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IPV-Report Berufsunfähigkeit
Seien Sie umsichtig! Es kann jeden treffen.

Die Vorsorgeplanung ist ein bedeutender Baustein der eigenen Zukunftssicherung. Zumeist wird als erstes bei der Planung an die Altersvorsorge gedacht. Bis jedoch die Altersgrenze und der wohlverdiente Ruhestand erreicht sind, ist es ein langer Weg. Auf diesem Weg, auf dem sich zumeist um das Berufs- und Familienleben oder die Ausübung von Hobbys gekümmert wird, können eine Menge Gefahren das Ziel der finanziellen Unabhängigkeit gefährden oder sogar zerstören. 

Daher gilt bei der Vorsorgeplanung stets, zuerst diese finanziellen Risiken abzusichern und sich danach der Altersvorsorge zu widmen.

Thema/Kategorie

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Berufsunfähigkeit kann jeden Treffen, egal welcher Beruf!

Es gilt: Risikovorsorge vor Altersvorsorge

Die Empfindungen, die hervorgerufen werden bei dem Gedanken, dass das Berufsleben plötzlich endet, werden häufig als lästig oder überflüssig wahrgenommen. Wird man sich jedoch der finanziellen Folgen für den Fall der Einstellung des Berufes bewusst, sowohl für die aktuelle monetäre Situation als auch deren Auswirkungen auf den Aufbau der Altersvorsorge, führt dies unmittelbar zu dem Wunsch, einen solchen Engpass zu  ermeiden.
Weiterhin wird das Risiko, berufsunfähig zu werden, immer noch als eher gering eingeschätzt, da man sich im Allgemeinen jung, gesund und  kräftig fühlt. Aber Berufsunfähigkeit ist kein abstraktes Risiko, sondern vielfach Realität. Im Schnitt wird jeder vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Dieser Wert bleibt selbst bei Fortschreiten der Digitalisierung konstant. Zwar wechseln in diesem Prozess viele vermehrt körperliche Tätigkeiten hin zu vermeidlich ungefährlicheren computerunterstützten Beschäftigungen, gleichzeitig verschieben sich jedoch die Ursachen der Berufsunfähigkeit. Spielten vormals eher physische Gründe eine Rolle, sind es nun eher psychische Ursachen.


Somit ist für jeden, der im Berufsleben steht, ein entsprechender finanzieller Schutz elementar und unverzichtbar.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen die bisherige berufliche Tätigkeit voraussichtlich langfristig nicht mehr voll ausgeübt werden kann. Oft gilt dies bereits ab einer Einschränkung von 50 %, bezogen auf die  tägliche gewöhnliche Arbeitszeit.

Kann gar keiner Tätigkeit mehr nachgegangen werden, liegt sogar Erwerbsunfähigkeit vor.

Klar abgegrenzt ist dies von anderen Begriffen, wie einer Krankheit, deren Einschränkung in der Regel temporär ist. Eine Schwerbehinderung wird definiert mit der Einschränkung von typischen Fähigkeiten einer Person im gleichen Lebensalter. Ebenso bedeutet eine Pflegebedürftigkeit nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit.

Jeder Vierte wird berufsunfähig – Ursachen von Berufsunfähigkeit in Deutschland

Grafik Berufsunfähigkeit 2022
Quelle: Morgan & Morgan Pressemitteilung vom 05. Mai 2021

Absicherung durch gesetzliche Versorgungssysteme

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für die Geburtsjahrgänge ab 1961 überhaupt keinen finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. Nur für den härteren Fall einer Erwerbsunfähigkeit wird eine Rente geleistet. Diese beträgt aktuell im Schnitt ca. 850 EUR. Ist jedoch noch ein Restleistungsvermögen von mindestens drei Stunden täglicher Arbeit vorhanden, wird, wenn nicht mehr als 6 Stunden täglich gearbeitet werden kann, nur die Hälfte geleistet.

Freiberufler, die Mitglied eines Versorgungswerkes sind, haben mitunter einen Leistungsanspruch bei Berufsunfähigkeit. Jedoch ist der Begriff der Berufsunfähigkeit in den Satzungen von Versorgungswerken oft sehr spezifisch verfasst. So liegt Berufsunfähigkeit oft nur bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit hinsichtlich der jeweiligen, konkret versicherten Tätigkeit vor.

Voraussetzung hierfür ist durchweg die Nichtausübung der berufsspezifischen (und entsprechend versicherten) Erwerbstätigkeit, in der Regel verbunden mit der Rückgabe/Verzicht der Bestallung oder Zulassung. Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit geleistet wird oder ob eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit möglich ist, wird im einzelnen Versorgungswerk festgelegt.

