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So hat man gut Lachen – Wenn der Chef die Zahnreinigung bezahlt

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bieten keinen Rundumschutz und Versicherte müssen zum Teil erhebliche Zuzahlungen leisten. Daher erfreuen sich private Krankenzusatzversicherungen immer größerer Beliebtheit. Wäre es da nicht toll, wenn der Chef die private Zusatzversicherung bezahlt?

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) kann der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter ein Angebot zu einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge machen: Von Vorsorgeuntersuchungen über Kostenerstattung beim Zahnersatz und professioneller Zahnreinigung, bis hin zum Wahlarzt im Krankenhaus.

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Erfolgsmodell betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die bKV ist eine durch den Arbeitgeber organisierte und meist auch finanzierte Krankenzusatzversicherung. Rund 18.200 Unternehmen haben Ende 2021 ihren Beschäftigten eine bKV angeboten. Damit hat sich die Zahl der Unternehmen in den letzten Jahren mehr als vervierfacht. Somit steigt auch die Zahl der Beschäftigten kontinuierlich, die von einer solchen Krankenzusatzabsicherung profitieren. Am Ende des Jahres 2021 hatten rund 1,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland eine bKV.

Entwicklung bKV bis 2022 - PKV-Verband
So hat man gut Lachen

Vorteile für Arbeitnehmer durch eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Eine vom Arbeitgeber angebotene bKV bietet einen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeiten und mit Einschluss aller Vorerkrankungen. Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt. Die Leistungen aus der bKV sind für Arbeitnehmer steuerfrei. Auch Angehörige können häufig gegen eigenen Beitrag mitversichert werden und somit ebenfalls diese Gesundheitsleistungen nutzen.

Mit einer bKV werden Fachkräfte an das Unternehmen gebunden

Für Arbeitgeber ist das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge eine der wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter.  Auch vielen Beschäftigten ist die Möglichkeit der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger und wertvoller als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers. Schon frühere Umfragen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben ergeben, dass Beschäftigte ein Angebot einer bKV einem Jobticket oder einem Firmenwagen den Vorzug geben. Mittlerweile würde sich jeder vierte Arbeitnehmer durch das Angebot einer bKV bei der Auswahl eines neuen Arbeitgebers positiv beeinflussen lassen.

Damit wird sehr deutlich, dass die bKV zu einem immer wichtigeren Instrument gegen den Fachkräftemangel wird. Denn aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung wird sich der Fachkräftemangel immer stärker bemerkbar machen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat vorausberechnet, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den kommenden zehn Jahren um 3,9 Millionen Personen sinken wird. Daher ist es für Arbeitgeber enorm wichtig, gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen zu binden und deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu engagieren, zeigt sich in den immer weiter zunehmenden Angeboten einer bKV.

Funktionsweise der betrieblichen Krankenversicherung

Die bKV ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung oder teilweise auch Privaten Krankenversicherung und kann aus „Bausteinen“ oder „Budgets“ entsprechend den Bedürfnissen der Unternehmen und Beschäftigten zusammengesetzt werden. Sie soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die Krankenkassen nicht oder nur teilweise erstatten wie beispielsweise Zahnersatzkosten, Heilpraktiker, Sehhilfen, Prophylaxeleistungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus. Der große Vorteil einer arbeitgeberfinanzierten bKV ist die Aufnahme von allen Beschäftigten ohne Wenn und Aber. Durch den Entfall von Gesundheitsfragen kann es nicht zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder Ablehnungen kommen. Damit können auch vorerkrankte Mitarbeiter in den Genuss des Versicherungsschutzes kommen. Möglich wird dies dadurch, dass der Arbeitgeber den Beitritt zur bKV nicht den einzelnen Beschäftigten überlässt, sondern seine gesamte Belegschaft oder objektiv gebildete Teilgruppen im Ganzen zur bKV anmeldet.

Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind steuerfrei

Seit 2020 sind Beiträge von Arbeitgebern für eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge (Jahr 2022: 50 EURO) wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Zuwendung darf allerdings ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt werden. Ein Geldzuschuss eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter zum Abschluss eines Versicherungsvertrages wäre weiterhin zu versteuernder Barlohn.

Fazit

Die Gesundheitserhaltung der Beschäftigten sowie die Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen wird für Arbeitgeber zunehmend wichtiger und nimmt mittlerweile einen hohen Stellenwert ein. Die betriebliche Krankenversicherung sollte Teil einer vorausschauenden Personalpolitik sein. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer bKV!

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Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch telefonisch unter 030 206732-148 zur Verfügung.

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Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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