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Pflege FAQs

Artikel aus dem Report "Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen"

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden? Was passiert, wenn zu wenig Einkommen zur Verfügung steht? Wann muss grundsätzlich Elternunterhalt geleistet werden?
Hier finden Sie die Antworten!

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden?

Pflegebedürftigkeit ist nicht allein auf ein hohes Alter beschränkt, 488.000 Pflegebedürftige sind jünger als 65. Setzt man die Zahl aber ins Verhältnis zu der entsprechenden Altersgruppe in der Gesamtbevölkerung, liegt die Wahrscheinlichkeit im Alter bis 65 pflegebedürftig zu sein nur bei 0,7 Prozent. Je älter wir werden, desto höher ist das Risiko, dass wir auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Bei den über 85 jährigen Frauen beträgt die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit bereits 53,3 Prozent.

Was passiert, wenn zu wenig Einkommen zur Verfügung steht?

Zur Finanzierung der Pflege muss der Pflegebedürftige (und ggf. Ehepartner/in) sein Einkommen und Vermögen einsetzen. Übersteigen die anfallenden Pflegekosten diese, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt gestellt werden. Bevor das Sozialamt leistet, prüft es, ob der Pflegebedürftige sämtliches Einkommen und Vermögen für die Begleichung der Pflegekosten einsetzt.

Neben regelmäßigen Einkommen, wie z. B. gesetzliche und private Renten und Pflegegeld, zählen auch vorhandene Vermögenswerte. Dem Pflegebedürftigen steht lediglich ein Schonbetrag als Geldvermögen in Höhe von derzeit insgesamt 2.600 EUR und eine „angemessene“ Immobilie zur Verfügung, sofern er sie selbst nutzt. 

Etwa 40 Prozent der im Heim versorgten Pflegebedürftigen sind bereits auf Sozialhilfe angewiesen. Kommt das Sozialamt zu dem Ergebnis, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, wird „Hilfe zur Pflege“ gewährt.

Der Sozialhilfeträger prüft anschließend, ob er diese Unterhaltszahlungen von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückverlangen kann. Dieser sogenannte Elternunterhalt ist in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Wann muss grundsätzlich Elternunterhalt geleistet werden?

Kinder müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen sichern. 
In § 1601 BGB ist demnach grundsätzlich geregelt, dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Somit sind Schwiegerkinder von der Unterhaltspflicht ausgeschlossen, jedoch ist es möglich, dass deren Einkommen bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Kindes des Pflegebedürftigen berücksichtigt wird. Eltern haben allerdings nur Anspruch auf Unterhalt, sofern sie bedürftig sind. Vor einem Sozialhilfe­regress hat das Sozialamt die Bedürftigkeit geprüft und bereits bestätigt. 

Grafik Wahrscheinlichkeit Pflegebedürftigkeit Report