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Aktuelles zur gesetzlichen Rentenversicherung
Praktische Hinweise zu den Änderungen verschiedener Rechengrößen in 2022

In diesem Jahr bieten sich interessante Vorteile für die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung durch folgende Punkte:

1.    Die diesjährige Senkung der Beitragsbemessungsgrenze und

2.    des Durchschnittsentgeltes sowie

3.    der Beibehaltung der verhältnismäßig hohen Freigrenze bei Hinzuverdiensten zu vorgezogenen Altersrenten.

In einer aktuellen Stunde der IPV-Akademie am 26.04.2022 möchten wir Sie zu den diesen Punkten ausführlich informieren.

Thema/Kategorie

1. Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze

Jahr für Jahr ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grenze wird dabei im Verhältnis des Bruttolohnzuwachses des Vorjahres (2021) zum Vorvorjahr (2020) angepasst. Pandemiebedingt gab es in diesem Zeitraum im Bundesdurchschnitt keine Lohnerhöhungen. Tatsächlich wurden sogar durchschnittlich sinkende Löhne registriert.

In der Folge ist die jährliche Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung von vormals 85.200 EUR im Jahr 2021 auf nun 84.600 EUR im Jahr 2022 gesunken. Durch die gewollte Anpassung der Renten in den neuen Bundesländern an die Renten der alten Bundesländer bis zum Jahr 2025, wurde die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) von der Bruttolohnentwicklung allerdings entkoppelt und an einen sich jährlich annähernden Faktor geknüpft. Somit steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern von 80.400 EUR (2021) auf nun 81.000 EUR, trotz auch dort gesunkener Löhne.

Unmittelbare Folgen haben diese Änderungen auf die höchstmöglichen zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für freiwillig Beitragszahlende.

Lebensplanung - Journal online 01-2022

Monatlicher Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung:

in den alten Bundesländern (und für alle freiwillig Beitragszahlenden)

1.311,30 EUR (- 9,30 EUR zum Vorjahr)

in den neuen Bundesländern

1.255,50 EUR (+ 9,30 EUR zum Vorjahr)

2. Niedrigeres Durchschnittsentgelt

Auch das Durchschnittsentgelt als Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dynamisch. Es ist jährlich entsprechend der Entwicklung der statistischen Bruttolöhne anzupassen. Aufgrund der Corona-Krise hat sich auch dieser Wert verringert. Lag das Durchschnittsentgelt im Jahr 2020 noch bei 39.167 EUR und das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2021 bei 41.541 EUR, wird im Jahr 2022 der vorläufige Wert mit 38.901 EUR angegeben. Trotz der sich nähernden Ost-West-Rentenangleichung (s. o.) ist das Durchschnittsentgelt auch in den neuen Bundesländen gesunken. Betrug es im Jahr 2021 noch vorläufig 39.338 EUR, beträgt der Wert jetzt 37.333 EUR.

Das Durchschnittsentgelt ist vor allem für die Ermittlung der jährlichen Entgeltpunkte entscheidend, aber auch für die Berechnung einer möglichen Ausgleichszahlung eines Rentenabschlages bei Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente.  

  • Entgeltpunkte

Die Höhe einer gesetzlichen Rente ist im Wesentlichen von der Summe der erarbeiteten Entgeltpunkten (EP) abhängig. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Arbeitsentgelt (im Jahr 2022 in Höhe von 38.901 EUR) erhält man einen Entgeltpunkt. Ist das Arbeitsentgelt geringer oder höher, werden Entgeltpunkte anteilig bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze gutgeschrieben (2022: 84.600 EUR ≙ 2,1748 EP).

Die Rentenhöhe ergibt sich dann aus der Multiplikation der ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem jeweils aktuellen Rentenwert. Dieser beträgt seit dem 01.07.2020 in den alten Bundesländern 34,19 EUR.

Durch die Senkung des Durchschnittsentgeltes ergibt sich folglich bei unverändertem Verdienst eine höhere Rente!

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Bei einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 50.000 EUR lassen sich beispielsweise folgende Werte ermitteln:

Tabelle Entgeltpunkte Journal online 01-2022
  • Ausgleichsbeiträge

§ 187a SGB VI ermöglicht den Ausgleich des Rentenabschlags bei einer vorgezogenen Altersrente durch die Zahlung freiwilliger Beiträge. Der Beitrag kann anteilig oder gestaffelt geleistet werden.

Grundlage der Berechnungen sind die gültigen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Beitragszahlung. Der Beitrag ermittelt sich durch Multiplikation der Summe der abgeschlagenen persönlichen Entgeltpunkte, dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und dem aktuellen Durchschnittsentgelt in Abhängigkeit des Abschlags.

Da das Durchschnittsentgelt im Jahr 2022 geringer als im Jahr 2021 ist, fallen bei gleicher Rente auch die Ausgleichsbeiträge geringer aus.

Soll beispielsweise eine nach 9 % Abschlag um 170,95 EUR verminderte Altersrente (entspricht 5 Entgeltpunkten) ausgeglichen werden, wird der Beitrag über folgende Formel ermittelt:

Formel Ausgleichsbetrag

Somit ergibt sich eine Ausgleichszahlung im Jahr 2022 in Höhe von 39.755,97 EUR. Im vergangenen Jahr wären für den Ausgleich 42.453,99 EUR nötig gewesen. Der Beitragsvorteil liegt in diesem Jahr somit bei 2.698,02 EUR!

Eine Ausgleichszahlung verpflichtet jedoch nicht dazu, die Rente auch in Anspruch zu nehmen. Wird die Rente zu einem späteren Zeitpunkt bezogen, erhöht sich diese dann entsprechend der getätigten Zahlung.

3. Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente

Wie in den vergangenen beiden Jahren gilt auch für das Jahr 2022 eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Anstelle von üblicherweise 6.300 EUR ist in diesem Jahr ein Hinzuverdienst in Höhe von 46.060 EUR möglich. Erst Entgelte, die diese Grenze überschreiten, werden zu 40 % auf die Altersrente angerechnet.

Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Diejenigen, die ihren Renteneintritt sowieso für dieses Jahr oder Anfang des nächsten Jahres geplant haben, sollten prüfen, ob Sie neben der fortlaufenden Beschäftigung sofort eine Altersrente beziehen können.

 

Für Mitglieder ist das Online-Seminar der IPV-Akademie am 26. April 2022 kostenlos. Melden Sie sich an unter www.ipv.de/veranstaltungen.

 

Dieses Online-Seminar ist so konzipiert, dass wir auf ausgewählte Themen eingehen möchten, die aus Ihrem Teilnehmerkreis kommen. Senden Sie nach Anmeldung zu dem Online-Seminar und der erhaltenen Teilnahmebestätigung Ihre Fragen bis zum 19. April 2022 an uns.

Dienstag
26
April 2022
abgelaufen
10:30 Uhr - 11:30 Uhr

Dieses Seminar behandelt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der (Alters-)Vorsorge. Es werden Änderungen verschiedener Rechengrößen, die die Versorgung im Alter beeinflussen, besprochen. Die Auswirkungen der neuen Umstände werden durch beispielhafte Beispielberechnungen verdeutlicht.

Veranstaltungsdetails

Thema/Kategorie

Bildungszeit

60 Weiterbildungsminuten
60
Info
gut beraten

Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“.Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie {{WBP}} Weiterbildungsminuten.

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