen der Vorsorgemöglichkeiten zu beachten. So sind arbeitnehmerfinanzierte Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sozialabgabenfrei. Für die spätere Betriebsrente müssen dann Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Beiträge zu privaten Vorsorgemaßnahmen sind aus sozialversicherungsrechtlich verbeitragtem Einkommen zu leisten. Dafür sind die späteren Leistungen nicht abgabepflichtig.

Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Rentner und privat Krankenversicherte sind für die Bemessung des Krankenversicherungsbeitrages andere Umstände relevant.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der einzelnen Rentenbausteine für Pflichtversicherte
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der einzelnen Rentenbausteine für Pflichtversicherte

IPV-Vorsorgeanalyse
für Mitglieder

In der IPV-Versorgungsanalyse werden die persönlichen Umstände wie die berufliche und familiäre Situation erfasst, um im nächsten Schritt die Risiken abschätzen und gewichten zu können.

Die Analyse bietet dann einen Überblick über die persönliche Versorgungssituation. So kann genauer eingeschätzt werden, ob die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen ausreichen.

Die IPV-Versorgungsanalyse ist eine Veranschaulichung zum Zeitpunkt der Berechnung. Auch die persönliche Situation sowie die wirtschaftlichen und gesetzlichen Bedingungen können sich ständig ändern. Wegen des Verzichts auf die Eingabe eines Rentenanpassungssatzes, die Berücksichtigung einer Preissteigerung sowie die Prognosen der Wertsteigerungen bereits vorhandener Versorgungsbausteine empfehlen wir, die finanzielle Versorgungssituation alle fünf Jahre zu überprüfen.

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