Hilfseinrichtungen
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Die drei Hilfseinrichtungen
- IPV Hilfsfonds
- Hilfswerk des IPV
- Industrie-Hilfsverein e. V. (IHV)
des Industrie-Pensions-Vereins können hilfsbedürftige Mitglieder, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene finanziell unterstützen.
Ist ein Mitglied durch einen persönlichen Schicksalsschlag unverschuldet in eine Notlage geraten,
prüfen wir unbürokratisch, ob überbrückungsweise (durch zinsfreie Darlehen) der Versicherungsschutz der Altersversorgung aufrechterhalten werden kann.
Bei schweren persönlichen Notlagen können auch Beihilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Die schulische und berufliche Ausbildung der Kinder unserer Mitglieder liegt uns besonders am Herzen. Wir wünschen uns, dass die Kinder losgelöst von den eventuell finanziellen Sorgen der Familie ihre Ausbildung beenden können. Die gemeinnützige Stiftung Hilfswerk des Industrie-Pensions-Vereins kann so beispielsweise Studiengebühren oder Fahrkosten übernehmen.

Häufige Fragen und Antworten
In welchen Fällen hilft der IPV?
Persönliche Schicksalsschläge, die zu einer finanziellen Notlage führen, können unter anderem sein:
- schwere Krankheit
- Unfall
- Berufsunfähigkeit, Invalidität
In welcher Höhe kann ich ein Darlehen erhalten?
Unterstützungen erfolgen in Form von zinsfreien Darlehen zur Erhaltung der über den IPV abgeschlossenen, privaten Versicherungen des Mitgliedes, indem wir temporär die Beitragszahlung übernehmen.
Wann muss ich das Darlehen zurück zahlen?
Die Absicherung des Darlehens erfolgt durch erstrangige, unwiderrufliche Begünstigung des Hilfsfonds aus den IPV-Versicherungen in Höhe des Darlehensbetrages. Nach Überwindung der Schwierigkeiten, spätestens nach Ablauf der Versicherung, wird das zinsfreie Darlehen zurückgezahlt.

- Tel.
- 030 206732-140
- Fax
- 030 206732-312
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