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IPV-Report - Wann müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen

Artikel aus dem IPV-Journal online 02-2017

 

Hat ein Pflegebedürftiger „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt beantragt, prüft der Sozialhilfeträger, nach grundsätzlicher Bewilligung, ob er die Leistung von den Kindern des Pflegebedürftigen zurückverlangen kann. Der aktualisierte IPV-Report veranschaulicht mit Beispielrechnungen unter anderem die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen und des Schonvermögens sowie die steuerliche Absetzbarkeit eines geleisteten Pflegeunterhalts. 

IPV-Report "Wann müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen"

Titel IPV Report: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen 2017
IPV-Report "Wann müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen?"

IPV-Report "Wann müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen?"

IPV Report: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen (01/2017)
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