Finanzielle Folgen

Da aus den gesetzlichen Vorsorgesystemen meist mit keiner (ausreichenden) Hilfe zu rechnen ist, lässt sich das finanzielle Risiko leicht ermitteln. Das persönliche Einkommen wird mit der Anzahl der Jahre bis zum regulären Renteneintritt multipliziert.

Dieses zur Verfügung stehende Einkommen ist auch oft die einzige Einkunftsquelle. Mit ihr werden sämtliche primäre Bedürfnisse und Konsumwünsche befriedigt. Nicht zu vergessen ist, dass hiermit auch die Altersversorgung angespart wird. Bezieht man eventuell fehlende Rentenleistungen im Alter mit ein, erhöht sich das Risikopotenzial noch weiter.

Die Absicherung dieser Finanzkraft ist daher existenzsichernd. Auf einen entsprechenden Versicherungsvertrag sollte daher nicht verzichtet werden.

Beispiel BU - Illustration

Beispiel:

Ein 30-Jähriger mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 50.000 EUR geht ohne Berufsunfähigkeitsversicherung ein Risiko in Höhe von 1.850.000 EUR (37 weitere Berufsjahre x 50.000 EUR) ein.
Die fast 2 Millionen EUR sind in den meisten Fällen sicherlich nicht anderweitig abzufangen.

Der Versicherungsvertrag

In welchem Alter sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

So früh wie möglich.

Es empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren, möglichst zu Beginn der beruflichen Tätigkeit, abzuschließen. Vorteilhaft ist dies, da der Versicherungsbeitrag dann auf Dauer geringer ausfällt. Je jünger man ist, desto gesünder ist man im Regelfall, was sich positiv bei der Gesundheitsprüfung
auswirkt.

Wird ein Berufsunfähigkeitsschutz beispielsweise sogar bereits als Schüler vereinbart, bleibt diese günstige  Risikoklasse für die gesamte Vertragslaufzeit erhalten. Die spätere Ausübung einer riskanteren Tätigkeit führt nicht zu entsprechenden Zuschlägen.

Vertraglich hinterlegte Optionen lassen später aber auch die Einstufung in eine risikoärmere Klasse, ohne erneute Gesundheitsprüfung, zu.
Natürlich ist ein Versicherungsabschluss auch möglich, wenn man schon mitten im Berufsleben steht, vor allem wenn noch kein entsprechender Schutz vorhanden sein sollte.

Gesundheitsprüfung

In aller Regel findet bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung statt, die  den Status Quo festhält. Vorhandene Leiden und Vorerkrankungen können zur Ablehnung des Versicherungswunsches führen oder, dass deren Folgen von der Leistung ausgeschlossen werden. Ohne eine
Gesundheitsprüfung wären die Versicherungstarife schwerer zu kalkulieren und würden insgesamt zu höheren Beiträgen führen.

Die Fragen beziehen sich zumeist auf die gesundheitliche Vorgeschichte der letzten fünf Jahre, für stationäre Behandlungen auch über einen längeren Zeitraum. Neben Angaben zu Körpergröße und Gewicht wird nach der regelmäßigen Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente gefragt. 

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer vollständig und wahrheitsgemäß. Schlimmstenfalls droht im Leistungsfall, bei der Überprüfung der Angaben durch den Versicherer, die Verweigerung der Leistung.

Verbessert sich der Gesundheitszustand während der Vertragslaufzeit und ist eine Erkrankung ausgeheilt, kann dies mit entsprechender Prüfoption in einem Vertrag aber auch zur Streichung eines Ausschlusses oder eines Risikozuschlages führen.

Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung können teilweise vereinfachte Fragen gestellt werden oder auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung verzichtet werden. In Kollektiven vieler zu versichernder Personen können nämlich entsprechende Risiken besser aufgefangen werden. Oft reicht dann eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers aus, in der dieser bestätigt, dass der zu versichernde Arbeitnehmer in den letzten Jahren nicht länger als vier Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war, er von keiner Eingliederungsmaßnahme betroffen war und ihm keine Kenntnis über eine bestehende Behinderung vorliegt.

Risikogruppe

Die berufliche Tätigkeit beeinflusst die Berufsunfähigkeitsversicherung ungemein. Je nachdem, wie risikohaft die Ausübung einer bestimmten Beschäftigung ist, wird diese einer Risikogruppe zugeteilt. Die Differenzierung des Berufsrisikos wird anhand der körperlichen und psychischen Belastung vorgenommen.
Weiterhin kann die Ausübung einiger Freizeitaktivitäten das subjektive Wagnis einer Berufsunfähigkeit beeinflussen.

