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Elektronische Patientenakte
Ein digitaler Überblick über Gesundheitsdaten jederzeit und überall

Seit Anfang des Jahres 2021 haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePa) zu nutzen. In einem ersten Schritt können so Ärzte oder andere Behandler über Befunde/Diagnosen, Behandlungsberichte und Therapiemaßnahmen informiert werden. Ab 2022 soll es dann auch möglich sein, weitere Dokumente, wie zum Beispiel das Zahn-Bonusheft oder Impfnachweise, zu speichern.

Die Nutzung der ePa ist freiwillig, gesetzlich Versicherte haben aber einen Rechtsanspruch darauf.

Die ePa kann über das Smartphone genutzt werden. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen stellen dafür Apps zur Verfügung. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Krankenkasse.

Weiterführende Informationen des Bundesministerium für Gesundheit und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier:

Elektronische Patientenakte
Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
Tel.
030 206732-148
Fax
030 206732-312
E-Mail
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