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Corona-Zuschlag in der Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte ab 1.1.2022

Privat Krankenversicherte müssen in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 einen befristeten Corona-Zuschlag zahlen. Grund sind die Mehrausgaben der Pflegeversicherung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Damit sollen außerordentliche Aufwendungen der Einrichtungen finanziert werden, wie z.B. Ausgleich für die geringere Belegung von Pflegeeinrichtungen, zusätzlicher Personalbedarf, Schutzausrüstungen des Pflegepersonals und Corona-Tests.

Lesen Sie auf der Homepage des PKV Verbandes, wer vom Corona-Zuschlag betroffen ist, wie hoch der Zuschlag ist, wie sich der Corona-Zuschlag berechnet und wie sich der Arbeitgeber beteiligt.

Bei Fragen rufen Sie uns an unter 030-206732-148.