Die betriebliche Altersversorgung ist für Unternehmen ein hervorragendes Instrument der Personalpolitik zur Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften. Allerdings treffen den Arbeitgeber hierbei Beratungs- und Informationspflichten und bei unsachgemäßer Einrichtung können Haftungsrisiken entstehen.
Der neu aufgelegte und aktualisierte IPV-Report „Keine Berührungsangst vor betrieblicher Altersvorsorge“ erläutert, wann welche Beratungs- und Informationsplichten von wem zu erfüllen sind. Er zeigt mögliche Haftungsrisiken auf und stellt Vermeidungsstrategien dar.
Mit Hilfe des IPV-Reports und professioneller Beratung können mögliche Berührungsängste genommen und eine haftungsarme betriebliche Altersvorsorge umgesetzt werden.
Fordern Sie sich Ihr Exemplar an unter: publikationen@ipv.de oder telefonisch unter 030 206732-130.