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Die Rolle der privaten Krankenversicherung in unserem Gesundheitssystem

Artikel aus dem IPV-Journal online 02-2017

PKV als Innovationsmotor, Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt und hohe Qualität der medizinischen Versorgung.

In Deutschland haben alle Patienten Zugang  zu einer umfassenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. Internationale Studien bescheinigen dabei eine hohe Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Dafür sorgt das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV). Dabei tragen Privatversicherte maßgeblich zu einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung bei. Nicht nur Ärzte, sondern auch Krankenhäuser, Physiotherapeuten oder andere Behandler  profitieren in immer höherem Maße davon, dass sie neben gesetzlich versicherten Patienten auch Privatversicherte behandeln können. Eine aktuelle Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) hat gezeigt, dass im Jahr 2015 dem deutschen Gesundheitssystem 12,63 Milliarden Euro allein durch die Existenz der Privaten Krankenversicherung zusätzlich zur Verfügung gestanden hat. Das heißt: Gäbe es keine Privatpatienten würde dieser Mehrumsatz im Gesundheitssystem fehlen. Dies hätte Auswirkungen auf die Investitionsmöglichkeiten der Behandler in neue medizinische Geräte oder auf die personelle Situation im Gesundheitssystem. Durchschnittlich mehr als  50.000 Euro würden nach Berechnungen des WIP jedem niedergelassenen Arzt in Deutschland  jährlich fehlen. Somit könnte eine Praxis ca. 2 Arzthelfer/innen nicht mehr beschäftigen, wodurch nach Meinung  der Ärzte mit vielen Praxisschließungen zu rechnen wäre.

Privatversicherte tragen maßgeblich dazu bei, das hohe Versorgungsniveau in unserem Gesundheitssystem sowie den medizinischen Fortschritt zu sichern. Neben den Zahlen des WIP bestätigt diese Aussage eine weitere im Mai veröffentlichte Studie der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband), welche die Abrechnung der ärztlichen Leistungen für die Behandler gegenüber den Privatpatienten vornehmen. Diese Studie besagt, dass die rund 11 Prozent der Privatversicherten ca. 24 Prozent der ambulanten Jahresumsätze verursacht hätten. Würde dieser Finanzierungsanteil wegfallen, würde die medizinische Versorgung in allen Sektoren des Gesundheitssystems sehr wahrscheinlich auf einem niedrigeren Niveau als bisher stattfinden.

Auswirkungen auf den ambulanten Versorgungsbereich

Im ambulanten Sektor sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Budgetierung begrenzt. Des Weiteren kommt eine niedrigere Vergütung der medizinischen Leistungen für gesetzlich Versicherte durch entsprechende Abrechnungssysteme der GKV wie z. B. dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM, im zahnärztlichen Bereich BEMA) zustande. Ohne die deutlich höhere Vergütung der medizinischen Leistungen für Privatversicherte durch die GOÄ und dem damit einhergehenden Mehrumsatz im ambulanten Sektor könnten einige Praxen nicht existieren und wichtige Investitionen in die technische und personelle Praxisausstattung, von denen auch GKV-Patienten profitieren, würden unterbleiben. Die Qualität der Versorgung wird aber nicht nur von der Praxisausstattung bestimmt. Auch, dass die medizinische Versorgung dem Stand der "ärztliche Kunst" entspricht, ist entscheidend für die Versorgungsqualität. Der Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV trägt wesentlich dazu bei, dass GKV-Patienten schneller als Patienten in Ländern mit Einheitsversicherungen Zugang zu medizinischen Innovationen erhalten. Bei neuen Behandlungsmöglichkeiten übernimmt oft die PKV eine Vorreiterrolle. Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV um versicherungsfreie Personen erzeugt den Druck auf die GKV, diese Innovation in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen. Die PKV übernimmt im dualen Krankenversicherungssystem die Rolle eines Innovationsmotors. 

Das gleiche gilt auch im zahnmedizinischen Sektor, wo in der Versorgung durch die GKV Festzuschüsse für zahnärztliche Behandlungen gelten. Hier erweisen sich die Zahnzusatzversicherungen der PKV als Innovationsversicherungen, die beispielsweise den Zugang der Patienten zu einer modernen Implantologie aber auch zu anderen hochwertigen zahnmedizinischen Behandlungsmethoden sicherstellen.

