Seit Anfang des Jahres 2021 haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePa) zu nutzen. In einem ersten Schritt können so Ärzte oder andere Behandler über Befunde/Diagnosen, Behandlungsberichte und Therapiemaßnahmen informiert werden. Ab 2022 soll es dann auch möglich sein, weitere Dokumente, wie zum Beispiel das Zahn-Bonusheft oder Impfnachweise, zu speichern.
Die Nutzung der ePa ist freiwillig, gesetzlich Versicherte haben aber einen Rechtsanspruch darauf.
Die ePa kann über das Smartphone genutzt werden. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen stellen dafür Apps zur Verfügung. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Krankenkasse.