Höhe und Dauer des Versicherungsschutzes

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte im Idealfall der Höhe des Nettoeinkommens so nah wie möglich kommen. Jedoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente mindestens die laufenden Kosten decken können. Dies sind beispielsweise Mietkosten oder Kreditraten, Versicherungen, Mobilitätskosten, Lebensmittel und weitere.
Bei der Dauer des Versicherungsschutzes muss unterschieden werden zwischen der Dauer des Risikoschutzes und der des Leistungsbezugs.

Dabei sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Risikoeintritt mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt, im Idealfall natürlich bis zum geplanten Rentenbeginn, absichern. Die Leistung sollte möglichst bis zur Regelaltersgrenze andauern. So wird vermieden, dass im Falle einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit eine Versorgungslücke aufgrund fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen für einen vorzeitigen Altersrentenbezug entsteht.

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Vier Faktoren beeinflussen die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vertragsgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit können durch eine Berufsunfähigkeitsrente und/oder die Beitragsbefreiung zu einer Lebensversicherung abgesichert werden. Die Rente kann dabei als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein für eine Versicherung mit einem anderen Hauptzweck vereinbart werden. Dies könnten beispielsweise eine Renten-, Lebens- oder Risikolebensversicherung sein.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich ist jedoch eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu bevorzugen, mit der ausschließlich das BU-Risiko abgedeckt wird. Dies schließt aus, dass der Versicherungsschutz verloren geht, falls man die Lebensversicherung aus finanziellen Gründen nicht mehr bezahlen kann. Denn dann würde automatisch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei gestellt. Dieser Fall kann durch eine eigenständige Versicherung ausgeschlossen werden. Dennoch ist zu jedem Altersvorsorgevertrag ein Berufsunfähigkeitszusatzschutz empfehlenswert, der für den Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung der Hauptversicherung bis zur Fälligkeit übernimmt. Dann ist auch im Falle der Berufsunfähigkeit die Altersversorgung nicht gefährdet. Generell kann der Berufsunfähigkeitsschutz auch in anderen Altersvorsorgeprodukten abgesichert werden:

Basis-Rentenversicherung

Eine Basis-Rentenversicherung zeichnet sich insbesondere durch ihre steuerliche Förderung aus und dient grundsätzlich der Altersvorsorge. Es lässt sich ein Berufsunfähigkeitsschutz einbauen. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitragsanteil für den Berufsunfähigkeitsschutz geringer als 50 % ist. 

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist theoretisch auch im Rahmen einer Basis-Rentenversicherung vorstellbar. Jedoch wird im Versicherungsfall eine Rentenleistung dann lebenslang gezahlt. Durch die ungewöhnliche Leistungsdauer wird allerdings der Beitrag vergleichsweise hoch sein.

Riester-Rente

Ein eigenständiger Berufsunfähigkeitsschutz ist im Rahmen der Riester-Rente nicht möglich. Als  Ausatzbaustein ist der Beitragsanteil gesetzlich auf 15 % beschränkt. Dadurch ist natürlich nur eine niedrige Rente zu erzielen. Sicherlich kann aber eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit ermöglicht werden.

Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Nach der gesetzlichen Definition der betrieblichen Altersvorsorge ist die Absicherung der Invaliditätsversorgung gegeben. In der betrieblichen Altersvorsorge lässt sich die Berufsunfähigkeit
als eigenständiges Produkt absichern. Das Zusatzprodukt für die Beitragsfreistellung zu einer Lebens- und Rentenversicherung sollte aber möglichst immer vereinbart werden.

Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass ganze Mitarbeiterbestände eines Unternehmens geringere Beiträge zu leisten haben. Durch eine mitunter vereinfachte Risikoprüfung haben auch Personen mit Vorerkrankungen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie über andere Wege nicht erlangen könnten.

Wichtige Optionen des Versicherungsvertrages

Nachversicherungsgarantie

Viele Entwicklungen des Lebens lassen sich bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vielleicht noch nicht voraussehen. Mit einer Nachversicherungsgarantie kann bei verschiedenen Ereignissen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes), aber auch bei sprunghaften Einkommenssteigerungen oder bei einem Berufswechsel der Versicherungsschutz flexibel angepasst werden. Und das meist ohne erneute Gesundheitsprüfung oder gänzlich ohne Risikoprüfung. So fallen beispielsweise auch ab Vertragsabschluss neu aufgetretene Krankheiten oder die Ausübung risikobehafteter Tätigkeiten oder Hobbys unter den vollen Versicherungsschutz.

Unter Umständen ist auch eine Anpassung ohne Anlass möglich.

