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Bundestag beschließt Pflegereform – Was ändert sich?

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die Pflegereform beschlossen. Entlastung von Pflegebedürftigen, Tariflöhne für Pflegekräfte, bundeseinheitlicher Personalschlüssel, Finanzspritze vom Bund – diese Neuregelungen sollen ab 2022 greifen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Um Pflegebedürftige zu entlasten, zahlt die Pflegeversicherung bei einer vollstationären Versorgung im Pflegeheim neben dem nach Pflegegrad zugeordneten Leistungsbetrag einen weiteren Zuschlag. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegeversicherung 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils[1], im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent. Bezogen auf den bundesdurchschnittlichen aktuellen Eigenanteil in Höhe von 911 EUR sieht die Entlastung wie folgt aus:

 1 Eigenanteil für die reine Pflege ohne Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition in den Einrichtungen

Pflegereform 2021 - Entlastung durch Reform - Tabelle
  • Die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege werden um 5 Prozent erhöht.
Pflegereform 2021 - Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege - Tabelle
  • Der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent angehoben (2021: 1.612 EUR, ab 1.1.2022: 1.774 EUR). Weiterhin wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt. Diese Übergangspflege soll genutzt werden, falls nach einer Krankenhausbehandlung eine Pflege zu Hause oder eine Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.
  • Ab dem 1. September 2022 können nur noch solche Pflegeeinrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens nach Tarif bezahlen. Außerdem wird künftig in den Pflegeeinrichtungen ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel gelten. Der Personalbedarf jedes Heimes wird dann anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur mit einem neuen Personalbemessungsverfahren berechnet.
  • Zur Finanzierung der Pflegeleistungen wird die Pflegeversicherung ab 2022 einen pauschalen Bundeszuschuss jährlich in Höhe von 1 Milliarde Euro erhalten. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte (2021: 3,3 %, ab 2022: 3,4 %).

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann rufen Sie uns an unter 030 206732-148.

Pflegereform 2022
Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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030 206732-148
Fax
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