Inhalte
Für Personengruppen mit einem besonders hohen Versorgungs- und Finanzierungsbedarf (z. B. leitende Mitarbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer) gibt es die Möglichkeit, die bAV durch die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage zu ergänzen. Im Mittelpunkt des Online-Seminars stehen die Zusage einer bAV über eine rückgedeckte Unterstützungskasse in Form einer beitragsorientierten Zusage sowie die rückgedeckte Direktzusage in Form einer „wertpapiergebundenen Zusage“. Es werden die Voraussetzungen für die Einrichtung der Versorgung, die notwendigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen vermittelt. Für beide soll die Gestaltung mit dem höchsten Maß an Sicherheit von der Erteilung der Versorgungszusage bis zum Leistungsbezug dargestellt werden.
Seminarziel
Das Online-Seminar gibt dem Teilnehmer die Sicherheit im täglichen Umgang mit der betrieblichen Altersversorgung. Er wird in die Lage versetzt, flexible und marktgerechte bAV-Konzepte für spezielle Personenkreise zu entwickeln und bestehende Konzepte dementsprechend zu überprüfen.
Trainer
Christian Kiefer und Uwe Ganzleben, Spezialisten des Industrie-Pensions-Verein e. V. aus dem Bereich Altersvorsorge.
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Online-Seminat erhalten Sie bis zu 90 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.