Einkommenssteigerungen lassen sich auch durch Dynamiken einfangen. Diese können häufig aber nur die inflationsbedingte Geldentwertung ausgleichen.

Verweisungsmöglichkeiten

Voraussetzung für die Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist, dass die verwiesene Tätigkeit der Ausbildung, den Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei einer konkreten Verweisung kann dem Versicherten ein freier, den Kriterien entsprechender, Arbeitsplatz aufgezeigt werden. Dagegen muss bei einer abstrakten Verweisung keine bestimmte freie Stelle benannt werden. Allerdings muss die Tätigkeit der Berufsausbildung und den gewohnten sozialen Lebensumständen entsprechen.

In aller Regel wird im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Zur Absicherung der Arbeitskraft ist die Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich die passendste. Sollte jedoch aufgrund verschiedener Umstände ein entsprechender Versicherungsschutz
nicht möglich sein, bieten sich andere Produkte als Alternative an.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung erst, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen keinerlei Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden pro Tag mehr nachgehen kann.

Vorteilhaft ist, dass der Versicherungsbeitrag niedriger als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist und Berufsgruppen versicherbar sind, die sonst keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten könnten. Die Gesundheitsprüfung verläuft analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet somit erst, wenn das Arbeiten (fast) nicht mehr möglich ist. Sie ist jedoch eine sinnvolle Absicherungsmöglichkeit für Berufsgruppen, die nicht in einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden können.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn im Versicherungsvertrag definierte Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel Sehen, Gehen oder Sprechen durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverlust wegfallen. Die weitere Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist unerheblich. Auch ist der Beitrag relativ gering und Personen mit psychischen Vorerkrankungen sind leichter versicherbar.

Allerdings ist eine Erkrankung oder die Folgen eines Unfalls ohne den Verlust einer der Grundfähigkeiten nicht versichert. Somit ist diese Absicherungsform keine wirkliche Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, durchaus aber eine sinnvolle Ergänzung.

Unfallversicherung

Unter 10 % der Fälle von Berufsunfähigkeit lassen sich auf Unfälle zurückführen. Eine Unfallversicherung leistet nach Definition, wenn der Versicherte durch ein plötzliches, unvorhergesehenes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist nicht relevant und Vorerkrankungen sind weniger erheblich. Kein Versicherungsschutz wird hingegen bei Erkrankung oder Kräfteverfall (90 % der Berufsunfähigkeitsfälle) gewährt. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sind nicht abgesichert. Weiterhin sind hohe Risiken in Beruf und Hobby nicht versicherbar.

Dread-Disease-Versicherung

Versicherungsleistungen einer Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Vorsorge) werden erbracht, wenn beim Versicherten die im Versicherungsvertrag definierten schweren Erkrankungen, wie zum Beispiel Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankung eintreten. Hier sind auch Berufsgruppen versicherbar, die keinen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz erhalten. Ferner ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit irrelevant. Die Versicherungsleistung wird gewöhnlich einmalig erbracht.

Allerdings findet meist eine ähnliche Gesundheitsprüfung wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung statt und es besteht keine Absicherung des höchsten Risikos, nämlich der psychischen Erkrankung. Folglich ist es nur eine Alternative für Versicherte, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten.

Warum sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt
Warum sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt.

IPV-Versorgungsanalyse für Mitglieder

In der IPV-Versorgungsanalyse werden die persönlichen Umstände wie die berufliche und familiäre Situation erfasst, um im nächsten Schritt die Risiken abschätzen und gewichten zu können. Die Analyse bietet einen Überblick über die persönliche Versorgungssituation. So kann genauer eingeschätzt werden, ob die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen ausreichen.

Die IPV-Versorgungsanalyse ist eine Veranschaulichung zum Zeitpunkt der Berechnung. Die persönliche Situation sowie die wirtschaftlichen und gesetzlichen Bedingungen können sich ständig ändern. Wegen des Verzichts auf die Eingabe eines  Rentenanpassungssatzes, der Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie Prognosen der Wertsteigerungen bereits vorhandener Versorgungsbausteine empfehlen wir, die finanzielle Versorgungssituation spätestens alle fünf Jahre überprüfen zu lassen.

Gerne können Sie sich zu weiteren Fragen an Ihren persönlichen Finanzberater unserer Kooperationspartner wenden, der Ihnen auch spezielle Tarife mit IPV-Sonderkonditionen vorstellen kann.

Zur individuellen Vorsorge können Sie sich auch an unsere IPV-Berater wenden unter der Telefonnummer 030 206732–140 oder per E-Mail an info@ipv.de.

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