Zum 01. Januar 2021 wird die neue Grundrente eingeführt. Ziel ist es, Personen, die ein Leben lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, eine angemessene Versorgung zu gewähren. Jemand, der jahrzehntelang gearbeitet hat, soll auch bei unterdurchschnittlichem Verdienst bessergestellt sein als jemand, der beispielsweise gar nicht gearbeitet hat. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Menschen gerichtet sein, die Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt haben. Die Grundrente ist keine neue eigenständige Rentenart, wie beispielsweise die Regelaltersrente oder die Rente für langjährig Versicherte, sondern wird als Zuschlag zur eigentlichen Altersrente gewährt. Sowohl Neurentner als auch Menschen, die bereits eine Rente beziehen, können die Grundrente erhalten. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird voraussichtlich ab Juli 2021 geleistet werden.
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