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Wir beantworten Ihre Fragen zur Mitgliedschaft
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Wie kann ich Mitglied werden?

Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus oder senden Sie uns den Mitgliedsantrag per Mail oder Post zu. 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

E-Mailinfo@ipv.de 

Wie bin ich Mitglied geworden?

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Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft im IPV?

Mitglieder genießen alle Vorteile der IPV-Premiumvorsorge 

  • IPV-Informationsservice mit exklusivem Zugang zu Publikationen, Newslettern und kostenfreien Online-Seminaren zu Themen der Alters- und Gesundheitsvorsorge
  • IPV-Tarifvorteil mit vergünstigtem Versicherungsbeitrag bzw. höherer Versicherungsleistung
  • IPV-Rechtsauskunft zu allen Versorgungsfragen 
  • IPV-Hilfseinrichtungen bei Schicksalsschlägen
  • IPV-Gesundheitsmanager mit einem Bündel von Leistungen rund um die Gesundheit

Alle Leistungen im Detail und Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier:

Vorteile für Privatpersonen 

Vorteile für Firmen und Verbände

Schauen Sie sich unser Video an, in dem unsere Leistungen erklärt werden:

Wann wird der Mitgliedsbeitrag fällig?

Der Jahresbeitrag wird zum 01.01. eines Kalenderjahres fällig. Die Abbuchung erfolgt am 20. Januar bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag.

Sofern der Jahresbeitrag per Rechnung beglichen wird, erfolgt der Rechnungsversand im Dezember für das Folgejahr

Warum bekomme ich keine Beitragsbescheinigung?

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie keine gesonderte Rechnung/Beitragsbescheinigung per Post.

Wenn Sie jährlich eine Beitragsbescheinigung wünschen, bitten wir um Mitteilung einer entsprechenden E-Mail-Adresse. Auf dem Postweg ist dies nicht möglich.

Sie haben den Beitrag doppelt abgebucht

Es ist systemseitig nicht möglich, den Mitgliedsbeitrag doppelt abzubuchen. Wahrscheinlich existieren zwei Mitgliedschaften, z. B. privat und Firma.

Bitte prüfen Sie die Mitgliedsnummern auf dem Kontoauszug.

Meine Bankverbindung hat sich geändert

Sie können uns Ihre neuen Bankdaten im Mitgliederbereich mitteilen. Alternativ können Sie uns eine Änderung Ihrer Bankverbindung per E-Mail an info@ipv.de senden. Ein Formular finden Sie hier.  – bitte Mitgliedsnummer nicht vergessen!

Nach Erfassung der neuen Bankverbindung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Das Mitglied ist verstorben

Mit dem Todesfall endet satzungsgemäß die Mitgliedschaft.

Bitte nehmen Sie als Hinterbliebener Kontakt mit uns auf. So können wir klären, ob ggf. noch Familienangehörige Beitragsvorteile für Versicherungen unter dieser Mitgliedschaft erhalten.

Adressänderung / Umfirmierung

Im Mitgliederbereich können Sie Ihre persönlichen Daten aktualisieren. Alternativ haben Sie als privates Mitglied die Möglichkeit, Ihre neue Anschrift telefonisch oder per E-Mail an info@ipv.de zu senden. 

Informieren Sie bitte auch Ihre entsprechende Versicherungsgesellschaft, falls noch nicht geschehen.

 

 

Firmenmitgliedschaft: Sie haben von unserem Konto den Beitrag für einen Mitarbeiter abgebucht, der bereits ausgeschieden ist

Die Firmenmitgliedschaft erlischt nicht automatisch durch das Ausscheiden einzelner Mitarbeiter. Der IPV e.V. ist ein eigenständiger Verein, in den man als Firma über einen Aufnahmeantrag eingetreten ist.

Ausnahme: Zahlt Ihre Firma den Beitrag für die private Vereinsmitgliedschaft eines Mitarbeiters, welcher nun ausgeschieden ist, informieren Sie uns bitte unter Angabe der Mitgliedsnummer per E-Mail an info@ipv.de.

Ich habe gar keine Versicherung mehr, warum buchen Sie noch ab?

Die Mitgliedschaft im Industrie-Pensions-Verein e.V. endet nicht automatisch mit dem Ablauf einer Versicherung. Der IPV ist ein eigenständiger Verein, in den man über einen Aufnahmeantrag eingetreten ist.

Wie und wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft kann satzungsgemäß mit einer vierteljährigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres (Stichtag 30. September) gekündigt werden.

Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff  "Kündigung" und unter Angabe von:

  • Mitgliedsnummer (steht im Mitgliederbereich der Homepage oder auf Rechnungen, Begrüßungsschreiben),
  • Vor- und Nachnamen sowie
  • Geburtsdatum (bei Firmen Postleitzahl) 

an info@ipv.de.

 

Bevor Sie die Mitgliedschaft beenden prüfen Sie bitte:

  • ob noch Versicherungen mit IPV-Rabatt im Lebens- und Krankenversicherungsbereich bestehen. (Bei Kündigung entfallen die Rabatte.)
  • ob Sie oder Ihre Familienangehörigen ggf. finanzielle Nachteile durch Ihre Kündigung haben. 
  • ob Sie wirklich auf die Mitgliedsleistungen verzichten möchten. (Gerade die Rechtsauskunft kann Ihnen hohe Anwaltskosten ersparen.)

Sofern Sie nicht sicher sind, helfen Ihnen auch gern unsere Mitarbeiter*innen. 
Rufen Sie uns an unter der Telefon-Nr. 030 206732-0.

 

Ein Tipp unseres Mitgliederservices: Nutzen Sie für Ihre Kündigung keine Online-Anbieter, diese erheben unverhältnismäßig hohe Gebühren für ein Kündigungsschreiben.

Ansprechpartner
Abteilung Mitgliederverwaltung IPV
MitgliederserviceWir beantworten Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft
Tel.
030 206732-0
Fax
030 206732-333
E-Mail
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