Auch im Bereich der Heilmittel (also Leistungen durch einen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden) ist ein Mehrumsatz durch die PKV zu verzeichnen. Hier jedoch ergeben sich die Mehreinnahmen nicht aus der unterschiedlichen Vergütungshöhe, sondern durch Restriktionen in der GKV. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der GKV, der sogenannte kleine Gesetzgeber, regelt indikationsabhängig welche und wie viel Leistungen die Vertragsärzte zu Lasten der Krankenkassen an Heilmitteln verordnen dürfen. Das bedeutet, dass den Ärzten die medizinischen Indikationen vorgegeben werden, bei denen sie ein entsprechendes Heilmittel wie häufig verordnen dürfen. Dies schränkt die Therapiefreiheit der Ärzte sehr stark ein.

In der privaten Krankenversicherung haben Ärzte solche Eingriffe in ihre Therapiefreiheit nicht zu fürchten, da bei der Verordnung von Heilmitteln ausschließlich die medizinische Notwendigkeit und der bestehende Versicherungsvertrag des Patienten zugrunde gelegt werden. Dadurch kommt den Privatversicherten eine umfangreichere und individuellere Heilmittelversorgung zugute, die dem Krankheitsverlauf des Einzelnen optimal entspricht.

Auswirkungen auf den stationären Versorgungsbereich

Im stationären Sektor werden die allgemeinen Krankenhausleistungen in der privaten Krankenversicherung nach dem gleichen Vergütungssystem wie in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet (Fallpauschalen-System). Daher ist der Anteil der Mehreinnahmen durch Privatpatienten mit 0,69 Milliarden Euro im Jahr 2015 vergleichsweise niedrig. Der Mehrumsatz im Krankenhausbereich kommt hauptsächlich durch Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder chefärztliche Behandlungen zustande. Diese Leistungen werden oft durch Zusatzversicherungen der PKV finanziert. Auch wenn die Mehreinnahmen der Krankenhäuser durch die Privatpatienten nicht so hoch sind, spielen sie doch eine große Rolle. Diese Einnahmen erleichtern es den Krankenhäusern eine ausreichende Personalstärke zu finanzieren. Bei zu geringer Personaldecke ist die Qualität der Behandlung und Betreuung gefährdet. Weiterhin übernimmt die PKV regelmäßig auch  innovative ambulante  Leistungen von Krankenhäusern. Diese Leistungen werden über die GOÄ abgerechnet. Durch diese Abrechnungsmöglichkeit mit den Privatpatienten erhält das Krankenhaus Mehreinnahmen, die sowohl den gesetzlich Versicherten als auch privat Versicherten zu Gute kommen. Daher leistet die PKV einen erheblichen Beitrag dazu, dass ein Krankenhaus ausreichend finanziert ist.

Schlussfolgernd profitiert jeder Bereich in unserem Gesundheitssystem von dem Bestehen der privaten Krankenversicherung und den Privatversicherten Seite an Seite mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Würde das duale System wegfallen und eine Einheitsversicherung eingeführt werden, hätte das eine starke Einschränkung der Handlungsfähigkeit von Ärzten und anderen Bereichen im Gesundheitssystem zur Folge. Der Behandlungserfolg für den Patienten würde dann immer mehr von einheitlichen staatlichen Budgetvorgaben und Leistungskatalogen bestimmt. Für die Qualität unseres Gesundheitssystems ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Dualität auf dem Versicherungsmarkt und somit die Private Krankenversicherung zu erhalten.

(Die Studie des WIP finden Sie unter www.wip-pkv.de; Die Studie des PVS-Verbandes finden Sie unter www.pvs.de)

Haben Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung oder zu den Tarifen unserer Kooperationspartner in diesem Bereich? Dann rufen Sie uns an unter 030 206732-148.

Grafik PKV
Mehreinnahmen durch Privatversicherte im Jahr 2015 Quelle: Wissenschaftliches Institut der PKV (2017)
Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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